Du bekommst eine Erstattung für das alte Auto, das geht automatisch mit der Abmeldung!
Eventuell könnte auch das System der Sparkasse interessant sein: http://www.sfirm.de/support/info-aeltere-sfirm-versionen/neuheiten-in-sfirm-23.html
Wenn Du Gewinn machst, dann müsstest Du versteuern! Wenn Du aber nur die eigenen Kosten decken willst, sehe ich hier keine Notwendigkeit!
Ja, die Eltern sind verpflichtet Unterhalt zu zahlen, bis eine Ausbildung abgeschlossen wurde. Meines Wissens aber längstens bis zum 27. Lebensjahr.
Interessant wäre, wie Du auf diese Frage kommt? Sag doch etwas mehr dazu! Wenn ich mir die Aufgaben des SEC in Wikipedia so anschaue, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass Du mitteilungspflichtig bist. Aber Du solltest einen Fachanwalt befragen!
Hallo Lothar, das ist wirklich schlimm, vor allem hast Du ja schon auf den Mißstand hingewiesen. Ich würde es auf jeden Fall auch noch über die Pflegekasse probieren, dass Du auf den Mißstand hinweist. Wenn, wei bei Euch, ein Kostenträger beteiligt ist, dann muss meines Wissens ein Heimwechsel mit dem Kostenträger abgesprochen sein. Ansonsten kann es sein, dass Du auf den Kosten, die die bisherigen Heimkosten übersteigen, sitzen bleibst. Wenn ein Mißstand durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird, dann kann sich der Kostenträger einem Wechsel normalerweise nicht verschließen. Aber beim Thema "Zahnhygiene" wird das wohl eher schwierig. Viel Glück!
Du hast keinen gesetzichen Anspruch auf Urlaubsgeld - sei froh, wenn Dir der Arbeitgeber das Geld gibt zum 15.3., er müsste es nicht tun!
Ich habe die Versicherungsbedingungen meiner Reisecard Gold gelesen. Du bist umfangreich versichert (Reisegepäck, Auslandskrankenversicherung und Reiserücktritt) allerdings erstattet die Versicherung bei Reiserücktritt max. 80% des Reisepreises (mindestens 100 Euro pro Person).
100 bis 200 Euro sind zu viel und schädlich was die Sozialversicherung betrifft (zum Kindergeld kann ich nichts sagen):
Einnahmen in der Höhe bis zu 720 Euro können ab dem Jahr 2013 ehrenamtlich Tätige für ihre freiwillige Mitarbeit als Aufwandspauschale steuerfrei und auch sozialversicherungsfrei vereinnahmen. Dieser so genannter Ehrenamtsfreibetrag greift bei nebenberuflicher Tätigkeit in gemeinnützigen und mildtätigen Vereinen sowie im kirchlichen Bereich, sofern der Übungsleiterfreibetrag nicht anwendbar ist. Für das Jahr 2012 beträgt die Ehrenamtspauschale 500 Euro.
Quelle und mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/ehrenamtsfreibetrag.htm#ixzz2C2RKMYNq
Gem. Geldwäschegesetz müssen Einzahlungen meines Wissens ab 15.000 euro gemeldet werden.
Hallo madworld, also ich gbe tina34 Recht, aus meiner Sicht hat sie den passenden Paragraphen zitiert. Und sag mal ehrlich, um wieviel Geld geht es denn da? Sind das ernsthafte Probleme oder geht es nur ums Prinzip?
Du kannst das bei den Sonderausgaben ansetzen, da es eine Zusatzversorgungskasse ist! Also Vorsorgeaufwendungen!
Die monatliche Rente erhalten Sie erst ab dem 65.sten Lebensjahr. Wenn Sie jetzt bereits in Vorruhestand gehen, dann erhalten Sie mit 65 Jahren nur die 112 Euro. Bitte wenden Sie sich an Ihre Personalabteilung, ob eine Kapitalauszahlung möglich ist und in welcher Höhe. Auch steuerlich sollte dies mit einem Experten besprochen werden.
Schau mal, hier gab es schon mal was zur RAV:
http://www.finanzfrage.net/frage/italienisches-abgabenrecht
RAV: anscheinend Kurtaxe und Kaution - normale Auslandsüberweisung möglich, wenn wirklich fällig!
Ich würde das bei der Bank reklamieren - wenn das Kuvert offen war, sind die Sicherheitsaspekte nicht gewährleistet. Besprich das mit der Bank - ist Verhandlungssache, die müssen nichts verlangen.
Hat bei Eurer Scheidung kein Versorgungsausgleich stattgefunden? Gib doch bei Wikipedia diesen Begriff mal ein. Das wird umfangreich erläutert, wie da ablaufen kann. Man kann sich im Vorfeld schon einigen, dass z.B. eine Summe fließt und dann sind alle Ansprüche abgegolten, oder es erfolgt in der Tat der Ausgleich im Rentenalter.
Du müsstest vermutlich Klage erheben, damit die Bank dies offenlegt! Und dann waren sie ja zu dieser Zeit noch nicht zur Offenlegung verpflichtet. Vermutlich wenig Aussicht auf Erfolg - evtl. läuft es auf einen Vergleich raus, wenn ihr mit Öffentlichkeit droht!
Du stellst ja juristische Fachfragen! Schau mal hier, vielleicht hilft Dir dieser Link weiter: http//www.juralink.de/1TERMINOLOGIETRAINER/begriffe/Nebenleistungspflichten.htm Hier sind alle Begriffe erklärt!