Hast du deinen AG denn über deine Nebentätigkeit informiert bzw. was steht denn dazu in deinem Arbeitsvertrag? Er könnte dich sonst wegen einer unerlaubten Nebentätigkeit abmahnen. "Grundsätzlich gilt: Schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag. Sind dort keine Vorgaben getroffen, sind Nebentätigkeiten in der Regel erlaubt." (https://www.abmahnung.org/nebentaetigkeit/)

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bei weniger als 20 Stunden nur

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Ein Minijob hat nichts in einer Steuererklärung zu suchen!

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Ja das geht

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Einfach Abschreiben !

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Auch einen Anwalt suchen. Denke nicht das "Armleuchter" als ernsthafte beleidigng durchgeht

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der Unterschied ist nicht groß, das eine wort wird in einem Bereich benutz das andere in einem ganz anderen Bereich. Aber für uns "nicht Juristen" ist das irrelevant.

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Hallo Alex,

Ich bin mir nicht sicher ob du wirklich ein Recht auf eine komplette Renovierung hast, aber ich denke du kannst eine Mietminderung verlangen. Natürlich hängt es auch davon ab, ob der Vermieter es erwähnt hatte dass es Schimmel gibt. Wenn du magst kannst du dich ja noch mal informieren wie genau eine Mietminderung funktioniert und was die Voraussetzungen dafür sind. https://www.mietrecht.com/mietminderung/#Mietminderung_wegen_Feuchtigkeit

Grüße Nika

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JA, bei mir war es genauso das jobcenter darf alles. Auch wenn es nur 1 euro unterschied wäre würde es ihnen egal sein

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