Viele Anbieter bieten daher einen Treubonus an. Dort wird der Darlehensanspruch an die Baupsarkasse verkauft, und daher bekommt man rückwirkend eine höhere Guthabensverzinsung. Das wird von den Bausparkassen oft so verkauft, dass die AG zurückbezahlt wird, das stimmt aber nict. Das funktoniert wie oben beschrieben mit der Zinsrückvergütung.
gar nicht, die Bank wird sich auf das niemals einlassen. Was ist, wenn der Kreditnehmer enterbt wird?
Kann ich mir auch nicht vorstellen, dass das eine Kreditkartengesellschaft umsonst macht.... gerade in nicht Euro-Länder.
prinzipiell kann man das nicht sagen, aber sicherlich betreibt die ein oder andere bank windowdressing, um die Bilanz bzw. Bilanzstruktur zu verändern. Kommt aber immer weniger vor.
Die WOP wird auf den BSV ausbezahlt, bei dem ihr den WOP Antrag ausgefüllt hat. Das könnt ihr selbst steuern, auf welchen Vertrag ihr die WOP laufen lasst.
Einfach den WOP Antrag nehmen und unterschreiben, wo die WOP drauflaufen soll (natürlich sollten auch ausreichend Eigeneinzahlungen drauflaufen auf den jeweiligen Vertrag, um überhaupt WOP zu bekomme)
ich habe mir die Seite mal angeschaut:
Da geht es nicht um irgendwelche Produkte, sondern darum, welche Eigenschaften der Anlage einem wichtig ist. Gegenüber stehen irgendwelche Produkte, die dann geeignet sind und welche nicht.
Bsp. man klickt an "Geld soll immer verfügbar sein" dann kommt als Produktlösung "Geldmarktkonto, Sparbuch" und nicht als geeignet Aktien, Fonds, Rentenversicherungen etc.
Für absolute Anfänger im Finanzwesen sicherlich zu empfehlen, aber für Leute, die einigermaßen den Kopf einschalten eine intressante Seite, aber das wusste man vorher schon alles.
Einfach mal vorbeischauen auf der Seite und ausprobieren!
ergänzend zu Shakotai:
Kindergeld wird bis zum 25. Lebensjahr maximal bezahlt. Ansonsten vollkommen korrekt!
Generell hat ein Sparbuch eine Kündigungsfrist mit 3 Monaten. (Ausnahme TEUR 2 pro Monat frei).
Du hast kein Recht, an das Geld vorzeitig zu kommen. Deswegen haben Banken den VZ eingeführt, damit Kunden schon vorzeitig an das Geld hinkommen.
Die Höhe des VZ hängt von der Bank ab. in der Regel fallen ca. 1/4 der Habenzinsen für 3 Monate an (bei gesetzl. Sparbuch)
Eine Hypothek ist mit Abzahlung des Kredits erloschen. Wenn irgendwann eine Nachfinanzierung über die günstigen Baufi-Zinsen gemacht werden wollen, dann muss wieder eine neue Hypothek eingetragen werden.
Eine Grundschuld ist immer gültig, auch wenn das Darlehen abbezahlt ist. Die Grundschuld kann für alle zukünftigen Darlehen auch verwendet werden. Die Bank darf aber nur die GS in Höhe der Verbindlichkeiten valutieren.
Hypotheken sind daher sehr unflexibel.
Eine Bank ist nicht gesetzlich verpflichet, ein Girokonto zu eröffnen. Evtl. wollte dich die Sparda Bank als Kunde nicht.
tzzzz das weis man in der Regel: Aber probiers mal in der Schufa, bzw. beim Amtsgericht.
Das ausschlaggebende ist das Motiv:
Ziel, irgendwann das Darlehen zu nehmen. -->sehr sinnvoll, da sehr günstige Darlehenszinsen. Auch Sicherung des Darlehenszinses auf unendliche Zeit, da Festzins.
Ziel, eine gute Geldanlage zu machen. -->eher nicht sinnvoll, trotz WOP. Gebühren fressen WOP so gut wie auf.
Meine Antwort kann man eigentlich auf jede Zinsstruktur so sehen.
der Verursacher - bzw. deren gesetzl. Vertreter.
Das darf sie nicht. Sprich doch mal mit der Hypovereinsbank / bzw. der Bank die es macht, und weiße auf diverse Gerichtsurteile hin, dass dies nicht zulässig ist.
Eine Erhöhung verpufft in meinen Augen. Nehmen wir nur mal die Einführung des P-Kontos:
Sozial Schwache sind oft gezwungen (augrund Schulden und Pfändungsgefahr, bzw. nach Pfändungseingang Kündigungsgefahr des KK durch die Bank), sich ein P-Konto umstellen zu lassen.
Bekanntlicherweise kostet so ein Konto zwischen 10 und 30 EUR. Dadurch ist die Harzt IV Erhöhung schon wieder verpufft....
Dann ist es schon klar, warum du so hohe VZ bezahlt hast.
Der Zinsbetrag der letzten 4 Jahre wird hergenommen und davon, je nach Bank" 1/4 bis 1/2 der Zinsen einbehalten.
Da vor 2-3 Jahren noch höhere Zinsen waren, kommt es schon hin.
Ergänzed zu wfbinder:
Außerdem muss die Bank bei einer Kontopfändung die Überweisung nicht ausführen, auch wenn Deckung vorhanden ist.
Ein weiter Punkt: Die ÜW ist nicht korrekt/lückehnhaft ausgefüllt.
Die VZ Berechnung (und die Höhe vorallem) ist im Preisleistungsverzeichnis deiner Bank geregelt:
Aber: normalerweise sind so ca. 1/2 Guthabenszins auf die Laufzeit (beim gesetzlichen Sparbuch also 3 Monate)
Also viel zu hoch bei dir, was normal ist.
Sprich doch mit deiner Bank und lass die VZ Berechnung auf Richtigkeit prüfen.
es wird unterschieden zwischen "und" und "oder" Konten.
bei oder-konten kann jeder der Kontoinhaber frei verfügen. Du kannst jederzeit das Konto in ein und-Konto umwandeln. Aber Vorsicht! Sämtliche Verfügungen können nur noch zusammen mit allen Kontoinhabern gleichzeitg erfolgen. Bankkarten können keine mehr ausgestellt werden.
klar darf sie das. du hast ja sogar extra geschrieben, dass das überschüssige Guthaben auf dein neues KK gebucht werden soll. Dass es nicht ganz gereicht hat, war Pech. Dann ist es eben per LS von deinem neuen Konto abgebucht worden. Das ist ein ganz normaler Vorgang.
Alternativer Vorgang. Sparkasse hätte dir nen Brief / Anruf machen müssen, dir das mitteilen. Du hättest 0,67 EUR draufüberwiesen. Und bei diesem Vorgang hätte die Bank sogar noch das Recht gehabt, eine Gebühr für den Mehraufwand zu berechnen.