Verrückt, aber nicht blöd
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Ich habe in Recht gelernt: Was nicht im Gesetz steht, das gibt es nicht.

Also: §551 BGB Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

Da steht, dass höchstens das dreifache der Kaltmiete als Kaution genommen werden darf. Habe hier allerdings nur ein Gesetzbuch für Sozialgesetze liegen, kein Anspruch auf Vollständigkeit...

Wichtig: Das Geld muss unbedingt(!!!) auf ein gesondertes Tagesgeldkonto o.ä. gelegt werden, auf das der Mieter im Kündigungsfall Zugriff hat.

Rechtlich gesehen nicht möglich, trotzdem ist es aber jemandem in meinem Umfeld passiert; Vermieter meldete Insolvenz an, hatte das Geld nicht gesondert angelegt (es gehört ihm ja offiziell gar nicht) und es floss in die Insolvenzmasse. Selbst mit Anwalt waren die 1000 € nicht wiederzubeschaffen. Das ist mir übrigens auch bei nem Mietwagen passiert. Also: Vorsicht!

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Die nötigen Versicherungen wurden oben schon genannt. Ich finde es aber wichtig zu ergänzen, dass die Versicherungssumme bei z.B. Unfallversicherung monatlich auf jeden Fall über dem derzeitigen Sozialhilfesatz liegen sollte. Sollte sie geringer sein, ist die Familie dann doch wieder auf den Staat angewiesen und hat quasi ihr Geld aus dem Fenster geschmissen.

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Ich persönlich finde die Frage interessanter, was für ein neues Auto dir denn kaufen möchtest? Denn der Wert darf ja nicht allzu hoch sein, sonst könntest du ja den Rechnungsbetrag nicht begleichen, da dein Vermögen nicht entsprechend groß sein darf... Wie hast du dir denn den Ablauf überlegt? Denn die Abwrackprämie bekommst du ja nur, wenn du dir ein neues Auto (höchstens Jahreswagen) kaufst.

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Ich habe auf "noch eine Antwort bitte" geklickt, weil ich gerne wissen würde ob es nicht Diebstahl oder gar Unterschlagung ist, wenn eine Kaution in eine Insolvenzmasse geflossen ist? Denn das Geld gehörte doch rechtlich gesehen nie der Autovermietung, oder?

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Ja, du hast Recht. Ich sende hier mal 2 Links mit bei denen ich das heute gelesen habe:

http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/finanzen_steuern/?sid=544844

und im Folgenden der von mir hier ein hineinkopierten Text. Der Link folgt in zweitem Post: "3. Mehr Schutz bei Kontopfändungen Schuldner sollen im Falle einer Kontopfändung bessere Möglichkeit erhalten, Geldgeschäfte weiterhin über ihr Girokonto abzuwickeln. Der Bundestag beschloss die Einführung eines sogenannten P-Kontos, eines Pfändungsschutzkontos, mit dem ein Betrag von derzeit 985,15 Euro künftig vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt wird. Jeder Bankkunde kann demnach von seiner Bank oder Sparkasse die Umwandlung seines Girokontos in ein solches Konto beantragen. Damit bleiben Einkünfte, die zum Lebensunterhalt benötigt werden, künftig pfändungsfrei. Diese Regelung gilt auch für Selbstständige.

Bislang führt die Pfändung eines Bankkontos dazu, dass es weitgehend blockiert ist. Anfallende Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens wie Miete, Energiekosten oder Versicherungen können erst wieder über das Konto abgewickelt werden, wenn der Schuldner eine Gerichtsentscheidung über die Freigabe in Höhe des für ihn geltenden Freibetrages erwirkt. Darüber hinaus führt die Pfändung des Kontoguthabens in vielen Fällen zu einer Kündigung des Kontos.

Gläubiger können bislang mit einem gerichtlichen Beschluss das Konto eines Schuldners pfänden lassen - einschließlich des Pfändungsfreibetrages von 985,15 Euro, wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärte. Der Schuldner muss dieses Guthaben, das ihm zusteht, erst in einem aufwendigen und bürokratischen Verfahren vor Gericht geltend machen. Dabei vergeht häufig viel Zeit, so dass der Schuldner wochenlang ohne Geld auskommen muss und seine laufenden Kosten wie Miete und Strom nicht mehr über das Konto zahlen kann."

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Ich kann dir helfen. Hatten das gerade in Familien- und Jugendhilferecht.

Allerdings bräuchte ich dafür bitte einmal die Grundlage der Entscheidung. Da steht dann was von "aufgrund § soundso", dann ist es leichter, dir exakt zu sagen was die Rechtsfolgen einer solchen Entscheidung sind. Und wenn du die hast, legst du das einfach der zuständigen Behörde vor. Am Besten noch einmal auf dringende Eile aufgrund von Kindeswohlgefährdung hinweisen, dann müssen sie handeln. Finanzierungsfragen können bei sowas auch im Nachhinein bearbeitet werden. Für sowas gibt es extra einen Topf. "Gefahr im Verzug" ist das wichtige Stichwort dafür.

liebe Grüße lubilein

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Das meiste wurde schon gesagt. Ich persönlich finde es wichtig zu erwähnen, dass dein Kumpel auf jeden jeden jeden Fall da sein sollte wenn er das nächste Mal kommt, besser vorher nochmal bei dem Gerichtsvollzieher anrufen. Sollte er vollstrecken dürfen, darf er offziell die Wohnung aufbrechen lassen und das Schloss austauschen lassen. Das kostet noch zusätzlich nicht gerade wenig. Auch lässt sich wirklich viel regeln, wenn man über Raten abzahlt. Die Gläubiger sind sogar oft mit Kleinstbeträgen zufrieden, damit sie überhaupt etwas von dem Geld wieder sehen.

Sollte dein Kumpel Schuldnerberatung brauchen (wäre sicher nicht von abzuraten), dann achte unbedingt darauf, dass es sich dabei um offziell anerkannte Schuldnerberatungen handelt, die kostenfrei sein sollten. Ihr könnt euch z.B. über die Seite der Caritas informieren.

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Bei der Antwort kommt es ganz darauf an, an welchen Betrag du denkst. Mit kleineren Beträgen kann man zum Beispiel super MiniKredite unterstützen, die in div. Ländern Menschen gewährt werden die mit einem für uns geringen Betrag eine Existenz aufbauen und den dann zurückzahlen. Ich kenne eine Familie die seit Jahren dorthin spendet und vor einigen Monaten auch dort war um sich die Arbeit vor Ort anzusehen.

Bei größeren Beträgen bin ich überfragt, aber da gibt es sicherlich noch andere Möglichkeiten.

Ach so, und Sparbücher lohnen sich eigentlich nie. Guck mal wie wenig Zinsen du darauf bekommst. Alleine wenn du das Geld auf deinem Girokonto lässt bekommst du schon mehr Zinsen. Leider liegen die immer noch unter der Inflationsrate, also schnell irgendwo hin mit dem Geld :)

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Aber sicher! Solange sich das Kind noch in der Ausbildung befindet, wozu der Schulbesuch und die erste berufliche Ausbildung zählen, sind die Eltern verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. In einigen Fällen noch darüber hinaus. Um den Unterhalt zu ermitteln gibt es als Richtlinie die Düsseldorfer Tabelle, Link habe ich gestern schon einmal reingestellt, hier nochmal der Erste: http://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%BCsseldorfer_Tabelle

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Ganz einfach: nein. Aber das brauchst du auch gar nicht. Es kann dich schließlich keiner zu einem Umgang mit deinen Verwandten zwingen. Durch eine solche Verwandtschaft entsteht dir ja erstmal kein Nachteil. Aufgrund von schwerwiegenden Gründen kann man seinen Nachnamen ändern lassen (sehr sehr teuer), aber die Verwandtschaftsverhältnisse ändern sich dadurch ja trotzdem nicht.

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Guten Morgen, du bist aber früh wach :)

Als Erstes sollte eigentlich automatisch bei einem HartzIV-Antrag alles so bearbeitet werden, dass du alles bekommst was dir zusteht. Ich kenne es aber leider auch, dass durch interne Dienstanweisungen einfach Dinge wie z.B. erhöhter Bedarf bei kostenaufwendiger Ernährung (Diabetes, Zöliakie etc.) nicht mitberechnet/bewilligt werden. Sollte es sich um so etwas handeln, hilft leider nur die Klage vor dem Sozialgericht. Die ist für dich als Sozialhilfeempfänger/HartzIV-Bezieher kostenfrei. Leider sind diese Sozialgerichte gerade massiv überlastet, weil natürlich nicht nur berechtigte Klagen auf den Tischen liegen. Die Bearbeitung kann leider also eine Weile dauern. Aber wenn dir das Geld zusteht lohnt es sich auf jeden Fall!

Als Erklärung: Interne Dienstanweisung steht rangmäßig unter dem Gesetzestext, muss aber trotzdem von den Mitarbeitern befolgt werden. Ist in diesem Falle zum Nachteil des Kunden und zum Vorteil der Behörde, die sich erhofft, Geld einzusparen. Hoffe, dir geholfen zu haben.

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Teilzeitarbeit ist zumutbar wenn das Kind außer Haus ist (Schule). Und zu den Zahlungen die der Noch-Ehemann zu leisten hat gibt es die Düsseldorfer Tabelle

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07ddorftab/07ddorftab2009/2009-01-05ddorfertab.pdf

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Stimme (mal wieder) Lissa zu :) Meine schlimmste Verspätung lag bei geschlagenen 5 Stunden. Da ich deshalb erst nachts ankam als ich vom Bahnhof nicht mehr wegkommen konnte, durfte ich mir aussuchen ob ich mit einer Fahrpreisminderung von 10% einverstanden bin oder die Bahn mir das Taxi bis zum jetzt nicht mehr zu erreichenden Bahnhof bezahlt. Hab das letztere genommen; hatte nen Wert von 50 Euro. Du brauchst aber, wie oben erwähnt, den Beweis dass du tatsächlich in diesem Zug gesessen hast.

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ich persönlich denke, dass die spanne nicht so gering sein kann. warum können sonst andere tierfuttergeschäfte das selbe futter für weniger anbieten?

ich glaube dass es so ist wie DieFinanzInge sagte; so weiß jeder, es gibt auch tiernahrung. wenn ich dann eh da bin um "günstig" einzukaufen, und weiß es gibt tiernahrung, nehm ich die natürlich mit. so kann man auch rabattaktionen finanzieren :)

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ich kann dir den studienkredit der kfw wärmstens empfehlen. es gibt einfach nichts besseres. du zahlst nur kleine zinsen, hast 20 jahre (so ungefähr) zeit, den kredit zurückzuzahlen und bekommst ihn sogar trotz schufa-eintrag. du kannst eine monatliche auszahlung zwischen 100 und 650 euro wählen, die zinsen werden vom auszahlungsbetrag monatlich abgezogen. informier dich mal über die kfw, dann weißt du, warum die unschlagbar sind :)

ganz abzuraten ist von anderen gesellschaften, die ich jetzt hier aber nicht nenne. da gibt es zum beispiel nur eine auszahlungszeit von 2 oder max. 3 jahren. unmittelbar danach musst du mit der rückzahlung beginnen, was meiner meinung nach utopisch ist. das mag sinnvoll sein, wenn du im fortgeschrittenen studium steckst und einen sicheren job in aussicht hast, sonst aber nicht.

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bin im mietrecht noch nicht so super, aber kenne aus eigener erfahrung eine andere möglichkeit: wenn du die nachmieter kennst und diese sagen dass sie genau diese farbe in der wohnung haben möchten, wäre es ok. das müssten sie natürlich quittieren und mit dem vermieter aushandeln wie dann bei auszug eine übergabe ihrerseits aussehen würde.

und als zusätzlicher tipp: es gibt hochdeckende farbe, bei der evtl. auch ein einziger erneuter anstrich reichen würde. ist dann zwar etwas teurer, aber du ersparst dir zum beispiel die folge, dass deine kaution (teilweise) einbehalten würde um einen fachmännischen anstrich zu bezahlen.

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die antwort von niklaus ist nicht richtig. wenn das so wäre, dürfte ich ja offiziell als hundebesitzer alles liegen lassen was mein hund so fabriziert. ich bin aber im gegenteil dazu verpflichtet den dreck wegzuräumen (finde ich persönlich auch gut so).

wofür die stadt die hundesteuern ausgibt darf sie selbst entscheiden. steht so im gesetzestext. das ist einfach ne zusätzliche nette steuer für die stadt wie andere steuern auch.

du musst keine hundesteuer zahlen wenn der hund ein blindenhund o.ä. ist, auch werden rettungshunde befreit.

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es kommt auf die stadt an. wuppertal zum beispiel befreit dich für 12 monate von der hundesteuer. aber auch wirklich nur dann, wenn du den hund aus einem wuppertaler tierheim holst. bekommst du einen z.b. aus münchen oder sonstwoher musst du von anfang an die vollen hundesteuern zahlen.

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Ich stimme Lissa zu. Ich muss für 5,50 die Stunde einen knochenharten Job machen. Das bedeutet dass ich für eine fast Halbtagsstelle etwas unter 400 Euro erhalte. Mein Hauptjob ist Studieren, und das muss ich auch noch auf die Reihe kriegen.

Also sei zufrieden und lies dir mal die Bedinungen unter Lissas Link durch.

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