NATÜRLICH !! Sie sollte da auf alle Fälle hingehen, und sich als "Arbeits-suchend" melden.

Damit beweist sie ,das sie durchaus gewillt ist zu arbeiten.

Das sie noch keinen Krippenplatz hat,ist ja nicht ihr Verschulden.

Und wenn d.Arbeitgeber ihr keine TZ-Stelle anbieten kann sondern nur Vollzeit,und sie aber bedingt durch den fehlenden Krippenplatz eine Vollzeitstelle nicht antreten kann,- so ist dies ebenfalls nicht ihr Verschulden.

Arbeits-Losengeld muss ihr,-unabhängig v. fehl.Krippenplatz,-gezahlt werden.

Ihrer Frau steht d.Arbeitslosengeld erst von dem Tag an zu,an dem sie sich "Arbeits-suchend" gemeldet hat.

Darum nicht länger aufschieben,und hin zum Arb-Amt.

Vielleicht kann sich ja auch erstmal eine Tagesmutter um Ihren Sohn kümmern.

Eine zuverlässige u. geschulte Tagesmütter können Sie über das Jugendamt bekommen.

Entweder bringen Sie d.Sohn morgens zur Tagesmutter,- oder aber Diese kommt tägl.zu Ihnen nach Hause. Eine Tagesmutter erhält ihren Verdienst vom Jugendamt. Was+ob das Jug.Amt für Sie in Rechnung stellt,weiss ich nicht.

Auf jeden Fall sollten Sie auch Ihren Sohn bei einem Kindergarten/ bei Kindertagesstätte auf die "Warte-Liste" setzen/eintragen lassen.

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Ja,-darauf hat man einen

arbeitsrechtlichen Anspruch !

Es gibt ,-meist bei kurzen

Arbeitsverhältnissen,-ein

"einfaches Arbeits-Zeugnis"

Informativer dagegen ist das

"qualifiziertes Arbeits-Zeugnis.

Dann gibt es noch das sogenannte

"Zwischen-Zeugnis".

Wenn man zum Beispiel einen auf 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag hat, und nach 6 Monaten möchte man sich,- sofern d.Arbeitsvertrag nicht verlängert werden kann,- auf das Stellenangebot eines neuen Arbeitgebers hin bewerben,- so empfiehlt es sich,den derzeitigen Arbeitgeber um ein "Zwischen-Zeugnis"zu bitten.

Der Begriff "ZWISCHEN-Zeugnis" verweist auf das Recht, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ein "Qualifiziertes Arbeitszeugnis" einfordern zu können.

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Auch ich bin Hartz IV Empfänger und bemerkte vor 2 Jahren,das ich das "KLEINGEDRUCKTE" überhaupt nicht mehr lesen kann. Anfänglich nahm ich solche Billigbrillen vom 1-Euro Shop zu hilfe.

Dann bin ich mal zu Apollo Optik und habe mal nach den Preisen gefragt. Ich wollte keine Gleitsicht-Brille,-denn die hätte mich gleich über 170.00 Euro gekostet.

Ich schaute mir einige LESEBRILLEN an, und fragte nach dem Preis :

"..wir haben zur Zeit `ne Aktion: jede Brille+Gläser(egal,wie stark) für nur 39.00 Euro,-sofern Sie sich noch HEUTE ein Modell aussuche."

Klar,das die Seh-Fähigkeit beider Augen erst ausgemessen/getestet wurde.

Nachdem dieses geschehen war,sagte man mir,das ich in 2 Stunden meine LESEBRILLE bekäme.

So war das dann auch.

Ich bin echt zufrieden mit der Brille.

Sofern mal die Sehfähigkeit d.einen Auges sich verschlechtern würde,hätte ich auch Anspruch auf kostenlosen Gläserwechsel..!

Ich würde da mal hingehen.Oder auch zu anderen Anietern.Beim günstigsten Angebot "zuschlagen".

Mit der HARTZ IV Basis Krankenversicherung bekommt man keine NEUE Brille.

Da musst Du eine Zusatzversicherung abschliessen,die frühestens nach 6 Monaten sich an den Kosten beteiligt.

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Normalerweise dürfen heutzutage erwachsene Kinder (v.Hartz 4 Empfängern)erst ab 25 Jahren von zu hause ausziehen. Ausnahme: Studenten-oder Lehrlingswohnheim.

Dennoch kann man einem jungen Erwachsenen v.21 der sich um Arbeit und eigene Existenz bemüht, nicht zumuten, weiter bei dem Alkohol-kranken Vater zu bleiben.

Du solltest entweder gemeinsam mit Deiner Mutter oder auch alleine zum SOZIALAMT gehen (gibt es näml.immer noch) und Deine häusliche/inner-familiäre + finanzielle Notlage mit einem Berater besprechen. Ich weiss,das es beim Sozialamt "Hilfe in besonderen Lebenslagen"gibt,- meist in Form eines einmaligen Geldbetrags.

Angesprochen werden sollte auch,ob es nicht doch irgendwie Dir erlaubt werden kann, von zu hause auszuziehen. Mit finanzieller Unterstützung v.Sozialamt vielleicht. Außerdem würde ich an Deiner Stelle auch zum JobCenter gehen und fragen,ob Du in Deiner Situation nicht doch schon "Erwachsenen Hartz IV" bekommen kannst. Denn dafür muss man gesundheitlich in der Lage sein, pro Tag mindestens 3 Std.zu arbeiten. Aufgrund der Erwähnung Deines 400-er Jobs vermute ich,das Du bestimmt in der Lage bist 3 Std./am Tag zu arbeiten.

Wenn Du zum Sozialamt und zum JobCenter gehst,-

(nicht Arbeitsamt,-denn Arbeitsamt nicht zuständig für Hartz 4 Geld)

so vergiss nicht,eine Lohnbescheinigung mitzunehmen. Eigentlich müsste man Dich unterstützen. Denn wie kannst Du denn für Deinen Schul-Abschlusss lernen, wenn Du Hunger hast,-aber nichts zum Essen da ist,und Dein Vater Alkohol-bedingt unkontrolliert reagiert,und sich unzuverlässig verhält.

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Habe gerade dazu meine KITA-Leiterin angerufen, diese hat von solch einer Regelung noch nichts gehört und hält so etwas auch für unsozial. Ich (Erzieherin) kann mir das echt nicht vorstellen. Dann müsste man ja im Grundgesetz ...alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich...- noch hinzufügen: auch DIE,OHNE Kindergartenplatz. Ausserdem wäre es auch frauenfeindlich, denn:hat der Mann Arbeit, die Frau hat aber keinen KITA Platz,- so erhielte sie ungerechterweise kein ALG 1 und muss zuhause bleiben.

Was ist bei einer allein-erziehenden Mutter ? Die würde im Falle von Arbeitslosigkeit und KEINEM KITA-Platz sofort zum HARTZ 4 Empfänger werden...

Mein Rat : Da ich keine Anwältin bin,-

1.)bitte verlangen Sie nach einer schriftl.Begründung Seitens des Arbeitsamtes.

2.)Damit zum Sozialgericht,- denn die können am besten dieses Schreiben+Inhalt auf juristische Gültigkeit hin überprüfen.

Wenn Sie zum Sozialgericht gehen,bitte nicht Ihre Arbeitsamt-Unterlagen + Geburtsurkunde v.Kind vergessen !!!

...es kann auch sein,dass das Arb.Amt nur behauptet,das es ohne KITA Platz auch kein ALG1 gibt,- denn nur mit Nachweis eines KITA/KIGA-Platzes ist es für das Arb.Amt einfacher Sie in neue Arbeit zu vermitteln !!!

Klingt nach Druckmittel!

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Ich denke nicht,dass das in Ordnung ist. Denn der Vermieter hat ja das Recht,sich eine Mietsicherheit in Höhe von 2-3 Monatsmieten übergeben zu lassen (NUR gegen QUITTUNG) vom neuen Mieter bei der Schlüsselübergabe .

Ausserdem müsste auch im Mietvertrag festgelegt sein ,zu welchem Tag (ob z.1.oder 15.) die Miete auf das Konto des VERMIETERS gezahlt werden muss.

Ich sehe also keine Begründung DAFÜR, dass die erste Miete noch VOR SCHLÜSSEL-ERHALT gezahlt werden muss !

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Diese Frage stellte sich auch für mich vor einigen Jahren.

Als ich die RVA anrief, meinte man,wenn ich einen höheren Geldbetrag

bei Dieser als einmalige Einzahlung nachzahlen könne/würde,

könnte ich die bestehenden Lücken ausgleichen.

Da ich so einen dicken Geldbetrag nicht hatte,bin ich zu meiner Bank,

wo mir zu einer RIESTERRENTE geraten wurde.

Diese Rentenzusatzversicherung zur Rentenvorsorge hat den Vorteil,

dass sie,-sofern man Hartz IV Empfänger werden würde,

oder aber der Gerichtsvollzieher mit `nem Pfändungsbeschluss käme,

das angesparte RIESTER-RENTEN-GELD N I C H T GEPFÄNDET

werden kann.

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Auch ich bin HARTZ IV Empfängerin.

-Sehr wichtig finde ich,das man als Hartz 4-er nicht als minderwertig,arbeitsfaul,und Schmarotzer angesehen wird. Reden Sie ab u.an mit ihm drüber,das es schon mal eine Zeit mit hoher Arb-Losigkeit gab.

-Ich bin total glücklich einen Computer zu besitzen.Bewerbungen lassen sich einfacher schreiben am PC. Auch kann ich immer nach Arbeits-Angeboten schauen. Wenn der Sohn Ihrer ekannten noch keien PC besitzt,überlegen Sie gemeinsam m.Ihrer Bekannte ob Anschaffung für Sie in Frage käme.(Finanzierung auch üb.Ratenzahlg)

-Motivieren Sie ihn,irgendein Hobby zu betreiben. Er sollte sich das aber selbst aussuchen. Ziel dabei wäre es,das er Kontakte zu anderen Jungens hat,die geben sich auch untereinander Tips.

-Gut wäre auch,wenn der Sohn Ihrer Bekannten beim JobCenter nach einem Mini-Job nachfragt.

Wichtig :"Erdrücken" Sie ihn nicht (wohlmeinend) mit allen/ vielen Vorschlägen.

Er muss auch nach dem ersten Schreck,Hartz 4 Empfänger geworden zu sein, wieder eigene Ideen entwickeln, nach welchen Jobs oder berufl.Weiterbildungen er suchen möchte.

-Wenn er mal enttäuscht ist, dann machen sie ihm etwas Mut (aber keine falschen Versprechg). Sage Sie ihm,das nicht alle Hartz 4 Empfänger Scharotzer sind.

-Motivieren Sie ihn,mal in Baumärkten nachzufragen, wann mal wieder INVENTURHELFER gesucht werden.(Oft im Herbst) Das Geld von 5-8 Std.Inventur wird nach Arb.Schluss BAR ausgezahlt. Nur soll er um Lohn-Bescheinigung fürs JobCenter bitten. Bis 100 Euro sind ohne Abzüge-...)

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Wenn es darum geht, in die Nähe eines neuen Arbeitsplatzes zu ziehen, dann scheint noch genug Geld für den Umzug zur Verfügung zu stehen. Aus deren Sicht ist die Finanzierung eines Umzugs zum Arb.Platzes das kleinere Übel: Du fällst ja aus dem bisherigen Leistungsbezug heraus. Bisheriger Mietzuschuss + Lebenshaltungskosten fallen dann ja weg,wenn Du umgezogen bist.

Aber bitte vor`m Umzug noch mal fragen!

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N E I N !!!

Denn mit erfolgter ADOPTION endete das Verwandschaftsverhältnis von Kind und dessem leibl.Vater,-Ihrem Freund.

Die biologische Abstammung kann den Sozialhilfeträger nicht interessieren, da Ihr Freund (leibl.Vater des Kindes) per Unterschrift sein O.K. für die ADOPTION und somit für die Beendigung des Verwandschaftsverhältnisses gegeben.

Hierbei spielt es auch keine Rolle,welche ADOPTIONSFORM gewählt wurde. (also ob offene Adoption,oder Inkognito Adopt.)

Ebenso ist das (biologische) Kind Ihres Freundes nun auch nicht Ihrem Freund gegenüber erb-berechtigt !!

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...Pardon,- PRO BEWERBUNG gibt es eine Kosten-Rückerstattung von 5.00 Euro.

Bei z.B. 14 Bewerbungen macht das eine Rückerstattungs-Summe von 70.00 Euro.

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Es ist rechtens,

das man bei Bezug von Arbeitslosengeld oder Hartz 4 Geld, regelmäßig vorweisen/beweisen muss,das man Bewerbungen schreibt+verschickt hat. Der Arbeitsberater sagt Ihnen,wieviel Bewerbungen Sie in welchen Zeitraum zu schreiben haben. Sie bekommen dann einen monatl.Termin genannt,an dem Sie die Kopien Ihrer Bewerbungsschreiben abzugeben haben. (Der Versand d.Bewerbungen wird nachgeprüft..)

Sagen Sie Ihrem Berater,das Sie einen "ANTRAG für BEWERBUNGSKOSTEN-ERSTATTUNG" stellen wollen. (Kann sofort angefertigt+unterschrieben werden.)Güligkeit 1 Jahr, maximale Bewerb.Kostenerstattung beträgt 260.00 Euro. Sie müssen auf dem Ihnen monatl zugeschickten Formuar auflisten die Anschriften der Arbeitgeber,an die Sie jeweils eine Bewerbung geschrieben haben. Pro Bewebung erhalten Sie dann im Folge-Monat auf Ihr Bank-Konto für z.B. 14 Bewerbungen 70.00 Euro überwiesen. Es wäre ratsam sich einen Ordner anzulegen, in die Sie Ihre Bewerbungs-Kopien heften.

Bitte Bewerbungs-Original jedesmal 2x kopieren nach Ausdruck,- 1 Kopie zum Arb.Amt/ JobCenter, die andere Kopie in Ihren Ordner als Beweis,- und das Original anschliessend zum Arbeit-Geber schicken ! Antwortschreiben von Seiten der Arbeit-Geber -ob Absage oder Einladung zum Bew.Gespräch bitte ebeenfalls in Orner heften.

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Was bedeutet"wegen meinem 14-jährigen Sohn" ?? Leben Sie jetzt von nur insgesamt 659,00 Euro ? Welche Pfändungs-Art liegt vor ? Konto-Pfändung? Oder findet eine Einbehaltung von monatlich ca.400.00 Euro von Seiten der Krankenkasse statt,die dann an das Jugendamt weitergeleitet werden ?? WARUM?? Begründung müsste Ihnen doch auch mitgeteilt werden bzw. worden sein.

Diese Angaben wären noch sehr wichtig u.fehlen hier.

Die gestzliche PFÄNDUNGS-GRENZE liegt bei 889,00 Euro. Wenn man Ihnen derzeit von 1054,00 Euro exakt 395,00 Euro abzieht, und Ihnen darum nun nur noch der Betrag von 659,00 zum Leben bleibt, dann ist das juristisch nicht korrekt. Ich habe ausgerechnet, dass man Ihnen von den 1054,00 Euro NUR 165,00 Euro abziehen darf . Dann bleibt Ihnen der Grenzbetrag von 889,00 Euro,- dieser darf nicht gepfändet werden. Alles was über diesen Betrag geht,- schon.

1.) Gehen Sie bitte sofort zum AMTSGERICHT, Schuldner-Abteilung(ist nichtSchuldnerberatung) (mit Ihren Unterlagen) und bitten Sie darum,das man Ihnen für Ihre Bank + Krankenkasse eine gerichtl.Bestätigung ausstellt,in der darauf hingewiesen wird, "das die Pfändungs-Grenze bei 889,00 Euro liegt" und Ihnen "nur der darüber hinausgehende Betrag gepfändet werden darf."

Mit diesem Schreiben (und den anderen wichtigen Unterlagen,-auch Kontoauszüge) marschieren Sie bitte zum

2.) SOZIAL-GERICHT, und fragen nach,ob DIESES den zuviel abgezogenen Betrag für Sie ZURÜCKFORDERN kann. (Schulden-Abzahlung ja,-aber unter Einhaltung von Gesetzen+Vorschriften.)

Für die Fragen bezügl.aller anderen Zahlungsverpflichtungen :

Bitte nehmen Sie ALLE Ihre Unterlagen(inklus.Zahlungs-verpflichtungsschreiben) und gehen Sie zur

3.) SCHULDNER-BERATUNG,- die gibt es entweder bei der AWO (Arbeiter-Wohlfahrt) CARITAS (Kath Kirche,-die beraten auch Leute ohne Glauben) DIAKONIE (Evang.Kirche-beraten auch jeden) Überall ist Beratung kostenlos. Dort kann man wertvolle Tips erhalten, hat seinen eigenen Ansprechpartner.

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Also, ich SELBST hoffe ja nicht das es solch ein Gesetz ngibt. Ich hab´2 Berufe gelernt, habe immer wieder gearbeitet,-lebe allein in einer gemütlichen kl.Mietwohnung. Ich fahre gern und größere Strecken Fahrad,schwimme und tauche gern, gehe mit meinem Freund stundenlang Pilze sammeln. Ab und zu ,so alle 2-3 Monate geht`s mal zum Arzt,-neues Medikamente-Rezept abholen. Ich fühl mich sonst total munter,bin ein Nachtmensch.Brauche nur 4-6 Std.Schlaf, freue mich über jeden Arbeits-Einsatz als Vertretg.Kraft(Minijob v.JobCenter)im KiGa. Und ich liebe es draußen zu sein.

Dennoch mache ich mir Gedanken um folgendes : Meine Mutter erzählt in ihrem Bekanntenkreis, wie sehr sie sich um die Kranheit/Gesundheit ihrer Tochter (also ich) Sorgen machen würde.

Das erstaunte mich damals sehr. Warum zeigt sie nicht mir ihre Sorge? Und ich überlege oft,ob ihr oft abweisendes Verhalten mir gegenüber,in einem Zusammenhang steht mit dieser Krankheit unbekannter Herkunft. Und wenn ich dann registriere/bemerke,wie sie wieder mal meinem Bruder ( Gehalt:1.475 netto) Geld hierfür+dafür zu steckt,dann frag ich mich oft: Vielleicht denkt sie,ich bin aufgrund d.angebl.Krankheit es nicht wert, eines Tages sie mit m.Bruder zu beerben.

Eigentlich gehört so ein Privatkram hier nicht her,-aber aufgrund einiger doch entsetzter Reaktionen auf meine FRAGE oben, dachte ich,ich müsse hier etwas erklären.

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Ihr Vater,Ihr erwerbstät.Bruder und dessen Frau bilden aus Sicht des JobCenters eine "Bedarfsgemeinschaft".Da alle in d.seben Wohnung (oder Haus??) leben. Würde das JobCenter Ihrem Vater Harz 4 Geld bewilligen,so würde Ihr Vater weniger Geld bekommen,da er ja keine eigene Wohnung zu haben scheint.

Mit einer eigenen Wohnung hätte Ihr Vater einen höheren Hartz 4 Leistungsanspruch. Denn im monatl Hartz 4 Geld sind 359/369 Euro f.Lebenshaltungskosten(Ernährung,Körperpflege,Telefon)enthalten plus eine Mietkostenbeteiligung.

Da Ihr Bruder voll erwerbsfähig ist,muss beim Antrag auf/für Hartz 4 das Einkommen Ihres Bruders angegeb.werden,ebenso: Höhe der Miete,Größe der Wohnung in qm2,Anzahl der im Haushalt lebenden Personen( = 3)

Auch die Anschrift des Vermieters,um Ihre Angaben Miete u.Wohnung betreffend zu überprüfen. Der Vermieter müsste ohnehin zuvor sein Einverständnis geben,denn Wasser-+Wärmeverbrauch würden ja steigen.

Ich denke,Ihr Vater würde finziell besser gestellt sein mit einer eigenen Wohnung. Die darf für eine allein lebende Person höchstens 50-55 qm2 gross sein. Ihr Vater würde dann allein eine "Bedarfsgemeinschaft" darstellen .

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Gute Idee, 1 Monat vorher den Termin bitte.
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Na klar, das kann man. Seriöse Geschäfte halten ihre Türen verschlossen und man muss klingeln. Ich musste damals auch noch den Person.Ausweis vorlegen und Erkärung unterschreiben,das ich der Besitzer des Zahngoldes bin. Dann wird es gewogen usw. Am Ende erhält man dann eine Barzahlng für das Zahngold. Es gibt auch Zahnäzte,die ihre Patienten fragen,ob sie das entnommenes Zahngold einer sozialen Organisation zukommen lassen dürfen.

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Der Vermieter muss die Mietkaution des Mieters verzinslich anlegen. Zu wieviel Prozent weiss ich nicht. Aber Eines ist klar : Der Mieter hat nach Beendigung des Mietverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf die entstandenen Zinsen !!

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Hallo,-ich bin Erzieherin und leider auch Hartz 4 Empfängerin. Ich habe noch nicht gehört,das es Micro-Kredite f.Hartz 4 Empfänger gibt. Was ich aber 100%-ig weiss ist,das in "besonderen Fällen" die JobCenter-ARGE z.B. finanziell Hilfe anbietet in Form von vorläufiger Übernahme der Mietnachzahlungen /Strom-Nachzahlungen. Der betr.Hartz 4 Empfänger zahlt die finanz.Hilfe nicht direkt ab.Die Leistungsabteilung vereinbart mit ihm d.Höhe einer monatl.Rate,-die das JobCenter monatlich einbehält. Frage von mir an Dich : Kannst Du Dir nun noch immer vorstellen,dass Deine Idee realisierbar wäre ? Schulden müssen immer abgezahlt werden.

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Früher,vor Einführung von Hartz 4 ,-war es möglich,Wohngeld zu beantragen. Jetzt herrscht aber eine andere Gesetzeslage. Angenommen,Ihre Tochter würde nicht studieren ,dann wären Sie juristisch verpflichtet,Ihre Tochter bis zu deren 25.Lebensjahr in Ihrer Wohnung wohnen zu lassen. Früher konnte man schon mit 18 Jahren ausziehen,lebte notfalls von Sozialhilfe+erhielt noch Wohngeld. Diese Ausgaben kann unser Staat nicht mehr leisten. Darum dürfen Söhne wie Töchter,auch wenn in Ausbildungsverhältnissen erst ab dem 25 Lebensjahr ausziehen. Vorschlag: Seien Sie erstmal stolz auf ihre Tochter,dass sie bald studiert ! Bitte verlangen Sie kein Kostgeld von ihr,- aber sagen Sie ihr , das sie sich wenigstens um einen 400 Euro-Job /oder um einen Messe-Job bewerben soll(Letzterer bei Studenten heiss begehrt-da gut bezahlt). (Beim Arbeits-Amt nachfragen) Sagen Sie ihr, dass sie sich etwas Geld für ihr Studium anspart.(Anschaffungen u.so) Geben Sie Ihrer Tochter das Gefühl, "hier ist Dein Zuhause"- wir sind stolz auf Dich !!

Ihre Tochter kann doch nichts dafür für diese Gesetzes-Änderung seit der Hartz 4 Einführung.

Aber sie sollte nach einer Verdienstmöglichkeit suchen. Und lassen Sie ihr dann das erste selbst "erschuftete" Geld.

Fragen Sie einen Steuerberater,inwieweit Sie Steuervergünstigungen erhalten können,da Sie noch derzeit eine Tochter ohne Ausbildung bei sich wohnen haben.

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