Ihr Verhalten war natürlich vom Feinsten, weshalb Sie nun zurecht Ärger haben.

Das Schreiben des Inkassobüros aber können Sie getrost unbeachtet lassen - auch können die kein Verfahren einleiten.

Es ist nun an Ihnen, sich mit dem Verkäufer zu einigen.

Der kann Sie nämlich vor Gericht zerren.

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Das hört sich sehr nach außergewöhnlicher Belastung an (man muss ja raten) - dass solche zu berückichtigen sind, war bekannt - keine Änderung möglich.

Wenn ich daneben liege - bitte Sachverhalt nachreichen.

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Diese Abweichung ist völlig normal - beide Vorgänge haben miteinander nichts zu tun.

Nehmen Sie das Angebot an - es ist absolut im Rahmen. 

Zwar könnten Sie jetzt anfangen zu streiten, was aber nachteilig ausgehen könnte.

Es gibt einen bestimmten Modus, nach dem das Finanzamt den Anteil G+B ausrechnen kann. Dieser wird aber nur angewandt, wenn es zu Streitigkeiten kommt oder der Verdacht auf einen sehr hohen Anteil vorliegt (z.B. Ruinen).

Je nach Lage der Immobilie (Stadtzentrum von Düsseldorf oder Nähe polnische Grenze) gibt es Durchschnittswerte, die in der Regel zum Ansatz kommen.

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Vorab ist zu bezweifeln, dass Sie kein Einkommen haben. Es sei denn, Sie zählen zu den wenigen, die hierzulande von der Natur leben. 

Dann stellt sich die Frage, warum Sie eine Steuererklärung abgeben wollen.

Es bleibt Ihnen aber unbenommen, dies zu tun. Dabei sollten Sie das Finanzamt aber anhand von ein paar Zeilen über die Situation aufklären (und auch wovon sie leben).

Der Rest ist dann Sache der Ex - sie wird sich mit Schätzbescheid und Vollstreckungsstelle herumschlagen müssen.

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Wird bei der Grundsicherung im Alter eine ausgezahlte Lebensversicherung angerechnet?

Hallo liebe Forengemeinde,

Hab eine spezielle Frage an euch. Bitte nachsichtig sein, da ich ein absoluter Laie in dieser Hinsicht bin.

Nach aktueller Berechnung würden die Eltern meiner Partnerin momentan zusammen ca. 500 EUR Rente bekommen, da der Vater selbstständig war und nur ca. 13 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat und die Mutter erst seit 15 Jahren in Deutschland arbeitet. Der Vater ist nun 77 Jahre alt und arbeitet seit längerem nicht mehr. Die Mutter wird 67 Jahre alt und möchte bald in Rente gehen. Aus diesem Grund haben wir beim Landratsamt über die Grundsicherung im Alter nachgefragt. Voraussetzung ist unter anderem, dass nicht mehr Vermögen als 2.600,00 EUR besteht.

In ein paar Monaten wird jedoch eine Lebensversicherung von der Mutter fällig über ca. 8.000,00 EUR. Dieses Geld wollte sie jedoch zur Seite legen, falls mal etwas mit dem Vater sein sollte oder eine größere Anschaffung ansteht mit der niemand gerechnet hat. Also einfach als "Notfallgroschen".

Die Überlegung war, das Geld bei Fälligkeit direkt auf das Konto meiner Partnerin buchen zu lassen. Aber eine Angestellte von der Lebensversicherung hat mir mitgeteilt, dass die fällige Lebensversicherung dem Finanzamt mitgeteilt wird und diese das nach Rückfrage dem Landratsamt mitteilt. Von diesem angesparten Geld der LV müssten Sie so lange zehren, bis die Grenze von 2.600 € unterschritten wäre. Anschließend würde die Grundsicherung greifen.

Gibt es eine Möglichkeit, dass wir das Geld als „Notgroschen“ zur Seite legen können? Es soll quasi ausschließlich als Notreserve dienen.

Ich danke euch im Voraus für die Hilfe Gruß Dali

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Das Finanzamt teilt dem Landratsamt nichts mit. 

Die Dame der LV hat sich das aus den Fingern gesogen.

Was Ihr vorhabt,  nennt der Staatsanwalt kurz "Betrug".

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