Schloß aufbrechen am Wochenende, weil ich nicht merh in Wohnung gekommen bin. Wer zahlt?
Am letzten Wochenende bin ich nicht mehr in meine Mietwohnung rein gekommen. Leider war der Vermieter nicht erreichbar als ich ihn angerufen habe und weil ich unbedingt in die Wohnung hinein wollte, habe ich einen Schlüsseldienst angerufen. Ich dachte, dass der Vermieter das übernimmt, da es ja nicht meine Schuld ist, dass ich nicht rein gekommen bin, sondern es ein Problem mit dem Schloss gab. Jetzt meint der Vermieter aber, dass er das nicht übernimmt, weil ich ihn nur einmal angerufen habe und er ja auch zurück gerufen hat (am nächsten Tag!). Ist es wirklich so, dass ich das selber bezahlen muss?
5 Antworten
Es ist absolut unglaubwürdig, dass sich ein Schloß ohne vorherige Anzeichen von jetzt auf gleich, nicht mehr betätigen läßt. Wenn Du diese Anzeichen vorher ignoriert hast, dann bleiben die Kosten an Dir hängen.
Wenn das Schloß kaputt war kann das der Schlüsseldienst vielleicht bestätigen-dann wird der Vermieter das zahlen müssen- aber wenn Du dich nur ausgesperrt hast, bist du selber dafür verantwortlich. Dazu mußt Du Dich an den Schlüsseldienst wenden u. Bestätigung dort holen was der Grund war für das Öffnen
Wenn es so war wie Du beschrieben hast, dass MUSS m.E. der Vermieter die Kosten tragen. Du musst aber glaubhaft machen, dass das Schloss defekt war. Am besten und einfachsten geht das, indem der Schlüsseldienst als Fachmann schriftlich bestätigt, dass das Schloss defekt war und deswegen geöffnet werden musste.
m.E. ist es dann dem Mieter nicht zuzumuten meherer Stunden oder gar eine Nacht auf den Rückruf des Vermieters zu warten. Falls es eine Hausverwaltung gibt so muss man auch dort sein Glück versuchen. Ist auch nach mehr als einer Stunden keiner zu erreichen, hätte ich auch den Schlüssendienst gerufen und Ihn um eine Bestätigung des Sachverhalts (Schloss kaputt) gebeten
Was ich an der Sache nicht nachvollziehen kann, ist, weshalb es auf die Erreichbarkeit des Vermieters ankommen sollte. Hat der etwa einen Schlüssel zu der Wohnung? Das wäre unzulässig, würde aber angesichts des defekten Schlosses auch nicht weiter geholfen haben.
Selbstverständlich warst Du berechtigt, einen Schlüsseldienst zu rufen und ganz klar kannst Du die Auslagen dafür nach §§ 677 ff , insb. 683 BGB, erstattet verlangen (sog. Geschäftsführung ohne Auftrag). Du brauchst nicht bis zum nächsten Morgen vor der Tür stehen zu bleiben.
ALLERDINGS bist Du natürlich beweispflichtig dafür, dass das Schloß wirklich mangelhaft war. Außerdem darfst Du nicht den erstbesten und teuersten Schlüsseldienst auswählen, sondern nur ein Unternehmen, dass seine Dienstleistungen zu marktüblichen Sätzen anbietet.
Wenn du auf AAAAAAAA-Schlüsseldienst hereingefallen bist, kannst du das nicht dem Vermieter anlasten!
Wenn die Reparatur aber unter ca. 100 EUR lag, ist es sowieso eine Kleinreparatur, die DU zu tragen hast.
Für eine qualifiziertere Antwort reichen deine Infos nicht aus.

sowieso eine Kleinreparatur, die DU zu tragen hast.
Nicht "sowieso", weil eine vom Mieter zu übernehmende Kleinreparatur mietvertraglich vereinbart sein muss und dann noch zwei bestimmte Wertobergrenzen (einmalig und jährlich insgesamt) haben muss. Sonst muss der Mieter nicht zahlen. Bei vielen älteren Mietverträgen ist daher die vertragliche Klausel unwirksam.
Deswegen schrieb ich ja, dass es nicht qualifizierter geht, weil Angaben fehlen. "Nebelstocherei" mag ich nicht so sehr.