Die aktuellste Information, die ich dazu finden kann, ist, dass die Neuanlage eines Gartens steuerlich absetzbar ist. Das FInanzamt muss nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs den jählichen Höchstbetrag von 1200 Euro (entspricht 20% des maximalen Rechnungsbetrags von 6000 Euro) anerkennen. Wichtig ist dabei - wie immer bei Handwerkerkosten - dass man die Ausgaben per Banküberweisung belegen kann. Barzahlung wird nicht anerkannt.

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Bei dem Fonds handelt es sich um einen offenen Immbolienfonds. Wenn man die Berichte verfolgt, die in den letzten Monaten über offene Immobileinfonds geschrieben wurden, dann liest man immer wieder, dass viele die Rücknahme von Anteilen gestoppt haben, weil sie sonst in Liquiditätsprobleme kommen. Für Anleger heißt das natürlich, dass das Geld häufig erst einmal auf Eis gelegt ist.Das sollte man auf jeden Fall bedebnken.

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"Der Gründungszuschuss wird geleistet, wenn der Arbeitnehmer bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hat oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III beschäftigt war." demnach denke ich nicht, dass man direkt aus dem Studium heraus den Zuschuss bekommen kann. Man müsste sich wahrscheinlich erst einmal arbeitslos melden, dann wäre es möglich. Die genauen Bedningungen kannst du auf der Seite des Arbeitsamts finden. Anrufen hilft sicherlich auch weiter. http://www.arbeitsagentur.de/nn_26400/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Existenzgruendung/Existenzgruendung-Nav.html

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Bei der Bundesbank geht das nicht. Aber die Reisebank bietet offenbar diesen Service an. Zumindest steht das in dem Link hier. Die genauen Bedingungen findest du auch in dem Artikel http://www.geld-magazin.de/finanzen/aktuell/aktuell-einzelansicht/article/francs-lire-peseten-und-co-zuruecktauschen.html Bei der netbank ging das auch mal. Aber der Link ist von 2009, ob das nach wie vor aktuell ist, müsstest du vielleicht mal selbst in Erfahrung bringen.

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Ich würde auch dazu raten, mit der Behebung des Schadens noch solange zu warten, bis die gegnerische Versicherung sich bewegt und eine Reaktion zeigt. Wenn sie ohne zu murren zahlt, dann ist's umso besser. Wenn Sie sich stur stellt, dann bist du im Nachinein froh, dass du das Geld nicht vorher schon ausgegeben hast in dem Glauben dass die Versicherung sowieso zahlt.

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Ich würde dir raten, dich vor der Umsetzung deiner Geschäftsidee eingehend zu informieren. Eine gute Anlaufstelle ist beispielsweise das Existenzgründerportal des Ministeriums für Wirtschaft und Technologie. Dort gibt es einige Hinweise darauf, was man auf dem Weg in die berufliche Selbständigkeit beachten sollte. Einfach einen GEwerbeschein zu beantragen und dann ins Blaue herein loslegen, ist meistens kein erfolgversprechender Weg. http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/index.php

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Die Städte sind prinzipiell dafür verantwortlich, ihre Straßen verkehrstauglich zu machen. Das gilt allerdings nur für verkehrswichtige und gefährliche Stellen. In jeder x-beliebigen Seitenstraße wird sie deshalb nicht räumen müssen und dementstprechend kann man sie auch nicht für einen Schaden zur Verantwortung ziehen, der aufgrund des schlechten Winterdienstes entstanden ist. http://www.anwalt.de/rechtstipps/raeumpflicht-gemeinde-muss-ihr-nur-im-rahmen-ihrer-leistungsfaehigkeit-nachkommen_008844.html

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Das würde aller Voraussicht nach keinen Sinn machen. Denn du musst bedenken, dass die Zinsen, die du für das Darlehen zahlst, wahrscheinlich höher sind als die, die du auf eine sichere Geldanlage bekommst. Dazu kommt dann noch Tilgung etc. Du kannst das natürlich theoretisch machen, wenn du Kapital anlegen möchtest und einen todsicheren Tipp hast, der eine hohe Rendite verspricht. Falls du den hast, kannst du ihn bitte hier im Forum veröffentlichen ;)

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