Sparkassenkonto gekündigt, SK bucht Geld von neuer Bank ab - OHNE Einzugsermächtigung
Hallo, habe neulich mein SK-Konto schriftlich gekündigt. Dort habe ich meine neue Bankverbindung nur aus dem Grund angegeben, damit das Restguthaben auch auf dem neuen Konto ankommt. Da ich noch nie zuvor ein Bankkonto gekündigt habe, schrieb ich nur hin, dass sie das Restguthaben, nach dem Abzug der Kontogebühren für den noch laufenden Monat, auf das neue Konto überweisen sollen. Weiterhin merkte ich an, dass wenn dieses Procedere die Kündigung in die Länge ziehen sollte, sie mir das ganze Restguthaben ohne Abzüge auf mein neues Konto überweisen, und mir zu den letzten Kontogebühren eine Rechnung schicken sollen. Nun sehe ich auf dem Auszug der neuen Bank, dass die SK sich 0,67 Euro abgebucht hat. Begründung: "AUSBUCHUNG KONTOSALDO WEGEN KONTOAUFLOESUNG".
Anmerkung: Das Guthaben, welches sich noch auf dem SK- Konto befand hätte mit Sicherheit nicht zum bezahlen der Kontogebühren für den Monat gereicht.
Ich frage mich aber, darf die SK mir einfach Geld abbuchen ohne dass sie eine Ermächtigung bekommen hat? Mein Wortlaut deckt sich mit dem Text oben. Ferner würde mich interessieren, ob es sich bei dieser Abbuchung um die Kontogebührendifferenz handeln kann (Betrag würde in etwa stimmen). Oder kann ich jetzt mit weiteren Abbuchungen rechnen, da die SK machen kann was sie will? Bitte keine Tips, dass ich die Abbuchung bei der neuen Bank storn. kann.
2 Antworten
Die Bank hat vollkommen korrekt gehandelt, nämlich nach banküblichem (auch gerichtlich anerkannten) procedere. Es ist nun einmal so üblich (und das dürfte in den AGB's sogar irgendwo vermerkt stehen, diese sind mit Sicherheit mal irgendwann anerkannt worden), bei einer Kontokündigung die Guthaben mit den ausstehenden Gebühren zu verrechnen und den Rest entweder einzuziehen oder zu überweisen. Die Bank wird in keinem Fall bei einer normalen Girokontoauflösung das Guthaben wegschicken und anschließend eine Rechnung stellen damit der ehemalige Kunde das wiederum per Überweisung vom neuen Konto bezahlen kann, sie hat in jedem Fall ein Aufrechnungsrecht.
klar darf sie das. du hast ja sogar extra geschrieben, dass das überschüssige Guthaben auf dein neues KK gebucht werden soll. Dass es nicht ganz gereicht hat, war Pech. Dann ist es eben per LS von deinem neuen Konto abgebucht worden. Das ist ein ganz normaler Vorgang.
Alternativer Vorgang. Sparkasse hätte dir nen Brief / Anruf machen müssen, dir das mitteilen. Du hättest 0,67 EUR draufüberwiesen. Und bei diesem Vorgang hätte die Bank sogar noch das Recht gehabt, eine Gebühr für den Mehraufwand zu berechnen.