Um diese Spenden steuerlich absetzen zu können, müssen Sie drei Voraussetzungen erfüllen. 1. Förderungswürdige Empfänger Sie können nur Spenden an besonders förderungswürdige Institutionen absetzen, die mildtätige, religiöse, wissenschaftliche oder als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Ziele verfolgen. Das können z.B. auch Sport- und Heimatvereine oder auch Tierschutzvereine sein. In Zweifelsfällen lassen Sie sich eine Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheinigung vorlegen. 2. Steuerliche Höchstgrenzen Das Finanzamt erkennt Spenden nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag an. Dieser liegt für - kirchliche, religiöse und anerkannt gemeinnützige Zwecke bei 5% Ihrer Jahreseinkünfte oder 2% der Summe Ihres Jahresumsatzes plus Löhne und Gehälter- wissenschaftliche, mildtätige und als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke bei 10 Prozent Ihrer Jahreseinkünfte.
- Spenden belegen Für Spenden bis 100 Euro reicht als Beleg eine Quittung des Spendenempfängers oder ein Kontoauszug aus. Gleiches gilt bei Spenden in Katastrophenfällen (z.B. die diesjährige Hochwasserkatastrophe), wenn Sie die Spende auf Sonderkonten einer öffentlich-rechtlichen Institution oder eines Wohlfahrtsverbandes einzahlen.
Tipp: Achten Sie darauf, dass Sie als Verwendungszweck den Begriff "Spende" verwenden. Spenden Sie einen höheren Betrag, lassen Sie sich vom Empfänger eine Zuwendungsbestätigung ausstellen.