Sollen bedürftige Personen nun Sozialhilfe oder Grundsicherung beantragen, was ist denn der Unterschied?
Ich komm ein bißchen durcheinander, mal heißt es, man soll - wenn das Geld nicht reicht - Sozialhilfe beantragen, dann heißt es wieder, man stellt einen Antrag auf Grundsicherung. Worin liegt denn der Unterschied - oder kann man sich das aussuchen, welche Hilfe man haben will?
1 Antwort
Antwort
von
Antwort
Sozialhilfe gibt es nicht mehr. Heute heißt das Hartz IV. Und das bekommen Personen, die eigentlich noch arbeitfähig sind, es aber, aus welchen Gründen auch immer, aber nicht tun. Grundsicherung ist für Personen, die nicht mehr arbeiten können oder müssen, aber eine so geringe Rente haben, dass sie unter dem Hartz IV Satz liegen qürden. Die erhalten dann, auf Antrag, Grundsicherung.