Beim Unfall nicht schuldig - wer trägt die Anwaltskosten?

2 Antworten

Die verauslagten Anwaltskosten gehören zum Sachschaden dazu. Der gegnerische Haftpflichtversicherer ist verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen.

Wenn Dir ein Teil der Anwaltskosten nicht erstattet wurden, dann muß es da etwas geben, was Du uns vorenthälst. Was das ist, darüber können wir hier nur spekulieren. Ich äußere da mal Vermutungen in verschiedener Hinsicht:

Entweder bist Du doch nicht 100%ig unschuldig an dem Unfall, so dass Du die Anwaltskosten nur Deinem Anteil entsprechend ausbezahlt erhälst.

Oder, Du hast Forderungen geltend gemacht, die zwar dem Grunde nach berechtigt, aber in der Höhe überzogen waren. Dann hat Dir Dein Anwalt seine Gebühren nach der geltend gemachten Forderung berechnet, der Gegner die aber nur nach der Höhe der anerkannten Forderung bezahlt.

Oder, Dein Anwalt hat sich schlicht um 200,-- Euro verrechnet, insbesondere vielleicht Gebühren angesetzt, die garnicht entstanden waren.

Frag mich nicht, welche der Alternativen es nun war. Das kannst nur Du wissen.

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