Das hängt davon ab, was damals abgeschlossen wurde. Läuft das Sparbuch auf den Namen des Neffen, können Änderungen nur mit dessen Zustimmung vorgenommen werden. Läuft es auf den Namen des Freundes, kann er die Herausgabe des Geldes verweigern.

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Azubis, die im Betriebsrat oder der Jugendvertretung sind, haben einen besonderen Übernahmeschutz. Ihre Stellen dürfen nicht mit Leiharbeitern besetzt werden. BAG Az. 7 ABR 13/07

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Niemand darf heute davon ausgehen, einen Arbeitsplatz um die Ecke zu finden. Heute gelten 75 Minuten pro Weg als zumutbar, bei längerer Arbeitslosigkeit kann sogar ein Umzug gefordert werden.

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Wenn man eine Nichtanstellung grob fahrlässig verursacht, muss man mit einer Sperre rechnen. Man darf also nicht sagen, dass es einem in der Firma nicht gefällt. Sie muss der Arbeitsagentur glaubhaft machen, dass eine Festeinstellung nicht zumutbar ist – z. B. aus gesundheitlichen Gründen.

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Du wirst mit der Räumungsklage durchkommen. Mitarbeiter zu beschäftigen und Kunden in der Wohnung zu empfangen, geht über den Publikums- /Besucherverkehr in einer Wohnung hinaus.

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Ohne triftigen Grund darf der Vermieter keine Routinekontrollen durchführen, auch nicht nach Anmeldung oder wenn im Mietvertrag etwas anderes vereinbart wurde. Hier kannst du nur bei Abschluss des Mietvertrages darauf achten hieb- und stichfeste Renovierungsklauseln einzubauen.

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Dazu habe ich folgendes gefunden: AG München, 30.7.08, 144 C 16208/08 - Tanken ohne zu bezahlen


AG München, Urteil vom 30.07.2008 - 144 C 16208/08

Überlässt jemand sein Auto einem Dritten, der dieses an einer Tankstelle betankt und ohne zu zahlen wegfährt, führt dies nicht zu einem Auskunftsanspruch über die Person des Dritten gegenüber dem Eigentümer des Autos. Ein solcher Anspruch ergibt sich weder aus einem Vertragsverhältnis, denn der Eigentümer hat nicht selbst getankt, noch aus einem deliktischen Verhalten, denn der Eigentümer hat nicht selbst betrogen und auch den Fahrer nicht angewiesen, ohne Bezahlung wegzufahren...

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Wenn die Freundin die einzige ist, die den Balkon erreichen und nutzen kann, muss sie auch die gesamten Kosten allein tragen.

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Nein, das muss und wird sie nicht. Das Kaputt-Kratzen von Gegenständen wird von den Gerichten heute als Ergebnis keiner oder schlechter Erziehung gesehen und dafür ist der Hundehalter ganz allein selbst verantwortlich und nicht seine Versicherung.

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Wenn der Tierarzt korrekt vorgegangen ist – und das hört sich für mich so an – muss die Freundin den Schaden ersetzen. Für solche Fälle sollte man als Pferde-Halter eine Tier-Haftpflicht-Versicherung haben.

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Nein, für den entgangenen Gewinn der Straßenbahn muss er nicht aufkommen. Siehe hier:www.ratgeberrecht.eu/verkehr-aktuell/schaden-durch-unfallbedingte-einstellung-des-strassenbahnverkehrs.html

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Die Hausratversicherung gilt nur für die Wohnung, für die sie abgeschlossen wurde (incl. Keller und evtl. Garage). Demnach kommt sie in diesem Fall nur für die Schäden in der eigenen Wohnung auf; für die Kosten, die in der anderen Wohnung angefallen sind, nicht. Diese sind dann abgedeckt durch die private Haftpflichtversicherung.

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Nein, diese Lebensmittel werden nicht auf Hartz IV – Leistungen angerechnet. Es wäre auch sicher kaum möglich, den Wert solcher Waren genau zu berechnen.

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Eigentlich nicht, es gibt aber Ausnahmen. Wird ein Mittel nur zur Vorbeugung genommen (Z. B. ASS- bekannt als Aspirin), handelt es sich um eine Vorsorgemaßnahme und wird nicht bezahlt. In der Nachsorge von Herzinfarkt und Schlaganfall ist das Mittel aber therapeutisch angezeigt und wird dann auch bezahlt.

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Ein berechtigter Polizeieinsatz bei Ruhestörung ist für den Hilfesuchenden kostenlos. Der Verursacher kann aber dafür ggfls. zur Kasse gebeten werden.

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Holz darf gestrichen werden, wenn dieses mir erlaubten Farben und Lasuren passiert. Dabei müssen Nachbarn die vorübergehende Geruchsbelästigung hinnehmen. Bei wirklichen Erkrankungen wegen der Ausdünstungen können sie auch klagen – wobei sie aber die Beweislast tragen, dass Krankheit und Anstrich zusammenhängen.

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Azubis, die in der Jugendvertretung oder im Betriebsrat sind, haben einen besonderen Übernahmeschutz. Ihre Stellen dürfen nicht mit Leiharbeitern besetzt werden. Siehe BAG Az. 7 ABR 13/07

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Nein, kann sie nicht. Bei Obstkuchen muss man damit rechnen, dass auch mal ein Kern drin ist.

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Wer diese Wahlleistung bezahlt, hat auch einen Anspruch auf Chefarztbehandlung. Vereinbarungen in Geschäftsbedingungen, nach denen auch Vertreter diese Wahlleistungen erbringen darf, sind unwirksam. Darüber gibt’s ein BGH- Urteil.

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