es kommt eindeutig auf das konzept an!!!!

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Gemäß § 305 Sozialgesetzbuch (SGB V) können Versicherte ab dem 01.01.2004 direkt im Anschluss an die Behandlung oder mindestens quartalsweise, spätestens vier Wochen nach Ablauf des Quartals, in dem die Leistungen in Anspruch genommen worden sind, eine Quittung über die zu Lasten der Krankenkasse erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten verlangen. Der Versicherte muss für eine quartalsweise schriftliche Unterrichtung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von einem Euro zuzüglich Versandkosten erstatten.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte in diesem Zusammenhang mit dem Quartalsupdate für das 1. Quartal 2004 die entsprechenden Dateien zur Umsetzung der Patientenquittung an die Softwarehäuser übermittelt. Die auf Datenträger abrechnenden Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten setzen sich bitte mit ihrem Softwarehaus in Verbindung.

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Eine Mutter-/Vater-Kind-Kur ist kein Urlaub. Sie benötigen die Kur, weil Sie Hilfe brauchen. Und die bekommen Sie – bei Bedarf auch Ihr/e Kind/er – von den Ärzten, Therapeuten und vielen weiteren qualifizierten Fachleuten in unseren Partnerkliniken für Mutter/Vater-Kind-Kuren. Dabei gilt: Je mehr Sie selbst aktiv für Ihre Gesundheit tun, umso größer wird der Erfolg der Kur sein.

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grds. ja, ist aber von bank zu bank unterschiedlich und für die zusätzliche überziehung werden noch höhere zinsen als bisher fällig. also besser bei der bank nachfragen ob eine erhöhung drin ist, die spart in jedem fall wieder etwas geld.

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hier noch eine ergänzung bzw. zusatzversicherung:

Welchen Schutz brauchen Ihre Kinder? Wie viel Sicherheit ist gesund? Was darf zusätzliche Vorsorge kosten? Das sind Fragen, die Eltern sich oft stellen. Die richtige Entscheidung aber ist im Auf und Ab der Gesundheitsreform oft nicht leicht. Mit der Zusatzversicherung für Ihre Kinder können wir Ihnen eine weitere überdurchschnittliche Leistung offerieren. Dieses Angebot ist einzigartig in Deutschland und nur für Sie als Mitglied der Deutschen BKK verfügbar. Ihren Kindern bietet dieser Tarif eine einmalige Leistungskombination im Krankheitsfall zu einem sehr attraktiven Preis und gibt Ihnen das gute Gefühl, die richtige Entscheidung für eine Zusatzvorsorge getroffen zu haben.

Die Zusatzkrankenversicherung für Ihre Kinder versichert Leistungen für Kieferorthopädie, Naturheilverfahren und Sehhilfen. Auch Ausgaben für Nachhilfeunterricht infolge von Krankheit oder Unfall werden erstattet.

http://www1.deutschebkk.de/Leistungen/Zusatzversicherungen/Kids_Tarif/index.html

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du kannst solche programme in anspruch nehmen. dafür musst du dich aber im rahmen eines wahltarifs im vorfeld dafür entscheiden und dann bindest du dich an die kasse mindestens 3 jahre.

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Was hast Du erwartet??? Es ist das Superwahljahr 2009 und vielleicht läßt sich ja eine erneute große koalition dadurch umgehen.

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Flörsheim unterstützt eine Solidaritätsaktion für den Autobauer Opel. Im Rathaus und anderen Dienststellen der Stadtverwaltung liegen Unterschriftenlisten aus.

Unter dem Motto "Klare Perspektive für Opel und die Region - Beschäftigung sichern statt Arbeitslosigkeit finanzieren" wird die Bundesregierung aufgerufen, Opel aus der Krise zu helfen.

"Opel ist für die Menschen und die Wirtschaft der Region unverzichtbar", sagte Bürgermeister Michael Antenbrink (SPD). (cho)

http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/main_taunus/1691701_Unterschriftensammlung-Opel-ist-unverzichtbar.html

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Voraussetzung für eine Familienversicherung ist, dass Sie kein eigenes monatliches Einkommen über 355,00 EURO haben (für geringfügig Beschäftigte ist die Einkommensgrenze bei 400,00 EURO).

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zur barmenia kann ich leider nichts sagen, aber diese zahnzusatz kann ich aus eigener erfahrung empfehlen

http://www.central.de/internet/central/central_inter.nsf/contentByKey/DRXS-588GCS-DE-p

am besten einen freien finanzdienstleister kontaktieren um das beste persönliche angebot zu erhalten

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Die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank dient der außergerichtlichen Streitbeilegung von Beschwerden im Zusammenhang mit dem Überweisungsverkehr gemäß §§ 676a ff BGB, dem Missbrauch von Zahlungskarten oder deren Daten (§ 676h Satz 1 BGB) und dem Fernabsatz von Finanzdienstleistungen.

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen Aufgaben und Ziele der Schlichtungsstelle vorstellen. Sie erfahren Näheres zum Ablauf des Beschwerdeverfahrens und können sich über die einschlägigen Gesetzesgrundlagen informieren. Über die bisherige Arbeit der Schlichtungsstelle informiert der jährliche Tätigkeitsbericht. Außerdem steht das Merkblatt der Schlichtungsstelle als Download zur Verfügung.

Sollten Sie weitergehende Fragen zum Schlichtungsverfahren haben, können Sie gerne persönlich mit uns Kontakt aufnehmen.

http://www.bundesbank.de/schlichtungsstelle/schlichtungsstelle.php

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