es wird unterschieden zwischen "und" und "oder" Konten.

bei oder-konten kann jeder der Kontoinhaber frei verfügen. Du kannst jederzeit das Konto in ein und-Konto umwandeln. Aber Vorsicht! Sämtliche Verfügungen können nur noch zusammen mit allen Kontoinhabern gleichzeitg erfolgen. Bankkarten können keine mehr ausgestellt werden.

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Das ist alles falsch. Bei einer Privatinsolvenz sperrt natürlich die Bank sofort die Konten! Oft ist es so, dass der Kontoinhaber nicht mehr alleine verfügungsberechtigt ist, sondern der Insolvenzverwalter. Normalerweise überträgt er das Einzelverfügungsrecht wieder an den Kontoinhaber zurück, wenn alles geklärt ist.

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