Eine Miegliedschaft im Mieterschutzbund kostet dich 20 Euro Aufnahme und 76 Euro jährlichen Beitrag. Gehe besser zu einer Verbraucherzentrale oder suche dir einen Fachanwalt. Die Verbraucherzentrale nimmt eine einmalige Gebühr und der Anwalt sein Honorar. Aber du hast nicht das Problem, das du an die Kündigung der Mitgliedschaft denken musst.

...zur Antwort

Das das Betreten der Wohnung oder Garage ohne Erlaubnis des Mieters nicht rechtens ist, wurde ja schon gesagt. Normalerweise gibt der Eigentümer sogar alle Schlüssel der Wohnung oder Garage ab, damit nämlich genau sowas nicht passiert. Vielleicht kann man mit dem Vermieter sprechen und auf Herausgabe der Schlüssel drängen.

...zur Antwort

Wenn man seinem Vermieter die Lage erklärt, hat man vielleicht Glück und er kommt einem entgegen, aber ein Recht hat man nicht darauf. Selbst aus 6 Monaten können auch 9 Monate werden, wenn der Vermieter noch eine Nebenkostenabrechnung offen hat und warten will, bis diese ausgestellt ist, kann er die Kaution mit der eventuellen Forderung verrechnen.

...zur Antwort

Wie das Wort schon sagt, sind auch die Heizkosten bereits darin enthalten: Miete + Nebenkosten (Betriebs- und Heizkosten). Hinzu kommen nur noch Strom, da du den selber anmelden must, und z.B. deine private Hausratversicherung. Die Warmmiete beinhaltet also alle Kosten, die du an den Vermieter zahlen must.

...zur Antwort

Ich würde das schon mit deinem Vermieter abklären. Er hat mit dir den Mietvertrag geschlossen und geht davon aus, dass du in der Wohnung lebst. Kennst du denn die Person, der du die Wohnung zwischenvermieten möchtest? Dein Vermieter kennt sie ja wohl nicht. Ich denke nicht, dass das für den Vermieter O.K. ist, dass eine ihm nicht bekannte Person in seiner Wohnung lebt, ohne dass er davon weiss. Sag es ihm doch einfach und erklär deine Situation.

...zur Antwort

Schönheitsreparaturen kann man prinzipiell selber erledigen, wenn diese fachgerecht ausgeführt werden. Es gibt ja bestimmte Fristen innerhalb eines bestehenden Mietverhältnisses, die man auch nur bedingt einhalten muss (je nach Abnutzung). Bei Auszug sind Schönheitsreparaturen eigentlich gar nicht mehr vom Mieter zu erledigen: z.B. Tapetenfreie Übergabe oder Wände müssen weiss gestrichen sein. Da hat der Gesetzgeber dem Mieter einige Rechte eingeräumt. Solange die Tapeten nicht beschädigt oder verdreckt sind, muss der Mieter noch nicht einmal orange Tapeten überstreichen. Anders sieht es beim Holzwerk aus. Hier muss man schon darauf achten, dass die Ursprungsfarbe wiederhergestellt wird.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.