Das Gericht hat festgelegt, dass für Geringverdiener 30% Nachtzuschlag bezahlt werden muss - gilt das für alle Geringverdiener?
1 Antwort
Das Gericht hat nicht entschieden, dass Nachtzuschlag bezahlt werden muss, sondern das für die Berechnung des Nachtzuschlags der Mindestlohn die Grundlage ist.
Was man aus dem Urteil des BAG ableiten kann ist, dass eventuelle Zuschläge (Nacht-, Sonntags-, Feiertagszuschläge) vom Mindestlohn zu berechnen sind.
Es wurde nicht entschieden, dass zwingend Zuschläge zu zahlen sind.