Rauschmiss des Eigentümers bei lebenslangen Wohn- und Nutzungsrecht?

3 Antworten

Können Sie mich einfach so aus dem gemeinsamen Haushalt (ohne Verfehlungen) hinauswerfen?

Auch wenn Du Eigentümer dieser Immobilie bist, so haben sich Deine Eltern wenn ich das richtig verstanden habe ein Wohnrecht ?? / Nießbrauchrecht ?? eintragen lassen.

Also haben sie z.B. Dir gegenüber als "UnterMieter" Anspruch auf entsprechendes Entgelt - sprich Miete. Umsonst dort wohnen lassen müssen sie Dich nicht .

Lebst Du noch mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft können sie ihre Immobilie nutzen wie sie dies möchten - sprich sie können Dich an die frische Luft setzen , und bei Nießbrauch selbst ausziehen und das Haus an Dritte vermieten - Miete steht dann ihnen zu .

Nießbrauch bezeichnet das Recht, ein Haus oder ein Grundstück zu bewohnen und nach eigenem Ermessen zu nutzen.

Kurz und bündig ja er kann dich vor die Tür setzen.

Denn wenn er das alleinige Wohnrecht und auch noch den Nießbrauch hast, hat er das alleinige Nutzungsrecht. Was er nicht darf ist dein Eigentum zu zerstören oder den Wert herabsetzen. Hier bist du nicht mehr als sein Mieter, da er solange er lebt Besitzer der Immobilie ist, nicht aber Eigentümer. Hier wird dir wohl nur der Gang zum Rechtsanwalt helfen, der dir sagen wird, das du in keiner guten Position bist und demnächst nach Wahrung einer angemessen Frist und sofern du kein Härtefall bist ausziehen darfst.

Hääh? Irgendwie ... blick ich jetzt grad gar nicht mehr durch. Der Sohn ist doch der Eigentümer. Ich mein, keiner kennt die Verhältnisse oder gar das Grundbuch. Aber meine Annahme war immer, dass der Sohn eben nicht mehr nur Besitzer ist, sondern Eigentümer per Schenkung geworden ist. Klar, kann mich auch irren. Letztlich kennt die genauen Eigentums- und Besitzverhältnisse nur der Fragesteller hier, vielleicht meldet er sich nochmal, wenn er noch Lust darauf hat. Positiv an Deiner Annahme ist ja, wenn er es gar nicht mehr zu Hause aushält, dass er relativ einfach ausziehen kann. Hat ja vielleicht auch was Gutes.

Na gut - wir sind alles Laien. Alle Angaben ohne Gewähr. Schönen Abend noch! :-)

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@Maerz2019

Besitz und Eigentum sind zwei verschiedene Sachen. Wenn du dir ein Auto kaufst, dann bist du Eigentümer des Autos. Leihst du nun den Wagen jemand anderem z.B. deinem Vater, dann ist er der Besitzer des Autos, also derjenige, der die tatsächliche Gewalt über das Auto hat und das bleibt er auch bis du es zurückforderst oder er es dir zurückgibt.

Genauso verhält es sich bei einer Immobilie nur ist hier der Besitz abgetreten worden und der Besitz auf Lebenszeit garantiert worden.

http://rechtskunde-online.de/eigentum/#:~:text=Abgrenzung%3A%20Besitz%20ist%20eine%20Tatsache,weggeben%20und%20das%20Eigentum%20behalten.

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@Maerz2019

Mir wurde das Haus geschenkt und ich stehe alleine im Grundbuch

Beide Elternteile haben lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht.

Müssen dann nicht beide für einen Rauswurf sein?

Ich mein, es kann sich doch nicht einer das Sagen haben

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@bluearrow

Besitz und Eigentum sind zwei verschiedene Sachen. Wenn du dir ein Auto kaufst, dann bist du Eigentümer des Autos. Leihst du nun den Wagen jemand anderem z.B. deinem Vater, dann ist er der Besitzer des Autos, also derjenige, der die tatsächliche Gewalt über das Auto hat und das bleibt er auch bis du es zurückforderst oder er es dir zurückgibt.

Das ist klar! Das ist nicht der Rede wert.

Genauso verhält es sich bei einer Immobilie nur ist hier der Besitz abgetreten worden und der Besitz auf Lebenszeit garantiert worden.

Das ist interessant. Die Schenkung ist eine Abtretung. Das kannte ich nicht rund um eine Immo. Ich kenne in Sachen Abtretungen bislang nur Lohnpfändungen, Kreditübeschreibungen und Abtretungen ans Finanzamt oder die Abtretung eines Steuerguthabens zB zum Ausgleich von Mietschulden.

Demzufolge sind und bleiben die Eltern Eigentümer des Hauses. Danke für die Info! :-)

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@Philip1993

Ich mein, es kann sich doch nicht einer das Sagen haben

Genau das ist das Problem. Man könnte sich zB den ganzen Sachverhalt gut auf einem landwirtschaftlichen Hof vorstellen. Man könnnte fast annehmen, das der Vater so bis zum Ableben hantieren wird und hier keine echte Gleichberechtigung zulässt. Daher ist der Rat von bluearrow gut: es muss - wenn es nicht besser wird - ein Dritter schlichten helfen. Und vor allem das ist wirklich wichtig:

Müssen dann nicht beide für einen Rauswurf sein?

Eigentlich, JA. Oder?! Lass einen Profi an die Sache. Es sollte mal ein unbeteiligte Dritter drüber schauen. Es ist auch Dein Heim - und Dein Leben. Lass es Dir was wert sein!

Alles Gute Philip1993 :-)) - - Danke bluerrow *licht-ins-dunkel-gebracht* :-))

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@Maerz2019

Habe mir den Schenkungsvertrag durchgelesen, indem ist es nicht geregelt, ob ich als Eigentümer rausgeworfen werden kann

Sind nur Szenarien, da es bei Bekannten Streitigkeiten wegen eines Rauswurfes gibt

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@Philip1993

Sofern es sich um ein Nießbrauch handelt braucht es da keine Regelungen. Geh einfach damit zum Rechtsanwalt. Da ist dringend eine Rechtsberatung nötig.

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@bluearrow

Es steht nichts von einem Nießbrauchrecht im Vertrag

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@bluearrow

Und zum zweiten Mal, es sind nur Gedankenspiele und keine ernsthaften Überlegungen

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NEIN - wenn das Wohn- und Nutzungsrecht im Grundbuch verankert ist. Was geht denn bei Euch zu Hause gerade ab .... ??!!

Bist Du schon 35 Jahre alt oder älter und wohnst noch mit Deinen Eltern zusammen? Von Beruf Sohn?? Und zwar ohne Verfehlungen und so ....

Also wenn Du schon auf Verfehlungen zu sprechen kommst .... die kommen in allen Familien vor. Da könnten ja 99,9% der Familien ganz einpacken, wenn sie sich wegen irgendwelcher Verfehlen mal eben so gegenseitig vor die Tür setzen könnten .... .

Die Frage war ob ich als "Eigentümer" rausgeworfen werden kann

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@Philip1993

NEIN, natürlich nicht! Dummerweise kannst Du aber auch nicht Deine Eltern rauswerfen. Tja, mitgehangen - mitgefangen.

Solche Häsuer sind praktisch unverkäuflich, solltest Du mit dem Gedanken spielen, endlich ausziehen.

So ein Haus kann sich zu einem echter Knast entwickeln. Ma nennt das Locked-In-Syndrom.

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@Maerz2019

Mein Vater meinte, er hat ja das Nutzungsrecht und wer keine Lust mehr auf mich hätte, könnte er mich sicher hinauswerfen

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@Philip1993

UNSINN - Vater labert UNSINN. Zeig ihm den Grundbuchauszug. Da weiss er, wo der Hammer hängt. Du bist der Chef in der Hütte!

Siehe oben - mittlerweile ein soziologischer Fachbegriff wegen dem krassen Wohnraummangel: Locked-In-Syndrom (kommt eigentlich aus d. medizinischen Umfeld).

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@Maerz2019

Blöd nur das du zwar einen netten Fachbegriff aus der Soziologie kennst, aber deine Antwort ist mit einem Blick in das BGB leicht zu widerlegen. Alternativ, da das BGB für den Laien, wie du offensichtlich einer bist, doch schwierig zu lesen ist bzw. daraus die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen, solltest du dir ein paar Informationen im Internet über Nießbrauch, Wohnrecht und das Grundbuch holen. Es ist nicht böse gemeint, aber deine Antwort strotzt nur so von Fehlern und Unwissenheit das es weh tut.

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@Maerz2019

Und noch dazu ein Wohn bzw. Nießbrauch bedarf IMMER einer notariellen Beglaubigung, um überhaupt in das Grundbuch eingetragen zu werden, das heißt dein erster Satz ist schon ziemlich unlogisch, da ein Wohn bzw. Nießbrauch ohne notarielle Beglaubigung nicht möglich ist.

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@bluearrow

Hey, es ist davon auszugehen, dass alles so im Grundbuch hintergelegt. Eigentumsübergang des Hauses von Eltern auf Sohn zu Lebzeiten (um zB Erbschaftssteuern zu sparen) und Eltern im Gegenzug lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht.

Also ich mein, dass war ist ja Vorraussetzung, hat der Fragesteller auch alles so bejaht. Auch meine Annahme ging direkt in die richtige Richtung. A propos Laien: das sind wir in unserer Funktion als Antworter - alle hier: auch Du, lieber bluearrow.

Bis auf ein paar Downgrades im Form eines Redeschwalls hast Du jetzt auch nichts wirklich Substianzelles oder Neues zur Antwort beigetragen. Das war schon alles klar, bevor Du hier aufgetaucht bist.

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@Maerz2019
im Form eines Redeschwalls ... Das war schon alles klar, bevor Du hier aufgetaucht bist.

Kühle Dich mal wieder ein bißchen ab.

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@Philip1993

Selbstverständlich können Dich die Eltern bei bestehendem Wohnrecht oder Nießbrauch zu ihren Lebzeiten an die frische Luft setzen.

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