ja, der Makler muss für seine Courtage auch irgendetwas getan haben. Ansonsten kann er wohl so eine Rechnun nicht schreiben!
Von Rechtsschutzversicherungen würde ich abraten :-( Die winden sich eh irgendwie immer raus und kosten ohne Ende :-(
Die Frage müsstest du noch etwas mehr konkretisieren... ;-)
ich würde sagen, ja musst du. Aus der Steuererklärung ginge dann jedoch nur hevor, dass du keine Steuern zahlst. Aber auch das muss man dem Finanzamt gegenüber "erklären"...
12 % sind eigentlich nur mit hohem Risiko zu erreichen.... Ich würde das nicht für seriös halten.
Deine Ansprüche gehen auf jeden Fall auf das Unternehmen auf das der Gabelstapler vermutlich zugelassen sein wird.
ja, genau beim Minijob zahlt man gar keine Steuern. Diese werden pauschal durch den Arbeitgeber abgeführt.
Ruf auf jeden Fall beim FA an! Ich denke aber, es läuft so, dass du die Erklärung abgibst, die feststellen dass du die Grenze überschritten hast und du dann im nächsten Geschäftsjahr nicht mehr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kannst.
soweit ich weiß, muss man immer auch so einen Wisch ausdrucken, den man dann händisch unterschreiben muss. Nur so ist das Ganze gültig.
Ich würde sagen du bist in Belgien steuerpflichtig, da du auch dort die Einkünfte erzielst.