Soweit ich weiß, ist das P-Konto mit einem Pfändungsfreibetrag verknüpft. Sollte dieser Freibetrag überschritten werden...ist nach meinem Kenntnisstand...die Kohle wech. Der Pfändungsfreibetrag "schützt" nur den Freibetrag und nicht das Konto selbst.

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Normalerweise kannst Du es beim FA runterladen ,wenn Du Deine Steuer online machen willst. Ich verzichte gerne auf Elster, es gibt bessere Programme, die auch nicht die Welt kosten.

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Das Haus wird aber schon mit in die Ehe gebracht, gehört ergo nicht zum gemeinsamen Eigentum.Somit kann das Haus verschenkt werden ohne die Frau Gattin um Erlaubnis zu fragen.Wird das Haus während der Ehe erworben, hat die Gattin natürlich ein Mitspracherecht. Wenn ich Etwas erbe, wird das auch nicht zum gemeinsamen Grundvermögen gerechnet, da ist die Gattin aussen vor.

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Was Dir gehört, kannst Du auch verschenken, heißt, wenn Du Das Haus mit in die Ehe brachtest, ist es Deines.Es gibt aber einen Freibetrag zu beachten, der bei 400.000 €€ liegt pro Beschenktem und wenn ich richtig erinnere, eine Zeit von 10 Jahren, also innerhalb 10 Jahre kannst Du steuerfrei für die Beschenkten, denen diese Werte zukommen lassen. Schau einfach mal unter Erben / Schenken / Steuern nach. Gruss

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Eine Teilschuld wird dir wohl bleiben, denn Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme......Am preiswertesten wäre, nimmst Dir einen Anwalt für Verkehrsrecht.

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Nach meiner Erkenntnis musst Du Geld auf dem anderen Konto haben, das wird wohl im Voraus geprüft...

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Soll das jetzt eine Beratung werden, wie man erfolgreich "schwarz" fährt??

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Deine Krankschreibung endet an dem Tag, an dem Du wieder arbeiten gehst.Wenn Du dann wieder Krank wirst, musst Du noch einmal beim Arzt vorstellig werden.

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Unfallauto als unfallfreies auto gekauft?!?

Hallo,ich hoffe jemand kann mir paar tipps geben bevor ich zum Anwalt gehe.

habe vor 4 Jahren einen Bmw beim Vertragshändler gekauft .Händler sagte mir dass das auto welche ich gekauft habe nur kotflügeln rechts und links beschädigt war und mehr nicht..galt als unfallfrei aber mündlich!

in der Bestellung wurde angegeben bekannte reparierte schaden laut Vorbesitzer!!!

jetzt kommt der Highlight..ich habe das Fahrzeug finanziert und wollte dasselbe auto inanzahlung geben und ein neues holen..musste ich wegen euro 5 einschränkungen..aber naja..bin dann zu dem anderen Bmw händler um das neue auto zu holen und hab meinen alten bei denen im Haus zur Bewertung gestellt( Dekra)

Nach der Bewertung hat mich der Händler angesprochen und teilte mir mit das laut Untersuchung folgendes festgestellt wurde:

rep.Front/Seitenschaden links(Motorhaube instandgesetzt,Kotflügel links instandgesetzt,Tür links instandgesetzt)Schadenhöhe,rep.Seitenschaden rechts und und..

hätte ich gewusst dass das auto frontschaden hatte und diverse andere hätte ich 100 pro dieses Fahrzeug nicht gekauft und jetzt sowas😯

Ich fühle mich betrogen!!!

wenn alles gut gewesen wäre hätte der Händler 9500-10000 € anerkannt und jetzt nach der Bewertug habe ich bloss nur 7200€ bekommen und habe noch nachzahlen müssen um die Finanzierung abzulösen.hab ich gemacht,neues genommen und entäuscht nachhause gefahren.

wie soll ich am besten vorgehen,jemand nen tipp oder erfahrung gemacht.!?

Mit freundlichen Grüßen

Hary

Bestellung von dem alten!!

Und das ist Bewertung😯

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"Händler sagte mir dass das auto welche ich gekauft habe nur kotflügeln rechts und links beschädigt war und mehr nicht..galt als unfallfrei aber mündlich!"..das sagt Alles. Wenn ich Autos kaufe und diese als unfallfrei verkauft werden, steht das ganz sicher im Kaufvertrag. Mit diesem Vertrag nagele ich den Verkäufer dann fest, wenn seine Angaben nicht den Gegebenheiten entsprechen.

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Wenn das Weihnachtsgeld nicht inm AV vertraglich festgelegt ist, gibTs darauf wohl eher keinen Anspruch. Ich kenne solche Zahlungen als freiwillige Zuwendung des AG.

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Kinder, egal,ob "ehelich" oder nicht, werden absolut gleichgestellt,also es wird kein Kind "Vorgezogen". Wie sich die Zahlungen an die Ex auswirken, entzieht sich meiner Kenntnis.

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eventuell, wenn der Ex der biologische Vater des Sohnes ist...die Reise für den Sohn, nicht für Dich. Das Jobcenter ist kein Reisebüro...so hart es auch klingt...

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Ich denke, weiss aber nicht genau, die Pauschale wird vom Amt finanziert, über die Pflegeversicherung.Es sind ja keine Riesen-Beträge, die den Betreuern als Aufwandsentschädigung zuteil werden, Alles, was über die Pauschale hinaus geht, wird so, wie ich den Text verstanden habe, nicht vom Amt ersetzt, ginge also auf Deine Kappe....

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Soweit ich informiert bin...gibt es für den Betreuer eine Jahrespauschale als Betreuer, also eine Aufwandsentschädigung.https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Aufwandspauschale

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"zwar hat von meiner Freundin ein Bekannter " dann kommt gleich danach...."und sie ich solle Geld abheben was ich dann auch mehrfach tat ".... nu bin ich janz durch'n Wind...

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Ich denke mal, dann wirst Du nach dem Mittel des letzten Jahres berechnet...mehr Nasse machen geht dann echt nicht...

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