Ich denke die sinnvollste und wohl auch günstigste Variante wäre es in den Alpenverein einzutreten denn hier bist du automatisch versichert und bekommst dazu auch noch einen Diskount auf die Übernachtungen auf Hütten des Alpenvereins. Der beitrag beträgt ca. 50-60 Euro. Bei mehreren Übernachtungen plus der Versicherung lohnt sich dies sicher für dich.
Ja vor allem wenn es sich um eine zweite Ausbildung handelt, hat man gute Chancen dies als Werbungskosten von der Steuer absetzen zu können.
Nein der Vermieter muss das nicht akzeptieren. Oft wird eine Bürgschaft sogar noch zusätzlich verlangt, z.B bei Studenten, die über kein eigenes Einkommen verfügen.
Das geht innerhalb von Stunden, oft sogar nach einigen Minuten ist das Geld schon verfügbar.
Die Konditionen sind nicht schlecht, du solltest vorher jedoch einen Vergleich mit anderen Kreditangeboten machen, vielleicht findest du ja noch ein besseres.
Wo ist im Grunde egal, vergleiche einfach die Angebote und entscheide dich für das beste Angebot. Tagesgeldzinsen sind ohnehin im Keller, da sollte man das beste nehmen, das man kriegen kann.
Das kontaktlose bezahlen ist nicht weniger sicher als das zahlen mit der Kreditkarte. Da man auch nur einen gewissen Betrag auf die Karte laden kann zum kontaktlosen bezahlen ist das Verlustrisiko im Betrugsfall sogar deutlich geringer.
Das kommt darauf an inwiefern du richtig gelüftet hast oder nicht und evtl. für die Schimmelbildung mitverantwortlich bist oder nicht. Wenn es wirklich daran liegt dass das Haus feuchte Wände hat auf Grund seines Alters ist dies ein Mangel an der Wohnung der zu einer Minderung der Miete führen sollte.
Im KONZ großen Steuerberater bekommst du eine gute Zusammenfassung. Auch sehr nützlich beim Berücksichtigen aller Werbungskosten: die WISO Steuersoftware.
Couponster ist eine gute Seite auf der immer mal wieder gute Angebote und Gutscheine zu finden sind. Hab schon einiges damit gespart.
Ja dies ist ein wichtiger Teil der Haftpflichtversicherung der einen schützt falls ein Schaden entsteht und der Verursacher nicht versichert ist oder nicht zahlen kann.
Der gesetzliche Festbetrag liegt hier bei 840 Euro. Wenn jedoch ein teureres Hörgerät nötig ist, da die Person so starke Gehörprobleme hat, dass sie mit einem günstigeren Gerät nicht hört, dann übernimmt die GVK auch höhere Kosten. Dazu gibt es ein Urteil des Sozialgerichts Detmold (Az. S 5 KR 97/08).
Das ist dir überlassen aber du kannst ohnehin nicht mit Bargeld zahlen, womit die Polizei gegen Korruption vorgehen bzw. diese verhindern will. Du kannst direkt zahlen und die Sache ist vorm Tisch oder die Post abwarten. Wenn Du deine Schuld nicht einsiehst, dann würde ich dir zu letzterem raten, denn dann kannst Du ja noch Einspruch einlegen.
Das sollte nichts kosten. Im Grunde musst du das Geld ja nur abheben. Guck dich nach einem guten Tagesgeldkonto um. Muss ja nicht unbedingt bei der selben Bank sein. Dort wird das Geld besser aufgehoben sein.
Dem vertrag kannst du 14 Tage lang widerrufen. Wenn du das Geld in der Zeit schon auf dem Konto hast muss es natürlich an den Kreditgeber zurücküberwiesen werden.
Nein so eine Regelung ist unzulässig wird aber sehr oft als Drohung in den Mietvertrag geschrieben. Man sollte sich davon nicht beeindrucken lassen und der Forderung widersprechen.
Es gibt in Outletcentern nach meinen Erfahrungen auch durchaus hochwertige Ware. Man muss jedoch damit rechnen, dass es nicht die Ware aus der neusten Saison ist sondern meistens schon etwas veraltet. Ich kaufe in Outlet centern aber dennoch gerne zeitlose Ware und Kleidung ein bei der man das modische Verfallsdatum nicht beachten muss und habe dabei schon wirklicht gute Schnäppchen gemacht.
Also ich gucke immer bei billigflieger.de oder billig-flieger-vergleich.de