ohne Originalbeleg kannst du sicherlich den Betrag ansetzen, wenn es denn die Geräte gibt. Die Vorsteuer wird ein Problem, denn dazu benötigst du den Originalbeleg.

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letztlich geht das nur über ein Fahrtenbuch.

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die Risiken trägt der Arbeitgeber, sollte es zu einer Prüfung und zu Forderungen kommen.

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das ist eine Frage des Ortes der Lieferung, vor allem, wo sie begann. Der Fall, von dem du schreibst, klingt wirklich suspekt.

Letztlich kann es dir egal sein, denn käme die USt hinzu, dann hättest du die Vorsteuer.

Lediglich die Vorsteuer, die du vermutet hattest im genannten Betrag, ist nun nicht enthalten. Damit für dich teurer.

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das kann man vertraglich gestalten. Das Problem ist nur: zum einen willst du die beiden Parteien binden, das Gechäft in Zukunft durchzuziehen, andererseits willts du Ausstiegsklauseln. Das ist nicht leicht vereinbar.

  • Man könnte einen Vorvertrag schliessen
  • man könnte verkaufen und dem Vermieter Wohnrecht für eine max. Zeit x geben
  • man könnte Vertragsstrafen vereinbaren, wenn eine der Parteien doch nicht will

Spontan würde ich sagen: man könnte auch gar nichts vereinbaren, denn ich setze mich mal in die Situation des Käufers. Wenn mir der Verkäufer sagt, er wolle unbedingt verkaufen, aber er verkauft erst, wenn er ein Objekt hat, dann frage ich mich, was das soll. Dann suche ich mir ein anderes Objekt.

Es kommt auch darauf an, was der Käufer vorhat: vermieten oder nicht?

Fakt ist: es ist lösbar. Ein guter Anwalt oder ein Notar bieten hier Vorschläge. Aber man sollte doch daran arbeiten klarzustellen, ob man nun will oder nicht. 'Ich verkaufe nur, wenn ich eine gute Wohnung finden' ist nicht wirklich eine klare Verkauftentscheidung, um das Objekt auf dem Markt anzubieten.

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was steht denn im Steuerbescheid? Ist der vorläufig?

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