Beim Unfall nicht schuldig - wer trägt die Anwaltskosten?
Ich hatte einen Autounfall, bei welchem ich 100% nicht schuldig bin. Ich habe mir für die Abwicklung daraufhin einen Anwalt genommen, da ich der Meinung war, dass die Kosten für denselben in diesem Fall die gegnerische Versicherung übernimmt. Der Fall ist nun abgeschlossen und ich lese nun vom Anwalt, dass ich anteilig die Kosten für seinen Einsatz tragen soll (ca. 200 EUR), die Versicherung hat den Großteil übernommen. Dennoch dachte ich, dass ich hier gar nichts zahlen müsste? Ist es korrekt, dass ich mich dennoch mit beteiligen muss?
2 Antworten

Die verauslagten Anwaltskosten gehören zum Sachschaden dazu. Der gegnerische Haftpflichtversicherer ist verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen.
Wenn Dir ein Teil der Anwaltskosten nicht erstattet wurden, dann muß es da etwas geben, was Du uns vorenthälst. Was das ist, darüber können wir hier nur spekulieren. Ich äußere da mal Vermutungen in verschiedener Hinsicht:
Entweder bist Du doch nicht 100%ig unschuldig an dem Unfall, so dass Du die Anwaltskosten nur Deinem Anteil entsprechend ausbezahlt erhälst.
Oder, Du hast Forderungen geltend gemacht, die zwar dem Grunde nach berechtigt, aber in der Höhe überzogen waren. Dann hat Dir Dein Anwalt seine Gebühren nach der geltend gemachten Forderung berechnet, der Gegner die aber nur nach der Höhe der anerkannten Forderung bezahlt.
Oder, Dein Anwalt hat sich schlicht um 200,-- Euro verrechnet, insbesondere vielleicht Gebühren angesetzt, die garnicht entstanden waren.
Frag mich nicht, welche der Alternativen es nun war. Das kannst nur Du wissen.

War ein Anwalt überhaupt nötig wg. Schadensregulierung- das wird entscheidend sein. Sieh mal hierzu auch http://www.finanzfrage.net/frage/muss-versicherung-vom-unfallgegner-anwaltskosten-uebernehmen

Ja, in dem Fall schon, weil ich einen Neuwagen hatte, der keine 2 Wochen alt war. Das war mir dann zu heikel, dies ohne Anwalt zu klären.