Ich habe es schon ein paar Mal mitbekommen, dass Firmen über Personalabrechnungssoftware verfügen, mit der sich die Fünftelregelung nicht abrechnen läßt, aber bei DATEV funktioniert das garantiert, also muss der Grund woanders liegen.

Fragen Sie doch mal bei der Personalabteilung an, was da gemacht wurde und warum. Vielleicht sind die in der Lage die Abrechnung zu stornieren und nochmal neu einzugeben.

Grundsätzlich hat jeder Beschäftigte, der eine Abfindung nach §34 EStG bekommt das Recht auf Nutzung der Fünftelregelung. Für den Fall, dass der Arbeitgeber das versäumt, kann der Arbeitnehmer das "im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung" geltend machen. Und genau das ist der Punkt, die Einkommenssteuererklärung kann erst nach Ende des Steuerjahres abgegeben werden. Das hatte der kleine Pfeil schon richtig beschrieben.

Wichtig: Wenn in dem Jahr der Auszahlung der Abfindung noch weiteres Einkommen erzielt wird oder Einkommensersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, dann erhöhen diese Beträge die Berechnungsgrundlage für die Besteuerung der Abfindung und u.U. muss mit einer Steuernachzahlung gerechnet werden.

In Ihrem Fall würde vermutlich die Fünftelregelung dazu führen, dass Sie mit dem Steuerbescheid im Folgejahr einen gewissen Steuerbetrag zurück erstattet bekämen. Aber dadurch, dass Sie jetzt ALG beziehen oder später noch Einkommen erzielen, würde wiederum der Steuerbetrag steigen. Genau berechnen kann man das erst, wenn Ihre konkreten Zahlen für das gesamte Jahr vorliegen, also im Januar 2013.

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