Die Frage ist, wie alt du bist und ob du das Kindergeld bekommst, das deinen Eltern zusteht. Wenn du selber ein Kind hast, dann ist klar, daß das keinen Einfluß hat.
Wenn du das Kindergeld von deinen Eltern zugesteckt bekommst, dann kann das Auswirkungen haben, wenn man sich selbständig macht. Das weiß ich aber nicht genau, befürchte aber, daß das wie eine Arbeitsaufnahme gewertet wird und das Kindergeld wegfällt. Vielleicht gibt es da aber auch Ausnahmen, wie bei AZUBIs. Da kann nur ein Steuerberater helfen.
Wenn du dich selbständig machst, dann hast du die Wahl: nach Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG kann man sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, so lange man nur einen bestimmten Umsatz im Jahr macht. Das hat den Vorteil, daß man nicht alle drei Monate eine Umsatzsteuererklärung machen muß (Kosten, falls vom Steuerberater).
Grundsätzlich kannst du als Selbständiger alle betrieblichen Kosten von den Einnahmen absetzen. Das ist eben die Frage ob mit MWST oder ohne, ist aber im Grunde unerheblich. Und falls du Kosten hast (Fotoapparat, Geschäftsessen ;-) ), dann hast du ja MWST gezahlt. Die würde dir bei der dreimonatlichen Umsatzsteuererklärung erstattet, wenn die gezahlte MWST höher ist als die Einnahmen, auf die ja bei einer Rechnung dann auch die MWST aufgeführt werden muß.