Kurz und bündig ja er kann dich vor die Tür setzen.

Denn wenn er das alleinige Wohnrecht und auch noch den Nießbrauch hast, hat er das alleinige Nutzungsrecht. Was er nicht darf ist dein Eigentum zu zerstören oder den Wert herabsetzen. Hier bist du nicht mehr als sein Mieter, da er solange er lebt Besitzer der Immobilie ist, nicht aber Eigentümer. Hier wird dir wohl nur der Gang zum Rechtsanwalt helfen, der dir sagen wird, das du in keiner guten Position bist und demnächst nach Wahrung einer angemessen Frist und sofern du kein Härtefall bist ausziehen darfst.

...zur Antwort

Ich würde es dafür einfach fremdvergebenen und die Differenz von 145.000 euro einstreichen. Ich würde an ihrer Stelle einmal eine Anfrage bei der Architektenkammer ihres Bundeslandes stellen.

Allerdings würde ich mir bei der Investionssumme mir überlegen, ob man nicht noch ein Jahr warten kann, da der Markt gerade durch Corona gestürmt wird. Die meisten haben Angst vor einer Hyperinflation und kaufen gefühlt alles. Ich sitze auf der Seite der Kreditfinanzierer und bin häufig erstaunt was die Leute im Moment bereit sind zu kaufen und vor allem zu welchen Preis. Hätte man mir diese Summen vor 5 Jahren genannt hätte ich die Kunden für bescheuert gehalten.

Falls es eine Immobilie im Bestand werden sollte, kann ich nur die Makler von Engel&Völkers empfehlen, da diese wirklich gut über ihre Immobilien informiert sind und sich auch Mühe geben herauszufinden, ob eventuelle Schäden an der Immobilie vorhanden sind und diese auch an den Kunden weitergeben. Hier hat man nicht, wie so häufig das der Makler sobald jemand etwas negatives über die Immobilie sagt den Raum verlässt, damit er sich auf seine Unwissenheit berufen kann.

Wenn es keine Immobilie in Deutschland sein muss kann ich auch noch die Seite empfehlen für Immobilien in Frankreich. Hier ist allerdings noch die Vermögenssteuer zu beachten, die ab einem Vermögen über 1.3 Millionen greift. Kann man aber auch gut mit 2 Personen, Ehepartner, Kinder bewältigen.

https://www.moulin.nl/de/schloss-verkauf-frankreich/

Hier ist aber auch noch einmal der Vergleich wichtig auf welch hohen Preisniveau wir uns in Deutschland gerade befinden.

https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/internationaler-vergleich-gefahr-einer-immobilienblase-weltweit-in-muenchen-am-hoechsten/25070052.html?ticket=ST-50492-5FegM2FpVc4vPZmJ71Ni-ap6

https://www.dasinvestment.com/bis-15982-euro-pro-quadratmeter-banken-finden-immobilienpreise-viel-zu-hoch/

Hoffe ich bin jetzt nicht zu negativ rübergekommen und ich hoffe es hilft einen Überblick zu bekommen.

...zur Antwort

Also ich würde mal sagen 2500 bis 3000 euro pro Quadratmeter ist schon sehr ordentlich. Dafür bau ich dir das Haus auch gerne. Ohne Grundstück kein Ding.

Also die Quadratmeterpreise sind für einen Neubau ohne Grundstück deutlich zu hoch realistisch sind 2000 bis 2200, dafür kann man eine gute Ausstattung realisieren. Luxus ist immer bei manchen Herstellern schon eine Solaranlage und immer zu hinterfragen. Schön ist auch Marmor in Duschbereich (Marmor saugt und verfärbt sich ungeschützt.). Generell sind Quadratmeterpreise allerdings schon schwierig einzuschätzen, da es tatsächlich auf deine Wünsche ankommt. Hier kommt es halt darauf an ob du eine einfache, eine gehobene oder eine luxuriöse Ausstattung bekommen willst.

Aber machen wir doch mal eine Beispielrechnung hast bereits ein Grundstück und möchtest eine Immobilie bauen und entscheidest dich für die Landvilla mit 250qm für 3000 euro den Quadratmeter bist du bei 750.000, wenn du 250qm mit 2200 Euro rechnest bist du bei 550.000. Wenn du einen Architekten bauen lässt kann der immer ohne Begründung 10% über den berechneteten Kosten liegen also bist du im schlimmsten Fall bei 605.000 und hättest immer noch eine Ersparnis von 145.000 Euro.

Also hier würde ich definitiv einen anderen Hersteller nehmen oder einen Architekten beauftragen. Denn gerade wenn man ins Luxussegment möchte, ist der größte Luxus beim bauen ein auf einen persönlich und auf die eigenen Ansprüche angepasstes Haus. Bei dem Hersteller würde ich übrigens noch die Ortsüblichkeit als Hindernis bei vielen Grundstücken sehen.

Beim bauen würde ich allerdings einen Bausachverständigen hinzuziehen. Hier habe ich selber öfters gute Erfahrungen mit einem Bausachverständigen von Baucampus gemacht, der den Bau meiner Wohnungen überwacht hat. https://www.baucampus.de/berlin/bausachverstaendiger.htm

...zur Antwort

Wie schon beschrieben muss die Käuferin dir hier arglistige Täuschung nachweisen. Ansonsten gilt gekauft wie gesehen. Sollte es zu einem Gerichtsprozess kommen, wird vermutlich ein Gerichtsgutachter bestellt werden. Dieser darf aber nur Fragen beantworten, die eine der beiden Parteien stellt. Fragt man nicht genau genug darf der Gerichtsgutachter die Frage weiter beantworten, da er sonst einen Vermögenschaden anrichten würde für den er selbst haften müsste.

Deshalb würde ich mir falls es zu einem Gerichtsprozess kommen sollte, in Absprache mit dem Anwalt, einen Bausachverständigen nehmen möglichst öffentlich bestellt und vereidigt (öbuv). Dann kann man die Fragen richtig stellen und man bekommt die Kosten eh wieder, wenn man gewinnt.

Als ich mein Haus verkauft habe hatte ich ziemlich das selbe Problem und kann dir als Bausachverständigen für Bielefeld und Umgebung https://www.baucampus.de/bielefeld/bausachverstaendiger.htm empfehlen.

Ansonsten kannst du auch einen Sachverständigen aus der Handwerkskammer nehmen oder aus der IHK.

https://www.svd-handwerk.de/suche.php

https://www.aknw.de/mitglieder/sachverstaendige/oeffentl-best-u-vereidigte-sachv/

Du brauchst, wenn dann einen Sachverständigen für Schäden an Gebäuden.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.