Ich habe in Recht gelernt: Was nicht im Gesetz steht, das gibt es nicht.

Also: §551 BGB Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

Da steht, dass höchstens das dreifache der Kaltmiete als Kaution genommen werden darf. Habe hier allerdings nur ein Gesetzbuch für Sozialgesetze liegen, kein Anspruch auf Vollständigkeit...

Wichtig: Das Geld muss unbedingt(!!!) auf ein gesondertes Tagesgeldkonto o.ä. gelegt werden, auf das der Mieter im Kündigungsfall Zugriff hat.

Rechtlich gesehen nicht möglich, trotzdem ist es aber jemandem in meinem Umfeld passiert; Vermieter meldete Insolvenz an, hatte das Geld nicht gesondert angelegt (es gehört ihm ja offiziell gar nicht) und es floss in die Insolvenzmasse. Selbst mit Anwalt waren die 1000 € nicht wiederzubeschaffen. Das ist mir übrigens auch bei nem Mietwagen passiert. Also: Vorsicht!

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Das meiste wurde schon gesagt. Ich persönlich finde es wichtig zu erwähnen, dass dein Kumpel auf jeden jeden jeden Fall da sein sollte wenn er das nächste Mal kommt, besser vorher nochmal bei dem Gerichtsvollzieher anrufen. Sollte er vollstrecken dürfen, darf er offziell die Wohnung aufbrechen lassen und das Schloss austauschen lassen. Das kostet noch zusätzlich nicht gerade wenig. Auch lässt sich wirklich viel regeln, wenn man über Raten abzahlt. Die Gläubiger sind sogar oft mit Kleinstbeträgen zufrieden, damit sie überhaupt etwas von dem Geld wieder sehen.

Sollte dein Kumpel Schuldnerberatung brauchen (wäre sicher nicht von abzuraten), dann achte unbedingt darauf, dass es sich dabei um offziell anerkannte Schuldnerberatungen handelt, die kostenfrei sein sollten. Ihr könnt euch z.B. über die Seite der Caritas informieren.

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