Ist doch eigentlich ganz einfach. Du weißt doch, wieviel Geld Du netto im Monat hast. Davon rechnest Du Deine Miete, am Besten gleich die Warmmiete, ab, dann noch das übliche wie Telefon, Strom, Versicherung, wenn Du einen Wagen hast, Deine mtl. Benzin- und Kfz-Versicherung und -Steuern, Geld für Kleidung, Lebensmittel, Ausgehen, Kino usw. Und wenn dann noch was übrig ist, legst Du Dir davon noch einen festen Sparbetrag für Notfälle beiseite, denn Notfälle treten i m m e r auf. Und dann siehst Du, ob Dein Geld für eine Wohnung reicht oder nicht. Wenn es knapp wird, muss Du (vorher) überleben, ob sich irgendwo was einsparen lässt. Ist viel Rechnerei, aber es lohnt sich.

...zur Antwort

Solange keine Mieter durch ständige Laufereien im Treppenhaus gestört werden, ist das o. k. Du darfst allerding keine Werbung betreiben, z. B. Schild im Fenster, oder Hinweis an der Klingel. Das ist verboten. Ansonsten kannst Du in Deiner Wohnung treiben, was Du möchtest, wenn Du damit niemanden belästigst.

...zur Antwort

Wer zu schnell gefahren ist, muss auch selber zahlen. Vielleicht ist der Chef ja nett und trägt etwas finanzell dazu bei. Muss er aber nicht.

...zur Antwort

Ich bin ebenfalls der Ansicht, dass es immer Wagen mit herkömmlichen Kraftstoffantrieb geben wird. Man wird sicherlich auch nach Alternativen suchen, die Frage ist nur, ob die bezahlbar sind und auch bleiben.

...zur Antwort

Ich kenne zwar den angeführten Paragraphen nicht, aber bei dem geringen Einkommen wird Wohngeld oder ein Zuschuss zum Wohngeld gezahlt. Vielleicht ist die Wohnung einfach nur zu groß um dafür einen Zuschuss zu bekommen. Würde mich mal erkundigen.

...zur Antwort

Das wäre mir neu. Ich habe selber als Nichtmitglied den ADAC in Anspruch genommen. War auch nur ´ne Kleinigkeit defekt, aber ich konnte alleine nicht weiter. Der ADAC hat natürlich geholfen und auch kassiert. Die Kosten wären nur dann nicht angefallen, wenn ich an Ort und Stelle Mitglied geworden wäre.

...zur Antwort

Ob der Mann noch Mietansprüche hat, hängt davon ab, ob der Mietvertrag auf beide Personen ausgestellt ist. Nur die Person im Vertrag ist für den Vermieter maßgebend. Die Kaution muss an die Person wieder ausgezahlt werden, die das Geld auch eingezahlt hat. Das muss man im Notfall durch Einzahlungsbeleg oder Überweisung nachweisen. Hat der Vermieter an die falsche Person ausgezahlt, muss er den Betrag noch einmal auszahlen.

...zur Antwort

Das ist so rechtens. Und Du solltest Dich schnell bei der Vertretung Deines Arztes melden.

...zur Antwort

Besenrein bedeutet im Amtsdeutsch sauber. Gefegt reicht in diesem Fall und natürlich muss die Wohnung leer sein. Komplett leer! Auch keine leeren Dosen, Kisten oder sogar Mülltüten.

...zur Antwort

Auch in der heutigen Zeit ist es immer noch so, dass eine nicht eingetragenen Lebensgemeinschaft auch keinerlei Ansprüche auf Gleichbehandlung hat. Nur, wenn Geld von uns verlangt wird, dann werden auch diese Gemeinschaften wie Ehegemeinschaften behandelt.

...zur Antwort

Geh damit zu der örtlichen Sparkasse. Vor ungefähr 30 Jahren wurden Reichsmarkkonten auf DM und natürlich später auf Euro umgestellt. Selbst wenn das Konto mittlerweile aufgelöst und der Betrag vereinnahmt wurde, hat die Bank noch die Unterlagen. Sie kann nachsehen, wie hoch der heutige Betrag einschließlich Zinsen ist, und Ihr könnt den Betrag, auch heute noch, ausgezahlt bekommen. Das entwertete Sparbuch würde ich dann als erinnerung aufheben.

...zur Antwort

Das ist korrekt. Du arbeitest ja auch nicht Vollzeit. Daher kannst Du auch keine Vollzeit-Zeiten angerechnet bekommen. Du kannst aber selber aufstocken. Sprech mal mit Deiner Rentenstelle.

...zur Antwort

Immer der, der den Abschleppdienst bestellt, muss auch die Kosten übernehmen. Das heißt, Du musst in Vorleistung treten und sehen, wie Du das Geld von Deinem Nachbarn wieder zurück bekommst. Mahnbescheid wäre bei Zahlungsverweigerung eine Möglichkeit.

...zur Antwort