Sobald du nur eine Aktie hälst hast du auch ein Stimmrecht welches du bei der Hauptversammlung ausüben darfst. Aus diesem Grund wirst du auch schon beim Besitz von nur einer Aktie zur Hauptversammlung eingeladen.
Den Zinsanspruch hast du schon ab dem ersten Tag an dem du dein Geld auf dem Sparbuch deponierst. Wann die Zinsen auf dem Sparbuch normalerweise gutgeschrieben werden hängt von der Bank ab. Manche machen das vierteljährlich, manch halbjährlich, manche nur jährlich. Löst du das Sparbuch jedoch vorher auf, so erhälst du die Teilzinsen auf dien Sparbuch jederzeit gutgeschrieben und ausbezahlt.
Wenn es sich um eine Privatperson handelt, dann im Normalfall nicht. Nur Mitglieder der Schufa können Einträge melden. Und um Mitglied zu werden muss man normalerweise ein Gewerbe welches kredite vergibt, betreiben. Da die Miete meist im Voraus bezahlt wird, geht der Vermieter keine Kreditrolle ein. Wenn nicht gezahlt wird, so hat der Vermieter ja auch Rechte. Aber bei der Schufa kann er einen normalerweise nicht melden.
Meines Wissens besteht keine Pflicht zur internen Ausschreibung der Stellen. D.h. gesetzlich sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, Stellen intern auszuschreiben, bevor sie extern angeboten werden können. Gibt es jedoch einen Betriebsrat und besteht dieser darauf, dass die Stelle zunächst intern ausgeschrieben wird, so wird sich das Unternehmen danach richten.
Deutsche Unternehmen würden nur dann davon profitieren, wenn sie dadurch auch etwas verkaufen würden (Material, Beratung,...). Wenn China nach deutschm Standard baut und das Know-How schon besitzt, wie sie es selbst machen können, so profitiert Dt. absolut gar nicht. So würde China ja auch nicht davon profitieren, wenn du dir ein chinesisch aussehendes Gartenhäuschen von einer deutschen Firma bauen lässt.
Man könnte auch schon beginnen für eine private Altersvorsorge zu sammeln. Jeden Monat 50 Euro, da kommt dann schon was zusammen. Falls er diesen dann irgendwann nicht weiterführen möchte, so kann er sich ihn ja dann ausbezahlen lassen. Ansonsten wäre das eine Idee.
Angaben über Anfragen (beispielsweise über das Ansinnen, ein Girokonto eröffnen zu wollen) nach 12 Monaten. Die Angaben werden allerdings nur 10 Tage in Auskünften bekanntgegeben. Kredite bleiben bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der vollständigen Rückzahlung gespeichert. Bürgschaften werden sofort gelöscht, wenn die Hauptschuld (Kredit) beglichen ist. Die Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung von Geschäften werden, wenn die Forderungen beglichen worden sind, nach drei Jahren gelöscht. Giro- und Kreditkartenkonten werden sofort gelöscht, wenn das Konto vom Kunden aufgelöst wird. Kundenkonten des Handels werden nach drei Jahren gelöscht. Die Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte (Eidesstattliche Versicherung [Offenbarungseid] und Haftbefehl zur Erzwingung des Offenbarungseides) werden nach drei Jahren gelöscht. Wenn Sie der SCHUFA nachweisen, daß das Amtsgericht die Eintragung gelöscht hat, werden die Daten bei der SCHUFA vorzeitig gelöscht.
Das kommt auf die Laufzeit und Höhe des Betrags an. Wenn du z.B. eine Laufzeit von 12 Monaten hast, und einen PC in Höhe von 1200 Euro, so kannst du bestimmt 12% aushandeln. Bei einer Laufzeit von 24 Monaten vielleicht sogar 15%. Bei höheren Beträgen evtl. mehr.
Auszug aus Wikipedia:
Ausgeschüttet werden kann nicht nur Geld, sondern auch Wirtschaftsgüter.
http://de.wikipedia.org/wiki/Dividende#Sachdividende
Ja klar kannst du verhandeln. Ob und wieviel du bekommst ist - wie man so schöne sagt - 'verhandlungssache'! Aber wie du in deiner Frage schon richtig geschrieben hast, entstehen dem Geschäft durch die 0%-Finanzierung kosten, die gesenkt werden, wenn du alles auf einmal bezahlst. von daher sind sie bestimmt bereit, dir einen nachlass zu geben.
Du musst der Bank lediglich mitteilen in welcher Höhe du bei ihr den Freistellungsauftrag in Anspruch nehmen möchtest. Die Bank wird diesen dann auf alle Zinserträge gemeinsam berücksichten. D.h. du musst ihn nicht nochmals nach Geldanlageformen aufteilen.
Nein, deine eigene Nummer, die du vom Vater Staat bekommen hast bleibt immer gleich. Sie ändert sich NIE. Was sich jedoch ändern kann ist die Steuernummer, unter welcher die Steuer abgegeben wird. Wenn ihr dies gemeinsam macht, so bekommt ihr natürlich gemeinsam eine Nummer (da ihr ja auch nur noch eine Erklärung abgebt).
Brauchst du nicht unbedingt. Du kannst Staatsanleihen von anderen ländern mit deinem in Euro geführten Depot kaufen. Je nach Wechselkurs fallen die Kuponzahlungen dann eben besser oder schlechter aus.
Hier entscheidet das Familieneinkommen. Ein oder mehrere Minijobs mit einem Gesamteinkommen unter 400 Euro p. m. bleiben steuer- und sozialabgabenfrei. Derjenige Partner, der die sog. Elternzeit in Anspruch nimmt, darf jedoch nicht mehr als 30 Stunden die Woche arbeiten, um den Anspruch auf Erziehungsgeld nicht zu verlieren.
Ja, das kann gemacht werden. Aber dazu musst du der Bank eine Erlaubnis zur Schufa-Einsicht erteilen und viele Banken machen das auch nur, wenn man dann ein ständiges Einkommen hat.
Die Bank muss dir die Kontoauszüge zuschicken, da sich dich über deine Finanztätigkeiten informieren muss. Wenn du den Auszug nicht selbst abholen möchtest so kannst du das inzwischen bei fast allen Banken online abrufen (und dir den Weg zur Bank sparen). Ansonsten wird dir die Bank weiterhin die Auszüge zuschicken.
Ich habe meine Versicherung gleich bei Kauf des Laptops beim MediaMarkt mit dazu gekauft. Diese Versicherung bieten alle größeren Elektonikhändler an.
Ich kann mir schwer vorstellen, dass das Finanzamt so etwas anerkennt. Selbst - wie hier schon erwähnt - wenn du auf einer Baustelle arbeiten würdest, so ist die Autoreinigung nicht zwingend notwendig um deine Arbeit zu entrichten. Von daher wirst du damit wahrscheinlich nur sehr schwer durchkommen.
Du bekommst BaföG ab dem Monat der Antragsstellung. Es hört sich so an, als hättest du erst anfang des Jahres deinen Antrag gestellt. Dann bekommst du für die Monate davor keine Förderung.
Eine Kaution wird immer auf ein Mietobjekt bezogen. Wenn du für die Wohnung und den Garten gemeinsam Miete bezahlst, so sollte nur eine Kaution anfällig werden. Wird der Garten aber seperat vermietet, so könnte er theoretisch auch darauf Kaution verlangen.