das ist pauschal nicht zu sagen, viele Rechtsschutzversicherer bezahlen das aber, lies mit unter diesen Beitrag (suchfunktion findet noch mehr zum Thema, google mal!) http://www.finanzfrage.net/frage/wer-hat-erfahrung-mit-studensaetzen-fuer-mediatoren

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der Freistellungsauftrag wird dann gemeinsam gestellt-rückwirkend zum 1.1. möglich für alle Konten (egal ob Einzel -o. Gemeinschaftskonto). Der Freibetrag ist dann also nicht mehr 801,- sondern 1602 Euro.

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Solang mehr als die Hälfte des Scheins vorhanden ist, dürfte das problemlos klappen. Wenn sich ein Verkäufer quer stellt, weiß er davon vielleicht nichts-natürlich kann er ablehnen, aber Du kriegst bei der Bank dann garantiert einen neuen Schein für.

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Ich weiß von Mastercard, dass man bis zur Sperre mit 50 Euro haftet, dann gar nicht mehr. Wenn Du es tatsächlich erst nach einem Monat bemerkst, weil da der Kontoauszug ins Haus flattert, dann ist das zwar schwer zu glauben, aber nun mal Sache. Es wird halt vielleicht ein Problem, hier zu beweisen, daß du die Sorgfaltspflicht nicht mißbraucht hast.

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Hast Du keine Kopie von dem Objektnachweis erhalten- wieso siehst Du zu, wie der Makler NACH deiner Unterschrift den Vertrag abändert? Ich hab bei der Sache ein mulmiges Gefühl- Du hättest nicht vorschnell unterschreiben sollen. Nimm mit dem Verkäufer Kontakt auf und klär, inwiefern er den Makler kennt. Und nimm Kontakt zum Inhaber des Immob.büros auf, und klär ab, was genau Dir hier unter die Nase gehalten wurde. Evtl. hast Du ein Widerrufsrecht zu dem Vertrag.

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Ich fürchte nein, hab das bei google gefunden http://www.anwalt.de/rechtstipps/vorfaelligkeitsentschaedigung-ist-keine-nachlassverbindlichkeit_006317.html

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eine Auskunft pro Jahr ist gratis, der Link dürfte dieser hier sein https://www.meineschufa.de/index.php

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sorry, aber das ist derzeit doch überall zu lesen: http://www.faz.net/aktuell/finanzen/spd-konzept-in-der-kritik-buergerversicherung-belastet-laut-studie-mittlere-bis-hohe-einkommen-12180896.html

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Da Du kein Veschulden dran hast u.zu Schaden gekommen bist, natürlich der Handwerker.

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ja, aber lies selber:http://www.gutefrage.net/frage/steuerrueckzahlung-und-harz4--wird-das-beim-harz4-angerechnet

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nur wenn der Alkohol als Hauptgrund für den Unfall erörtert wird, aber das dürfte nicht pauschal mit "entfällt" zu beanworten sein. Denke die Promilleanzahl ist schon mit zu beachten

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wenn Du das nicht weißt, ist diese Anlageform vermutlich gar nix für Dich-glaube mir

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Hast Du schon bezahlt- sonst einfach Rechnung zurückhalten. Ansonsten, lies mal das hier, natürlich hast Du das Recht auf Nachbesserung, aber der Handwerker muß darüber natürlich auch mit entspr. Nachfrist in Kenntnis gesetzt werden-sind es Sowieso-Kosten, mußt Du evtl. tats. noch was nachbezahlen, aber viell. hilft auch das weiter: http://www.focus.de/immobilien/bauen/gewaehrleistung/gewaehrleistung_aid_11457.html

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es gilt die 0 Promille Grenze, aber nachweisen wirst Du das nur schwer können... http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrunt%C3%BCchtigkeit#Luftfahrt

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ist das eine Finanzfrage-?

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