Du kannst so viele Jobs haben wie du willst solange du unter 450€ bleibst. Sobald du über die Grenze gehst, egal ob mit einem Job oder mit 5 Jobs, dann werden alle Vorteile die man von Minijobs hat aufgegeben.

...zur Antwort

Grundsätzlich kann man für alles was eine neue Anschaffung ist (neu ist hierbei im Sinne von "zum ersten mal" gemeint) den Erstausstattungszuschuss beantragen. Ob man in der Ausbildung ist oder nicht spielt keine echte Rolle. Man muss sich bei der Gemeinde erkundigen wie man das machen soll, weil es keine bundeseinhaltlichen Regelungen dafür gibt. Aber was man immer machen muss, ist die eigenen Finanzen aufzeigen und beweisen, dass einem das Geld (trotz Ausbildungsgehalt nicht reicht). Dabei kann man auch alle anderen notwendigen Ausgaben angeben. Danach muss man aufzeigen was die Anschaffung kostet und dann hoffen, dass der Antrag durch geht.

...zur Antwort

Wenn der Vertrag dir erlaubt, dass du das Auto nach den Öffnungszeiten und ohne Kontrolle abgeben kannst, dann solltest du immer jemand anderen dabei haben der dir bezeugen kann, dass das Auto noch heil war. Allerdings würde ich lieber am Morgen das Auto abgeben und dann von einem Angestelltem die Unterschrift haben wollen, dass alles passt. So vermeidet man den ganzen Ärger schon im Voraus.

...zur Antwort

Als Ehepaar hast du bei den Vermögenswirksamen Leistungen zwei Optionen.

  1. Man schließt einen gemeinsamen Vertrag ab auf den dann beide einzahlen
  2. Ein Partner kann auf den Vertrag des anderen einzahlen.

Die normale Förderhöhe verdoppelt sich zustätzlich gegen über der Einzelperson, was ja irgendwo logisch ist, da es zwei Personen sind ;-)

...zur Antwort

Mit einer Bank der CashGroup hat man normalerweise wenig Probleme. Man findet immer eine von den vier Banken (Postbank, Deutsche Bank, Hypovereinsbank, Commerzbank + alle Tochterunternehmen)

Sonst geh einfach zu einer Direktbank und verwende alle Automaten die du willst. DKB oder ComDirekt sind hier die größten.

...zur Antwort

Das ist so nicht zulässig. juergen010 hat dir schon die wichtigsten Urteile gegeben auf die du dich berufen kannst. Was jetzt wichtig ist, ist dass du alles schriftlich festhältst was passiert. Du musst beweisen können, wann die erste Aufforderung gemacht wurde, damit die Fristen angewiesen werden können.

...zur Antwort

Wenn die große Gefahr besteht, dass dein Bekannter sich dabei verletzen kann, dann würde ich lieber gleich die Gelben Seiten aufschlagen und schauen wer sich damit professionell beschäftigt. Wenn dein Bekannter aber sicher ist, dass er mit der Lage umgehen kann dann würde ihn einfach machen lassen. Er wird schon wissen was er tut. Aber ein gewisses Risiko dass etwas schief geht gibt es natürlich immer.

...zur Antwort

Wenn man es ausrechnen möchte, dann sind es 30 Cent pro km. Aber es ist eine Entferungspauschale, wenn du also zweimal fahren musst, bekommst du trotzdem nur die einfache Strecke bezahlt... Aber der Pauschalbetrag wird in deinem Fall wohl ausreichen.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.