Niemand darf heute davon ausgehen, einen Arbeitsplatz um die Ecke zu finden. Heute gelten 75 Minuten pro Weg als zumutbar, bei längerer Arbeitslosigkeit kann sogar ein Umzug gefordert werden.

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Dazu habe ich folgendes gefunden: AG München, 30.7.08, 144 C 16208/08 - Tanken ohne zu bezahlen


AG München, Urteil vom 30.07.2008 - 144 C 16208/08

Überlässt jemand sein Auto einem Dritten, der dieses an einer Tankstelle betankt und ohne zu zahlen wegfährt, führt dies nicht zu einem Auskunftsanspruch über die Person des Dritten gegenüber dem Eigentümer des Autos. Ein solcher Anspruch ergibt sich weder aus einem Vertragsverhältnis, denn der Eigentümer hat nicht selbst getankt, noch aus einem deliktischen Verhalten, denn der Eigentümer hat nicht selbst betrogen und auch den Fahrer nicht angewiesen, ohne Bezahlung wegzufahren...

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Nein, diese Lebensmittel werden nicht auf Hartz IV – Leistungen angerechnet. Es wäre auch sicher kaum möglich, den Wert solcher Waren genau zu berechnen.

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