über 50 Tage im Jahr gearbeitet und den Studentenstatus verloren?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die höhe der Versicherung die zu Zahlen ist richtet sich nach den Einkommen das über den Freibetrag liegt sprich Anteilmäßig. Das ist aber auch ganz gut erklärt beim Studentenwerk Essen - Duisburg. Ich hoffe das ich dir damit etwas Helfen konnte.

http://studentenwerk.essen-duisburg.de/pdf/erwerbstaetigkeit.pdf

In dieser PDF-Datei ist erklärt, dass man in den Semesterferien mehr als 20 Stunden/Woche arbeiten darf, und in der "günstigen studentischen Krankenversicherung" bleiben kann. Ich bin aber mit in der gesetzl. Familienversicherung. Muss ich mich jetzt trotzdem selbst studentisch krankenversichern?

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