Kaufen beide Eltern eine Wohnung und wird ein Elternteil Pflegefall, so hat der andere Elternteil für die Kosten aufzukommen. Das kann dazu führen, dass die Immobilie mit einer Hypothek belastet wird oder verkauft werden muss. Versterben beide Eltern, belangt der Staat die Kinder. Das kann soweit gehen, dass die Kinder ein selbstbewohntes Eigenheim verkaufen müssen.

Man sollte sich folgendes überlegen: was kostet ein Pflegeplatz monatlich? Aktuell zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung ab Pflegestufe 1 ca. 40% der monatlichen Unterbringungskosten fürs Pflegeheim. Bei 3.300 Euro monatlich verblieben noch 1.980 Euro monatlicher Eigenanteil. Die durchschnittliche Verweildauer in einem Pflegeheim liegt bei 1,3 Jahren. Meistens sind es die Frauen, die als Witwe in ein Heim ziehen. Man kann aber auch daheim gepflegt werden. Dazu gibt es zahlreiche ambulante Pflegedienste. Da wäre es sinnvoll, wenn eine altersgerechte Wohnung angeschafft würde.

Als Familie sollte man überlegen, ob ein Wohnungskauf Sinn macht, wenn die Eltern die Wohnung nicht mehr gemeinschaftlich bewohnen können, weil ein Teil ins Pflegeheim kommt oder verstirbt. Bei einer Mietwohnung wäre man flexibler. Andererseits könnte man eine Eigentumswohnung auf die Kinder überschreiben. Ziehen die Eltern ins Pflegheim, könnten die Kinder die Wohnung vermieten, ein Darlehen auf die Wohnung aufnehmen, um das Pflegeheim zu finanzieren.

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Hallo, aus meiner Sicht wäre noch wichtig, im Mietvertrag darauf hinzuweisen, wie die Strom- und Wasserkosten aufgeteilt werden. Sofern es sich um ein 2-Familienhaus handelt- wonach es hier ausschaut- kann man die Kosten mittels Zähler verbrauchsabhängig ermitteln, was für den Bewohner des über dem EG liegenden 2-Parteienhauses einen kleinen Vorteil darstellt, da die sogenannten Leitungsverluste bei Warmwasser nicht zu seinen Lasten gehen, und durch eine darunter liegende beheizte Wohnung auch im 1.OG geringere Heizkosten anfallen. (Um solche Leitungsverluste auszugleichen, sieht der Gesetzgeber in der Heizkostenverordnung bei der Berechnung der Heizkosten vor, dass ein Teil der Heizkosten über die Wohnfläche, nicht über den Verbrauch umgelegt werden)

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Hallo, auf gar keinen Fall ohne vorherige Ortsbesichtigung Geld ins Ausland überweisen. Die Auslandsvermittlung für Studenten, DAAD oder die dortige Uni verfügt wahrscheinlich über Gästezimmer, wo man sich am Anfang einmieten kann und dann vor Ort auf Wohnungssuche gehen kann. Die haben sicher seriöse Ansprechpartner. Im Internet grasiert leider der Vorkasse-Betrug, und das Geld kann man dann auch gleich für ein Pensions- oder Gästezimmer vor Ort ausgeben. Viel Erfolg!

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