Probleme kann man haben.. Vergessen hin und her, ein Anspruch besteht meines Erachtens ab Dezember 2012 Ist es aktenkundig, dass du den Antrag in Dezember 2012 abgeholt hast? Stempel auf dem Antrag, Gesprächsnotiz? Wunderbar, Antragsstellung ist maßgebend. Eine Sanktion, Versagung, wie auch immer man es nennen mag, ist nur möglich, wenn du darauf hingewiesen wurdest, schriftlich wohlbemerkt.. also mittels Unterlagenanforderung oder schriftlicher Terminvereinbarung darauf hingewiesen wurdest.
Wie wäre es auch mal mit anrufen?