Hallo,

ich würde hier mal den § 1609 BGB anführen.

Der TS ist nach dem §§ im 4. Rang.

Das neue Kind und die Mutter des Kindes gehen dem TS demnach im Rag vor.

Bedarf des minderjährigen Kindes mindestens 225€ Bedarf der Mutter mindesten 770€

Das alles wäre vorab zu bereinigen. SB des TS 1.200€

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Lässt Inkassofirma mich in Ruhe, wenn alle Forderungen aus dem Brief beglichen werden?

Hallo,

die Inkassofirma Kohl GmbH & Co KG fordert von mir noch einen Betrag in Höhe von rund 1700€. Ich habe im Internet schon einige negative Berichte über die Kohl KG gelesen. Unter anderem schrieb jemand, dass er von Kohl trotz aller bezahlten Forderungen weitere Briefe von Kohl bekam, in der neue Forderungen drinstanden, die er bezahlen soll. Jetzt mache ich mir Sorgen, dass mir soetwas auch passieren könnte. Ich möchte Euch deshalb nun zeigen, wie die Forderung der Kohl KG aufgebaut ist, damit Ihr mir eventuell sagen könnt, ob dort alle Forderungen schon drinstehen oder ob die nach Begleichung der Forderung plötzlich neue Forderungen an mich machen könnten. So ist der Brief aufgebaut:

"Sehr geehrter Herr xxx,

nach Buchung der Zahlungen von 1441,03 EUR steht noch ein Restbetrag von 1783,31 EUR offen.

Da ein Zahlungsverzug vorliegt, wurden Verbuchungen nach den Vorgaben des §367 BGB vorgenommen, d.h. zunächst auf Kosten, dann Zinsen und erst zuletzt auf den offenen Rechnungsbetrag.

Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass der aktuell ausstehende Betrag bis zum 21.03.2014 ausgeglichen wird, da wir andernfalls gehalten sind, das eingeleitete Verfahren weiter zu betreiben.

Hauptforderung EUR 1514,18
11,50% Zinsen bis Mahnbescheid EUR -
11,50% Zinsen ab Mahnbescheid EUR 269,13
vorgerichtliche Mahnkosten EUR -
Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens EUR -
4% Zinsen vom 06.08.2010 EUR -
bisherige Vollstreckungskosten EUR -

Gesamt EUR 1783,31

Mit freundlichen Grüßen
gez. Kohl"

Ich verstehe den Brief so, dass ich nurnoch die Hauptforderung und die Zinsen abbezahlen muss. Ist das korrekt? Und sind 11,5% Zinsen rechtlich gesehen überhaupt erlaubt? Wenn ich jetzt die kompletten 1783,31 EUR bezahlen würde, würde mich die Kohl KG dann in Ruhe lassen oder könnten die mir dann noch weitere Kosten reindrücken? Habe nämlich echt schonmal von einem Fall gehört, wo jemand nach Begleichung der kompletten Forderung einen neuen Brief der Kohl KG bekam mit einer neuen Forderung. Ich habe Angst, dass mir soetwas auch passieren könnte. Oder meint ihr, dass diese Person ein Einzelfall war und mir sowas nicht passiert? Ich würde dann nämlich die 1783,31€ komplett bezahlen diesen Monat, wenn die mich dafür dann für immer in Ruhe lassen und ich schuldenfrei bin. Also meine Frage nochmal: Kann die Kohl KG mir weitere Kosten reindrücken, wenn ich alle in dem Brief genannten offenen Forderungen bezahle oder nicht?

Danke im Voraus für Eure Antworten =)

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zunächst mal die Frage... ist denn die Hauptforderung begründet?

Den Mahnbescheid gab es schon?

LG

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Wie willst denn Du mit 1.600€ einen Ratenkredit von 8.000€ abzahlen? Wo wohnst Du?

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Meines Wissens nach fällt die Witwenrente dann weg. So war es zumindest beim Mann meiner Mutter. Seine vorherige Frau war verstorben. Bei der Heirat mit meiner Mutter endete die WitwenEr-Rente.

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wenn es für den Unterhalt der drei Kinder einen "Beschluss" gäbe, einen Titel, welcher aus Zeiten der Leistungsfähigkeit bestehen würde, könnte dieser Titel beim "Amt" vorgelegt werden, und würde von dort gedeckt werden. Da die Ansprüche aber nicht tituliert sind, gibt´s auch keine Entlastung.

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Der Aufhebungsvertrag führt nur dann nicht zu einer Sperre, wenn der Zeitpunkt des Ausscheiden durch den Aufhebungsvertrag nicht vor dem Ausscheiden durch eine ordentliche Kündigung greift. Sonst kann es bist zu 3 Monate Sperre geben.

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Meiner Ansicht nach kann das Kind nicht in der GKV versichert werden. Wenn beide Eltern in der PKV sind, muss auch das Kind in der PKV versichert werden. Das ändert sich erst, wenn das Kind eine eigene berufliche, sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt.

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Das Begleichen der Rechnung wird innerhalb von 14 Tagen (2 Wochen) erbeten. Meine PKV erstattet immer innerhalb dieses Zeitraums.

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Der Zugewinn kann durchaus vom eigentlich Scheidungsverfahren abgetrennt werden. Das ist keine Seltenheit, gerade dann, wenn über den Zugewinn keine Einigkeit besteht. Dagegen wehren kannst Du Dich nicht.

was würdet ihr mir raten?

Deinen RA dazu befragen!

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Da sich die volljährige Tochter nicht in einer Ausbildung befindet, hat sie keinen Anspruch auf Unterhalt von den Eltern. Vorrangig ist hier der Vater des neuen Kindes, der Kindesmutter zum Unterhalt verpflichtet. vergl. § 1615l BGB

Sollte dieser nicht leistungsfähig sein, bildet die junge Mutter mit ihrem Kind eine Bedarfsgemeinschaft und hätte ALG2 vom Jobcenter zu beantragen.

Du bist aus der Nummer raus.

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Die Antwort vom Privatier möchte ich so nicht stehen lassen.

Der überlebende Ehegatte ist in dem geschilderten Fall ein sogenannter nicht befreiter Vorerbe. Dieser darf über den empfangenen Nachlass nur in einem sehr geringen Maße verfügen, §§ 2113 – 2115 BGB. Er ist sehr stark in seiner Verfügungsvollmachtmacht beschränkt.

Der Vorerbe ist verpflichtet das Erbvermögen ordnungsgemäß zu verwalten und etwaiges Geld risikolos anzulegen. Tut der nicht befreite Vorerbe das nicht, so kann er sich ggü. dem Nacherben schadensersatzpflichtig machen.

Eine Immobile könnte demnach nicht ohne Weiteres durch den Vorerben veräußert werden.

Einfach mal den Begriff "nicht bereiter Vorerbe" goggeln.

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Der Kinderfreibetrag bringt der mittleren Einkommensklasse nicht wirklich viel. Macht monatlich etwa zwischen 2,50 und 11€ aus. Bei 3/5 ist es sinnvoll den KFB auf der Steuerkarte zu belassen, wo die 3 eingetragen ist. Wird 4/4 gewählt bekommt jeder 0,5.

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Arbeit aus religiösen Gründen aufgeben

Hallo,

es geht darum: . Bin selbstständig, verdiene aber noch nicht genug, sprich ich verdiene ca 350 Euro momentan. Die Aussichten sind gut, das Ganze wird aber noch einige Zeit wohl dauern, bis ich soviel verdiene, dass ich nicht mehr auf Hartz 4 angewiesen bin (1-2 Jahre).

Ich lebe mit meiner Partnerin zusammen (Bedarfsgemeinschaft), wir haben 2 Kinder.

Für mich ist nicht das Arbeitsamt, sondern das Landratsamt zuständig.

Ich bekomme von meinem Fallmanager Stellen vorgeschlagen und muss mich auf die bewerben und natürlich auch eigeninitiativ muss ich mich bewerben, sprich 6 Bewerbungen pro Monat. Darf eine Vollzeitstelle nicht ablehnen.

Nun habe ich mich auf eine Stelle als Fahrer (Eigeninitiative) beworben. Vorstellungsgespräch war gut, durfte heute loslegen. Leider doch kein Arbeitsvertrag, es sind noch andere Bewerber da. Er kommt Ende der Woche auf mich zu hieß es heute. Aber das ist auch nicht das Problem.

Zu meiner Frage: Ich habe heute bei dieser Arbeit feststellen müssen, dass ich "Sachen" liefern muss, die ich aus religiösen Gründen nicht liefern darf. Wie soll ich nun vorangehen? Soll ich meinem Fallmanager mitteilen, dass ich die Arbeit aus religiösen Gründen nicht ausüben darf? Muss ich mit Sanktionen rechnen?

Andere Frage: Darf ich mir auch einen anderen Fallmanager wünschen? Ich habe das Gefühl, dass er mich einfach nur loshaben will...mir keine Stellenangebote schickt, die auf mein Profil passen. Er sucht keine langfristige Lösung mit mir, unterstützt mich einfach nicht. Ich hatte ihm vorgeschlagen, dass ich einen Kurs starte, das ca. 10 Monate geht. Am Ende ist man zertifizierter Java-Programmierer. In der Regel wird das vom Arbeitsamt 100% gefördert. Nur mein Fallmanager vom Landratsamt meinte, dass das nur dann gehen würde, wenn ich schon vorher eine Zusage von einer Firma hätte. (Wie soll das gehen, 10 Monate vorher?). Was meine Selbstständigkeit angeht, interessiert ihn das auch nicht wirklich...

naja sorry, wegen dem langen Text...hoffe jemand kann mir da ein wenig weiterhelfen

lg martin

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Einen neuen Fallmanager darfst Du Dir nicht wünschen. Das ist im SGB nicht vorgesehen.

Was sind denn das für "Sachen", die Du wegen Deiner Religion nicht ausliefern darfst? Und welcher Religionsgemeinschaft bist zu zugehörig?

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Sonderbedarf oder Mehrbedarf ist nicht allein vom Unterhaltspflichtigen zu tragen. Es wird, je nach Leistungsfähigkeit, zwischen den Eltern gequotelt. Vorsorgeaufwendungen gehören aber nicht dazu. Zahnspangen ebenfalls nicht, weil der Eigenanteil, in Höhe von 20%, nach erfolgreicher Behandlung erstattet wird. Weiter ist es davon abhängig, in welcher Höhe Kindesunterhalt geleistet wird. Klassenfahrt ist ab EK-Stufe 3 ebenfalls kein Sonderbedarf, weil davon ausgegangen werden kann, dass auch dem laufenden Unterhalt angespart werden kann. Zudem ist eine Klassenfahrt kein unvorhersehbarer Bedarf. Mehrbedarf muss bei der Unterhaltsberechnung geltend gemacht werden. Der Selbstbehalt, in Höhe von 1.000€, muss dem Unterhaltspflichtigen aber in jedem Fall bleiben.

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Die Eltern schulden dem Kind die Kosten einer ersten beruflichen Ausbildung. Das ist hier durch. Da zusätzlich die 2. Ausbildung nichts mit der ersten zu tun hat, sind die Eltern aus der Unterhaltspflicht raus.

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Vertragsabschluss minderj. Kind bei geschieden Elternteilen (gemeinsames Sorgerecht)

Hallo zusammen,

ich habe schon gesehen, dass hierzu bereits eine Frage im Portal steht, aber ich komme damit nicht klar und möchte die Frage etwas spezifischer Stellen!

Hier zum Allgemeinen: Geschiedene Eltern, gemeinsames Sorgerecht besteht, Sohn 12 Jahre alt und lebt bei der Mutter (welche einen Freund hat, der sehr gut verdient - wohnen aber offiziell nicht zusammen), Vater zahlt regelmäßig Unterhalt ausschließlich für den Sohn, ist fürsorglich und bekommt regelmäßig rechtlich geregelten Besuch von seinem Sohn.

Fiktive Situation: Die Mutter unterschriebt im Juli einen überteuerten Nachhilfe-Vertrag, da der Sohn laut ihrer Angabe schlechte Leistungen im Fach Deutsch bringt und bald eine weiterführende Schule besucht! Der Vater wird davon im August (4 Wochen später) darüber informiert und von der Mutter aufgefordert die Hälfte zu übernehmen. Auf Aussage vom Sohn wurde bekannt, dass der Kurs Anfang September stattfindet und er einen Doppelkurs belegen muss in Deutsch und Mathe, obwohl laut seiner Aussage keine Probleme in Mathe besteht. Dies ist vom Vater schwer nachzuvollziehen, da er vom Sohn noch nie ein Zeugnis zu Gesicht bekommen hat, obwohl Interesse bestand/besteht.

Der Vater meint, dass sie mit ihm Rücksprache halten muss, da es evtl. andere und günstigere Möglichkeiten gegeben hätte. Der Vater antwortete, dass er sich daran nicht finanziell beteiligen kann, da es zu teuer ist und er nichts davon wusste und einfach damit konfrontiert wurde. Nun droht die Mutter mit dem Rechtsanwalt (was sie immer sofort tut, da sie weiß, dass er sich keinen Rechtsanwalt leisten kann und er damit schlichtweg huschen muss).

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Kosten der Nachhilfe sind regelmäßig kein Sonderbedarf. Dabei handelt es sich um Mehrbedarf. Wenn die KM diesen geltend machen möchte, muss sie das bei der Berechnung des Unterhalts tun. Dabei ist auch immer noch der Selbstbehalt des barunterhaltspflichtigen Elternteil zu berücksichtigen. Eventuell ist das barunterhaltspflichtige Elternteil gar nicht leistungsfähig im Rahmen des Mehrbedarfs.

Daran kann auch ein RA, beauftragt durch die KM, nichts ändern.

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Die medizinisch notwendigen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Während der Behandlung müssen lediglich 20% der Kosten selber getragen werden. Diese werden aber nach erfolgreicher Behandlung erstattet.

Da allein das Betreuungselternteil darauf Einfluss nehmen kann, können dem barunterhaltspflichtigen Elternteil keine Kosten angelastet werden, sollte die Behandlung unterbrochen werden, oder nicht richtig durchgeführt werden.

Das barunterhaltspflichtige Elternteil muss daher keine weiteren Kosten tragen.

Sollten extra Leistungen vereinbart worden sein, wie z.B. unsichtbare Brackets, wären diese Kosten allein von dem Elternteil zu tragen, welches diese Leistungen beauftragt hat.

LG

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Kannst Du eigentlich machen wie Du möchtest. Am Einfachsten wird es aber sein, wenn Du die Matratze und Liefer- bzw. Entsorgungskosten beim Kauf in der Filiale bezahlst.

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