Hartz 4 erstantrag Abgabe Termin zu spät abgesagt bitte um Rat

4 Antworten

Du willst Meinungen hören ! Sorry, kein Verständnis für s Vergessen ! Jedes Jobcenter hat einen Briefkasten ! Die Anträge, ob richtig oder fehlerhaft ausgefüllt wären erst einmal zur Bearbeitung dort gewesen. Somit wäre das Amt am Zuge und du hättest keine Nachteile. Nachreichen kann man dann immer noch. Ihr seid ganz einfach schlampig gewesen und Erziehung muss ganz einfach sein. K.

Auf solche dummen antworten kann ich verzichten. Du kennst die Probleme gar nicht. Meinst ich geh dahin um mir nen bunten zu machen sicher nicht. Kann ja wohl nicht sein sowas! Wollte lediglich ne Meinung hören. Und briefkasten kannst vergessen da hab ich kein beweis das was angekommen ist bei uns kann man nur mit termin den erstantrag abgeben.

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@lutzi201

Briefkasten - kein Beweis. Weiter bist du jetzt aber auch nicht....... Unser Jobcenter hat einen Empfang, da kann man sich die Abgabe bestätigen lassen. Sorry, das muss eben jeder selbst wissen wie wichtig ihm die Angelegenheit ist. K.

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Probleme kann man haben.. Vergessen hin und her, ein Anspruch besteht meines Erachtens ab Dezember 2012 Ist es aktenkundig, dass du den Antrag in Dezember 2012 abgeholt hast? Stempel auf dem Antrag, Gesprächsnotiz? Wunderbar, Antragsstellung ist maßgebend. Eine Sanktion, Versagung, wie auch immer man es nennen mag, ist nur möglich, wenn du darauf hingewiesen wurdest, schriftlich wohlbemerkt.. also mittels Unterlagenanforderung oder schriftlicher Terminvereinbarung darauf hingewiesen wurdest.

Wie wäre es auch mal mit anrufen?

Die Antragstellung während des Monats wirkt auf den 1. des Monats zurück, heißt, Du meldest Dich am 20.12.12 (mit Vereinbarung Abgabetermin 14.01.13), dann würde das Alg II ab 01.12.12 gezahlt. Den Termin 14.01.13 hast nicht eingehalten, dann können 10 % Sanktion fällig werden, den ZweitTermin hast ja eingehalten, daher dürften die Leistungen schon zum 01.12.12 rückwirkend bewilligt werden, aber evtl. mit 10 % weniger w/Sanktion nach § 31 SGB II wegen Meldeversäumnis (vielleicht sogar 2 x 10 %, wenn der Partner auch eine Einladung hatte). Einen Versagungsgrund sehe ich hier nicht, warte aber erst mal den Bescheid ab, gegen eine Ablehnung kannst Du innerhalb 4 Wochen Widerspruch einlegen.