das kenn ich-die wehren sich gern, aber das muß man sich nicht gefallen lassen! Schon schlimm genug, wenn man sich im Krankenstand mit sowas rumärgern muß. Ich kann dir empfehlen, dir über google das Urteil zu suchen (Links darf man hier nicht einstellen, mögen die vom support nicht so gern) und damit zu argumentieren! Bundessozialgericht Az B1KR 19-11 Viel Glück!

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die Lohnfortzahlung ist beim Minijob max. bis zum 42. Krankentag gesichert- darüber hinaus -also nach dem 42. Krankentag gibts nix mehr vom Chef, auch nicht von der Krankenkasse.

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Jeder Ratenkredit steht in der Schufa für gewöhnlich, ist ja grds. nicht schlimm, solang du die Raten bedienen kannst. Du kannst eine Selbstauskunft pro Jahr dort gratis anfordern, wenn Du dich vergewissern möchtest.

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Glückwunsch zur Heirat und zur Schwangerschaft, klar mußt Du von irgendwas leben. Geh mal zur Schwangerenberatungsstelle bei Euch im Ort, da hilft man Dir weiter. Und beim Arbeitsamt melden als Arbeitssuchend, das ist wichtig

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War ein Anwalt überhaupt nötig wg. Schadensregulierung- das wird entscheidend sein. Sieh mal hierzu auch http://www.finanzfrage.net/frage/muss-versicherung-vom-unfallgegner-anwaltskosten-uebernehmen

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Wenn das Schloß kaputt war kann das der Schlüsseldienst vielleicht bestätigen-dann wird der Vermieter das zahlen müssen- aber wenn Du dich nur ausgesperrt hast, bist du selber dafür verantwortlich. Dazu mußt Du Dich an den Schlüsseldienst wenden u. Bestätigung dort holen was der Grund war für das Öffnen

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