Wir sind ein Kollektiv und betreiben einen temporären Pop up Store, hätten wir das auch gewerblich melden müssen?

3 Antworten

1. "kollektiv" übersetzen wir mal mit GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, denn Kollektiv ist weder im BGB noch im HGB geregelt, aber die Beschreibung würde auf GbR zutreffen.

2. Pop-Up Store ist ja eine Sache, die meist sehr kurzfristig entsteht udn wieder geschlossen wird. Das stellt sich die Frage, machen die gleichen Leute dann jeweils einen neuen Shop, oder sind es bei jedem Shop andere Beteiligte?

3. Natürlich müsst ihr das bei der Stadt als Gewerbe anmelden. 

4. Natürlich ist Euer Kollektiv/die GbR Unternehmer und muss vermutlich auch Umsatzsteuer abführen, Kleinunternehmereigenschaft wäre zu prüfen.

temporären Pop up Store

Ist das was zum Anfassen?

;-))  .......kannte ich auch nicht, aber hier wird uns geholfen:

http://www.welt.de/lifestyle/article2334707/Bitte-was-ist-eigentlich-ein-Pop-up-Store.html

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@Gaenseliesel

Ähm..... der Artikel beginnt mit...

Selbstverständlich sind Ihnen die Begriffe Cranberrys, Lomi Lomi und Glamping vertraut.

Und das geht es schon los. Was Cranberries (korrekter Plural!) sind, weiß ich, aber dann hört es auch schon auf. Wenn es als selbstverständlich vorausgesetzt wird, was soll man im Artikel erfahren?

Selbstverständlich wissen Sie auch ganz genau, was ein Pop-up-Store ist. Es ist Ihnen nur eben entfallen.

Äh....nein, ich weiß es nicht genau und es ist mir nicht entfallen, da ich es noch nie wusste. 

Vielleicht kann jemand einem Anfänger wie mir auf die Sprünge helfen?

Soweit habe ich kapiert, dass es irgendwas mit Mode ist. Also etwas, was mir als XY-Chromosomenträger vollständig fremd ist.

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Auch ein Popup Store ist eine gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielunsabsicht und muss daher angemeldet werden. Wer dahinter steht (Kollektiv, Einzelperson usw.) ist dann egal ob als Kollektiv oder anders ...