Als Eigentümer den Stromanbieter wechseln?

2 Antworten

Während der Grundversorger festgelegt ist, kann jeder Haushalt (= eigener Zähler) eigene Verträge für die Stromversorgung abschließen. Es gibt überhaupt keinen Grund, daß alle Haushalte beim gleichen Anbieter versorgt werden, außer sie entschließen sich gemeinsam, dies zu tun. Auch ein solcher Entschluß muss jedoch nicht auf Dauer gelten, sondern kann revidiert werden. Also: die Eigentümergemeinschaft kann Dir nicht vorschreiben, woher der Strom zu beziehen ist, wenn nicht diese selbst z.B. ein BHKW betreibt, aus dem die Versorgung unmittelbar erfolgt.

Wenn Du einen eigenen Zähler hast, kannst den Anbieter wechseln. Das Ablesen des Zählers bleibt wie gehabt beim Netzbetreiber, die Rechnung bekommst vom neuen Stromlieferanten. Netzbetreiber und Stromlieferant können identisch sein, z.B. Eon.