Hallo eispeter,

Frage aus der Überschrift: Nein. Man kannst keine Verträge zu Lasten Dritter abschließen. 

Frage aus dem Text: Ja. Die Option der Übernahme des Vertrags durch ein anderes Unternehmen (egal welches) kannst du hinein schreiben. Der Vertrag wird mit dem bestehenden Unternehmen geschlossen. 

Verträge müssen - zum Zeitpunkt des Abschlusses - prüfbar und nachvollziehbar sein. Der Dienstleister muss sich darauf verlassen, dass das Folgeunternehmen besteht. Das tut es nicht. Was passiert, wenn das Unternehmen doch nicht gegründet wird? Endet dann der Vertrag? So etwas muss vorher geklärt werden

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Solche Nachbarn brauche ich nicht. Mich hätte schon stutzig gemacht, dass er ihn erst "nicht nutzen kann" und später verkaufen will. Wieso? Er hat ihn vom Kollegen "gekauft", aber kann keinen Kaufbeleg nachweisen. Dich interessiert das nicht?

GrafRotz liegt richtig, herzlichen Glückwunsch zu § 259 StGB. Als kleiner Denkanstoß, diese Straftat wird DIR vorgeworfen und nicht deinem Nachbarn ... wenn ihr weiter konspiriert, wird es nur übler für dich enden, Beihilfe zu § 242 StGB käme dazu. Freundschaft kündigen und sich von solchen Leuten fernhalten

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Trotz Polizei Einsatz hören die Nachbarn nicht auf?

Ich bin die ruhigste Person auf Erden. Man würde sogar denken, daß ich gar nicht zu Hause bin.

Aber seit dem meine Nachbarn (mehr Familienhaus) neben an Eingezogen sind, gibt es nur noch Stress. Anstatt zu mir zu kommen, um mir zu sagen, was deren Problem sei, klopfen sie lieber aggressiv gegen die Wände. Außerdem drohen sie und zeigen mit dem Finger in der Öffentlichkeit auf mich.

Ich habe wirklich Angst vor denen. Mag schon gar keine Freunde mer einladen.

Gestern war ich gerade von der Arbeit gekommen, da ging das wieder los. Ich war nervlich am Ende und habe die Polizei gerufen. Habe natürlich mit hören können, das meine Nachbarn denen sonst was über mich vorgeworfen haben (die Polizeihat denen das sogar versuchtzu erklären, wieso die da wahren) , anstatt einfach zu sagen :"okay, es tut uns leid, wir werden uns in Zukunft an die Regeln halten."

Ich habe schon mehrmals versucht das Gespräch zu suchen . Aber es bringt

nichts.

Sie selber dürfen laut quatschen. Beschweren sich aber, wenn ich auch nur einen muks von mir gebe ?

Ich lebe am Stadtrand einer Metropole und würde in dieser Ecke auch gerne wohnen bleiben. Bei der gleichen baugesellschaft ist auch ein paar Häuser weiter eine Wohnung frei geworden. Wenn die frei gegeben ist, kann ich eine Wohnungs Besichtigung ab machen.

Das Ding ist, das dauert noch über eine Woche.

Habt ihr Tipps, was ich machen kann?

Ich bitte darum nur ernsthafte Antworten zu geben.

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Solche Problem-Nachbarn kenne ich leider nur zu gut. Besserung ist nicht in Sicht. Die kennen nur sich selbst. Null Verständnis für andere, aber dauernd Verständnis für sich selbst fordern. Bis sie irgendwann gekündigt werden und erneut umziehen dürfen. Wo sie natürlich total ungerecht behandelt wurden und immer die anderen Schuld sind. Warum sollte sich das hier ändern?

Beschweren sich andere Mieter ebenfalls? Sammele diese Beschwerden. Vielleicht möchten sie sich nicht beim Vermieter melden. Von dir langfristig dokumentiert mit Datum und Uhrzeit geht das irgendwann im Paket an den Vermieter. Diese Nachbarn klingen schon furchteinflössend. Beef mit ihnen hast du sowieso, mach was draus :-)

Ich drücke dir die Daumen für die andere Wohnung

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Hallo Kodiak,

für die Schäden beim Ausbau der Küche musst du aufkommen, auch wenn dort eine neue hinkommt. Mit der neuen Küche hast du nichts zu tun. Entweder der Vermieter baut eine ein, oder der nächste Mieter, oder keiner. Das ist deren Sache. Lediglich normale Abnutzung ist von der Kostenfreiheit gedeckt. Man kann auch ohne Schäden ausbauen. 

Dein Anwalt wird wissen "Pacta sunt servanda", "Verträge sind zu erfüllen". Man kann nicht Bestandteile später ignorieren, oder anzweifeln, weil sie einem nicht mehr gefallen. Die Bedingungen und Pflichten waren dir zum Zeitpunkt der Unterschrift bekannt. Du hast einen Vertrag abgeschlossen. 

Er hat seinen Teil erfüllt. Du kannst vor Gericht die Vereinbarungen zur Renovierung anfechten. Das kostet dich allerdings mehr als sie zu erfüllen oder zumindest einzulenken. Dank der Ansage, die Renovierungspflichten gar nicht erfüllen zu wollen, kann der Vermieter - ab diesem Zeitpunkt - Handwerker beauftragen und sie dir in Rechnung stellen. Du gibst ihm quasi einen Freibrief hierfür.

Renovierungen, die du selber durchführst, auf eigene Kosten und Verantwortung, kannst du ohne vorige Vereinbarung nicht später anrechnen oder gar rückgängig machen. DU wolltest sie, er hat es erlaubt. Als Beispiel, den Boden später rausreißen, weil du ihn für deine neue Wohnung brauchst, kannst du nicht, denn es handelt sich um einen unbeweglichen Gegenstand. Lediglich eine Ablöse käme in Frage, aber dazu ist er nicht verpflichtet.

Mein Tipp, versucht euch bitte unbedingt gütlich zu einigen. Mit Anwalt sind nun beide Seiten auf Krawall gebürstet, letztlich wird keiner bekommen was er möchte. Nur Verständnis für die jeweils andere Position und der Wille zu gütlichen Einigung werden hier zum Erfolg führen.

Meine Vermieterin wollte, dass ich beim Auszug alle Zimmer streiche, egal wie lange ich dort wohne. Habe zugesagt. Auch ich habe mich später auf die üblichen Fristen für Renovierung berufen. Nach sieben Jahren sah die Wohnung weiterhin gepflegt und gut aus, wozu Geld für Farbe und Arbeitszeit aufwenden? Habe die Wohnung dann letztlich doch gestrichen. Im Gegenzug hat sie Kacheln im Bad kostenfrei repariert. Wir haben uns nach Aufregern beiderseits also doch noch geeinigt.

Drücke dir die Daumen!

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Die Meldepflicht gilt für den Hauptwohnsitz. Als Hauptwohnsitz ist jener Ort definiert, der dein Lebensmittelpunkt ist. "Lebensmittelpunkt" meint nicht nur "wo du dich am meisten aufhältst" sondern wo deine hauptsächlichen sozialen Bindungen bestehen. Von Freund, Familie, Lebensgefährten bis pflegebedürftige Person kann darunter alles fallen. Soziale Bindungen. Aus dem was ich lese, befindet sich durch deine Beziehung dein Freundes- und Bekanntenkreis somit in Nordhausen. Es ist nicht erforderlich, dass du physisch präsent bist.

Wohin lässt du deine Post schicken, bestimmt zur Adresse deines Freundes? Wenn du durch die Gegend reist und dabei vorübergehend woanders unterkommst ist das deine Sache. Du wohnst bei deinem Freund. Somit bist du dort meldepflichtig.

Dasselbe gilt für Nebenwohnsitz. Hast du irgendwo eine Wohnung gemietet, oder wohnst bei jemanden zur Untermiete, musst du das als Zweitwohnsitz angeben (und Zweitwohnsitz-Steuer bezahlen). Untermiete und damit Meldepflicht besteht auch, wenn du die Wohnung mit jemandem teilst, ohne dass hierfür Geld fließt.

Meldevergehen können echt teuer werden!! Ich durfte mehrere hundert Euro bezahlen, weil ich es vergessen hatte, mich nach einem Umzug in eine neue Stadt dort anzumelden. Schlicht vergessen. Der Umzug war vor einem Jahr.

Die Meldepflicht gilt für Einwohner und für Ausländer gleichermaßen.

Hoffe meine Ausführungen und Erfahrungen helfen dir. Viel Erfolg!

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