Wurde ein bestimmtes Alter für die Auszahlung vereinbart?

Sollte dies der Fall sein, so kann es sein, dass bis zum Erreichen dieses Zeiptunktes der Erbe / die Erben weiter einzahlen müssen. Andernfalls kann, wie hier geschehen, der noch einzuzahlende Betrag in Abzug gebracht werden.

Dies ist jetzt nur eine Vermutung, aber vielleicht kann man mal in diese Richtung recherchieren...

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Du fragst wahrscheinlich in Hinsicht auf eine mögliche Verjährung der Forderung. Wurde hier bereits ein Rechtsstreit geführt und gerichtlich festgestellt, dass du zur Zahlung verpflichtet bist? In diesem Fall wäre die Forderung keinesfalls verjährt.

Du gibst leider keine Auskunft darüber, ob es schriftliche Dokumente gibt!?!

Sollte es kein Urteil geben, so gilt seit dem 31.12.2004 eine Verjährung von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem der Rückzahlungsanspruch entstanden ist - in deinem Fall also 2006.

Hier ist jedoch zu berücksichtigen, dass, wenn deine damalige Partnerin während dieser Frist einer Stundung zugestimmt hat, die Verjährung um die Dauer der Stundung unterbrochen wurde (siehe "Hemmung der Verjährung")

Meine Aussage ersetzt keine Rechtsberatung und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit!

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Hallo!

Es gibt bei vielen Banken, auch bei Direktbanken, die kostenlose Kontoführung. Diese wird entweder durch die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eingeräumt, oder man verhandelt mit seinem Bankberater darüber.

Es lohnt sich der Besuch bei seinem Berater, um mit diesem über ein Entgegenkommen zu sprechen. Der Hinweis auf die Möglichkeit, zu einer anderen Bank wechseln zu können, reicht in vielen Fällen bereits aus. Selbstverständlich ist die Voraussetzung für einen erfolgreichen Ausgang dieser Verhandlung, dass man ein "guter Kunde" der Bank ist.

Viel Erfolg!

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Das hängt davon ab, welche Art der Rechtsschutzversicherung du abschließen sollst. Es ist schon eher ungewöhnlich, kann aber auch - je nach Konditionen - ein gutes Angebot sein.

Manche Arbeitgeber kooperieren mit Versicherungen und wollen tatsächlich nur Provisionen kassieren, aber das ist wohl eher selten der Fall. Du kannst dich hier über die verschiedenen Arten der Rechtsschutzversicherung informieren:

http://www.sparen.de/faq/was-ist-eine-rechtsschutzversicherung

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Das "Problem" ist natürlich, dass du durch das fehlende Übergabeprotokoll zu Beginn des Einzuges nicht nachweisen kannst, welchen Zustand die Immobilie hatte.

Wenn dein Vermieter auf einem Übergabeprotokoll besteht, dann muss dieses auch erstellt werden. Für dich ist es sehr wichtig, dass du es gemeinsam mit dem Vermieter erstellst und dich so auch rechtfertigen kannst. Schäden die schon da waren müssen auch im Protokoll als solche gekennzeichnet werden! Unterschreibe nicht, wenn nicht eindeutig klar ist, dass du nicht Verursacher alter Schäden bist.

Zu deiner Sicherheit kannst du dir ja noch jemanden dazuholen, der vielleicht auch die Wohnung zu Beginn des Mietverhältnisses gekannt hat.

Lass dich nicht verunsichern, mache aber auf keinen Fall den Fehler, dass du nicht bei der Übergabe dabei bist, bzw. keine ordentliche "Rückübergabe" der Wohnung durchführst. Sonst kann es wirklich teuer werden...

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Es fehlt die Grundlage für diesen Vertrag, also der Kredit. Offenbar wurde doch die Versicherung nur für diesen speziellen Kredit abgeschlossen. Schildere den Fall doch nochmal.

Zur anderen Sache: Tatsächlich darf eine Bank bei der Vergabe eines Kredites auf dem Abschluss einer Versicherung bestehen. Hier liegt also keine Irreführung vor.

Viel Erfolg.

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Hallo!

Zunächst ein Tipp: Es gibt in nahezu jeder Stadt die Möglichkeit, Büro- / Praxisräume stundenweise zu mieten. Wenn du also einen oder zwei Nachmittage die Woche festlegst, dann wäre das doch eine Option. Außerdem trennst du so Arbeit und Privatleben effektiv voneinander, was durchaus sinnvoll ist.

Solltest du dennoch deine Vermieterin überzeugen wollen, dann hast du das beste Argument schon selbst geliefert: Es sind nur ab und an Besuche und kein ständiger Kundenverkehr! Außerdem zieht bestimmt gut, dass du dir eine Selbständigkeit aufbauen möchtest und damit auch langfristig deine Zahlungsfähigkeit für die Miete sicherst - für Vermieter ein unschlagbares Argument!

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Eine Mietminderung ist hier mit Sicherheit möglich. Schließlich habt ihr aufgrund eines baulichen Mangels für mehrere Wochen nicht die Möglichkeit, Teile eurer angemieteten Wohnung zu nutzen.

Auch wenn ihr diese Bauarbeiten angestoßen habt, seid ihr nicht für die wirtschaftlichen Konsequenzen verantwortlich, wohl aber solltet ihr eure Rechte in Anspruch nehmen.

Ich halte eine Mietminderung von 30 - 50 % für angemessen, je nach Schwere der Beeinträchtigung.

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Das ist natürlich eine wirklich komplizierte Situation.

Im Vertrag ist sicherlich nicht spezifiziert worden, welchen Umfang die Küche haben soll. Demnach ist es hier auch schwer dem Vermieter vorzuwerfen, dass er den Vertrag seinerseits nicht erfüllt.

Ich rate dir in diesem Fall, nochmals das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und einen Kompromiss zu finden. Eine fristlose Kündigung ist in diesem Fall wohl nicht möglich, da die Küche ja nicht leer stand, bzw. da ja Bestandteile einer Küche vorhanden sind.

Mir ist keine Vorgabe bekannt, die den Umfang einer EBK regelt. Vielleicht recherchierst du mal, ob es in dieser Richtung mal ein Urteil gab? Dann hättest du schon mal was in der Hand.

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Ich denke, dass man da in mehreren Schritten vorgehen muss.

Zunächst würde ich die laufenden Kosten analysieren und versuchen, bei Versicherungen, Kontoführungsgebühren und Co. zu sparen (einfach mal einen Vergleichsrechner bemühen, z.B. http://www.sparen.de)

Danach kann man dann die "variablen Kosten" optimieren, zum Beispiel gezielt einmal in der Woche einkaufen statt mehrmals - das spart wahnsinnig viel Geld, weil man nicht "mal eben was mitnimmt, weil es einen gerade anspricht.

Strom zu sparen ist natürlich auch ein Punkt - Zeitschaltuhren können da Wunder bewirken.

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Ich empfehle dir in diesem Fall die Anlage des Geldes in einer Immobilie. Man bekommt in einigen Städten in denen viele Studenten leben ( Münster z.B. ) oftmals sehr günstig kleine Wohnungen, die man dann an Studenten vermieten kann.

Die Nachfrage nach diesen kleinen Appartments ist grundsätzlich groß und der Mietzins aufgrund der hohen Nachfrage oft auf einem höchst rentablen Niveau.

Man sollte allerdings genau gucken, ob es sich um eine Immobilie handelt, an der Modernisierungen anstehen - dann kann es für Miteigentümer u. U. teuer werden.

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Da ist wohl ein Fehler passiert.

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Die Bank hat natürlich die Möglichkeit einen Kunden abzulehnen. Das geschieht dann, wenn die Bank an der Bonität des Kunden zweifelt, oder in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit dem Kunden gemacht hat.

Außerdem kann es vorkommen, dass Banken einen Kunden ablehnen, wenn dieser nicht im unmittelbaren Umfeld der Filiale wohnt, sondern sich eine Filiale in weiterer Entfernung sucht - hier bestehen dann natürlich Vorbehalte.

Du kannst dich z.B. hier über die Möglichkeiten und Gründe informieren: http://www.sparen.de/faq/wie-viele-girokonten-kann-ich-beantragen

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Wenn man das ganze Thema mal rein objektiv betrachtet, dann macht es doch mehr als Sinn, dass man eine Ferienimmobilie kauft, diese vermietet und zwischendurch mal selbst nutzt und ansonsten zur Miete wohnt.

Wenn man umzieht ist dies ohne den Aufwand des Verkaufs der Immobilie und des Kaufs eines neuen Eigenheims möglich - die Ferienimmobilie bleibt schließlich unabhängig vom Wohnort bestehen.

Die Idee ist gut und wenn man sich nicht ganz sicher ist, dass man nie wieder umzieht, dann kann es durchaus Sinn machen.

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Hallo Fumanchu,

der Wunsch vom Eigenheim ist nachvollziehbar und jeder kann verstehen, dass man irgendwann diesen Schritt gehen möchte.

Die Situation ist relativ schwierig. Der Grund ist gar nicht die Einkommenssituation - damit lässt sich sicherlich ein solides Eigenheim finanzieren. Schwierig ist hier sicherlich die SCHUFA-Auskunft. Wenn du davon sprichst, dass deine SCHUFA nicht rosig aussieht, dann kann man sich natürlich nicht viel darunter vorstellen.

Viele Menschen glauben, dass sie bereits ein schlechtes Rating haben, weil sie schon oft Kredite aufgenommen haben - ein vertragsgemäß zurückgezahltes Darlehen ist jedoch vielmehr ein Positivmerkmal! Handelt es sich also wirklich um negativ zu wertende Einträge?

Wenn ja, dann ist die Wahrscheinlichkeit einer Kreditzusage eher gering - von unseriösen Anbietern ohen SCHUFA solltest du lieber die Finger lassen, denn die verlangen meist exorbitant hohe Zinsen und sind nicht immer sehr vertrauenswürdig.

Warte doch die 2 1/2 Jahre ab, dann ist die Sache für die SCHUFA erledigt und nach weiteren 3 Jahren ist deine SCHUFA clean. Dann bist du 42 und das ist ein gutes Alter um ein Haus zu kaufen.

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Der Fall ist doch eigentlich ganz klar: ein Schaden den du nicht verursacht hast und der nachweislich schon bei deinem Einzug vorhanden war, muss nicht von dir bezahlt werden.

Ich bin selbst Vermieter und es ist schon oft vorgekommen, dass Handwerker nach Reparaturen an meinen Immobilien die Rechnung nicht an mich, sondern an den Mieter verschickten. Dies kann schon mal passieren - gib sie einfach mit Verweis auf die Vereinbarungen im Übergabeprotokoll an deinen Vermieter weiter.

Es sollte normalerweise keinerlei Beanstandungen von der Vermieterseite geben!

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Es besteht sicherlich keine Verpflichtung zum Kauf eines Handys. Dies kann schon gar nicht in der Mittellosigkeit des Kindsvaters begründet sein!!!

Wenn nun jede alleinerziehende Mutter ihrem Kind ein Handy für den Urlaub kaufen müsste, dann müsste man sich doch langsam Sorgen machen (außer man ist Aktionär eines Mobiltelefon-Herstellers).

Deine Tochter sollte sich im Zweifelsfall immer juristischen Rat suchen - ein Portal wie gutefrage.net ist allerdings nicht zur Rechtsberatung geeignet / gedacht.

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Sinnvoll ist in deinem Fall lediglich ein Tagesgeldkonto. Auch dieses kann zwar Kursschwankungen unterliegen und hat normalerweise keinen fixen Zinssatz.

Dennoch bietet es für den sicherheitsliebenden Anleger die besten Voraussetzungen.

Informiere dich doch einfach mal zu allen möglichen Konditionen; Hintergrundinformationen & Co. auf Ratgeberseiten bevor du einen Vertrag schließt (zum Beispiel http://www.sparen.de)

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Hallo!

So wie ich das verstehe ist die Finanzierung bis auf den Restbetrag abgeschlossen. Das heißt ja, dass dieser erste Vertrag erfüllt ist und nun ein neuer Kredit für die Restsumme abgeschlossen werden muss.

Demnach besteht für dich - wenn nichts anderes vereinbart wurde - keine Pflicht diese Finanzierung mitzutragen. Dein Ex-Partner steht nun vor der Wahl: entweder finanziert er das Auto selbst, oder er muss es zurückgeben.

Mein Fazit: auf den ersten Blick und ohne Einsicht in die Unterlagen dürfte für dich keine Verpflichtung bestehen. Zur Not bitte zum Rechtsanwalt.

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Natürlich kann dein Arbeitgeber dich zu einem Gespräch einladen und sofern du nicht schwer erkrankt / ansteckend, oder aus sonst einem Grund nicht in der Lage bist zu erscheinen, solltest du diesen Termin selbstverständlich wahrnehmen.

Dieser Termin scheint ja in direktem Zusammenhang mit deiner Krankmeldung zu stehen, andernfalls hätte man ihn wohl verschoben oder dich schon früher darüber informiert.

Es ist daher wohl anzunehmen, dass du in letzter Zeit des Öfteren krank gewesen bist - aber entschuldige, wenn ich damit falsch liege. Gerade in dieser Situation wäre es jedoch ratsam, dieser Einladung unbedingt nachzukommen, da sich sonst schnell ein unlösbarer Konflikt aufbaut.

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