Wenn ein Arbeitgeber eher nach einer Vollzeitkraft sucht, kann er das natürlich tun und gemäß den gesetzlichen Regelungen kündigen. Es gibt kein Recht auf eine Teilzeitstelle für das restliche Leben.
Auch ein Popup Store ist eine gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielunsabsicht und muss daher angemeldet werden. Wer dahinter steht (Kollektiv, Einzelperson usw.) ist dann egal ob als Kollektiv oder anders ...
Man kann das Angebot natürlich anpassen und nochmal einstellen, auch mit anderen Preisen. Aber warum hat der Makler denn die beiden ersten Interessenten abgelehnt?
Der Geschäftsführer kann ALLE geschäftsmäßigen Tätigkeiten für die Firma ausüben. Da sollte also schon ein großes Vertrauen bestehen um so eine Konstruktion einzugehen. Ich würde die Finger davon lassen ...
Ich hatte zumindest beim Vergleich noch keine Verbesserungen feststellen können. Das muss nicht heißen, das es noch keine neuen Tarife gibt, aber zumindest scheinen sie NOCH nicht besser zu sein ^^
Wenn du es selbst anbieten willst, bist du zwnagsläufig selbstständig und brauchst eine Gewerbeanmeldung. Das hat dann auch nichts mehr mit einem 450 Euro Job zu tun, weil du ja keinen Arbeitgeber hast sondern Auftraggeber (die Eltern). Eine Ausnahme wäre es wenn du nur für eine Familie arbeitest und dann dort einen Arbeistvertrag hast, aber danach hält es sich nicht an ...
Bestrittene Forderungen dürfen nicht bei der Schufa hinterlegt werden. Selbst die Drohung damit ist nicht zulässig. Ansonsten einfach mal selbst abfragen unter meineschufa.de
Ohne den Hinweis auf der Rechnung wirst du sicher noch einige Anfragen deswegen haben. Der einfachste Weg ist daher es rauf zu schreiben :)
Bei uns kann man auf die internen Konten problemlos zwischen Sparkonto und normalem Konto hin und her überweisen. Auf externe Konto von anderen Inhabern geht es aber nicht.