Um diese Spenden steuerlich absetzen zu können, müssen Sie drei Voraussetzungen erfüllen. 1. Förderungswürdige Empfänger Sie können nur Spenden an besonders förderungswürdige Institutionen absetzen, die mildtätige, religiöse, wissenschaftliche oder als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Ziele verfolgen. Das können z.B. auch Sport- und Heimatvereine oder auch Tierschutzvereine sein. In Zweifelsfällen lassen Sie sich eine Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheinigung vorlegen. 2. Steuerliche Höchstgrenzen Das Finanzamt erkennt Spenden nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag an. Dieser liegt für - kirchliche, religiöse und anerkannt gemeinnützige Zwecke bei 5% Ihrer Jahreseinkünfte oder 2% der Summe Ihres Jahresumsatzes plus Löhne und Gehälter- wissenschaftliche, mildtätige und als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke bei 10 Prozent Ihrer Jahreseinkünfte.

  1. Spenden belegen Für Spenden bis 100 Euro reicht als Beleg eine Quittung des Spendenempfängers oder ein Kontoauszug aus. Gleiches gilt bei Spenden in Katastrophenfällen (z.B. die diesjährige Hochwasserkatastrophe), wenn Sie die Spende auf Sonderkonten einer öffentlich-rechtlichen Institution oder eines Wohlfahrtsverbandes einzahlen.

Tipp: Achten Sie darauf, dass Sie als Verwendungszweck den Begriff "Spende" verwenden. Spenden Sie einen höheren Betrag, lassen Sie sich vom Empfänger eine Zuwendungsbestätigung ausstellen.

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ES gibt noch eine Möglichkeit die hier bisher nicht angesprochen wurde: viele Kassen bieten z.B. beim Erreichen derAltergrenze oder dem 14. Fachsemester eine sogenannnte Mitgliedschaft als Examenskandidat an. Diese Regelung wird auch eingesetzt, wenn absehbar ist, dass nach dem Studium eine versicherungspflichte Beschäftigung oder ein anderer Tatbestand greift. Das beste hierbei: der Beitrag ist genauso hoch wie bei Studenten. Am besten mit der Kasse sprechen und die Möglichkeiten erörtern. Eine Nachzahlung ist sicherlich notwendig, allerdings ist eine Ratenzahlung (ohne Zinsen) möglich.

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