NATÜRLICH !! Sie sollte da auf alle Fälle hingehen, und sich als "Arbeits-suchend" melden.
Damit beweist sie ,das sie durchaus gewillt ist zu arbeiten.
Das sie noch keinen Krippenplatz hat,ist ja nicht ihr Verschulden.
Und wenn d.Arbeitgeber ihr keine TZ-Stelle anbieten kann sondern nur Vollzeit,und sie aber bedingt durch den fehlenden Krippenplatz eine Vollzeitstelle nicht antreten kann,- so ist dies ebenfalls nicht ihr Verschulden.
Arbeits-Losengeld muss ihr,-unabhängig v. fehl.Krippenplatz,-gezahlt werden.
Ihrer Frau steht d.Arbeitslosengeld erst von dem Tag an zu,an dem sie sich "Arbeits-suchend" gemeldet hat.
Darum nicht länger aufschieben,und hin zum Arb-Amt.
Vielleicht kann sich ja auch erstmal eine Tagesmutter um Ihren Sohn kümmern.
Eine zuverlässige u. geschulte Tagesmütter können Sie über das Jugendamt bekommen.
Entweder bringen Sie d.Sohn morgens zur Tagesmutter,- oder aber Diese kommt tägl.zu Ihnen nach Hause. Eine Tagesmutter erhält ihren Verdienst vom Jugendamt. Was+ob das Jug.Amt für Sie in Rechnung stellt,weiss ich nicht.
Auf jeden Fall sollten Sie auch Ihren Sohn bei einem Kindergarten/ bei Kindertagesstätte auf die "Warte-Liste" setzen/eintragen lassen.