Das Gericht hat festgelegt, dass für Geringverdiener 30% Nachtzuschlag bezahlt werden muss - gilt das für alle Geringverdiener?

1 Antwort

Das Gericht hat nicht entschieden, dass Nachtzuschlag bezahlt werden muss, sondern das für die Berechnung des Nachtzuschlags der Mindestlohn die Grundlage ist.

http://www.focus.de/finanzen/recht/gerichtsurteile/bundesarbeitsgericht-entscheidet-heute-urteil-zum-nachtzuschlag-darum-geht-es-und-das-hat-der-mindestlohn-damit-zu-tun_id_7615434.html

Was man aus dem Urteil des BAG ableiten kann ist, dass eventuelle Zuschläge (Nacht-, Sonntags-, Feiertagszuschläge) vom Mindestlohn zu berechnen sind.

Es wurde nicht entschieden, dass zwingend Zuschläge zu zahlen sind.