Onlyfans. Wie viel darf ich monatlich dazu verdienen und wo muss ich die Tätigkeit anzeigen?
Hi,
ich bin in einem Vollzeitjob angestellt habe aber schon länger das Hobby der Mode Fotografie. Nun habe ich gemerkt, dass meine Bilder gut ankommen und mir wurde mehrfach geraten doch zu versuchen damit nebenbei Geld zu verdienen.
Da ich äh nur Online aktiv bin dachte ich an Portale wie Onlyfans die bereits eine gute Infrastruktur bieten.
Ich weiß von meinem Arbeitgeber das ich eine Nebentätigkeit bei ihm anmelden muss.
Jetzt eine Frage wo muss ich mich noch melden und wie viel darf ich ohne Abgaben zu leisten dazu verdienen?
Da ich das wirklich nur als Hobby betreibe kann ich aktuell nicht abschätzen wie hoch die Einnhamen werden aber es könnte von 20 Euro bis zu 400 im monat gehen.
Danke
Diese Tätigkeit fällt soweit ich weiß unter Freiberufler und da muss ich doch kein Gewerbe anmelden oder?
3 Antworten

Prinzipiell gilt, dass jeder, der dauerhaft, eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung eine Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht ausübt, ein Gewerbe anmelden muss. Ein Gewerbe ist demnach damit verbunden, dass du selbstständig und nicht weisungsgebunden arbeitest und Rechnungen für deine Dienstleistung oder dein Produkt stellst. In diesem Fall musst du vor Aufnahme deiner Tätigkeit einen Gewerbeschein beantragen.
Zudem bist du in diesem Fall auch gewerbesteuerpflichtig, sofern dein Umsatz, auch Gewerbeertrag genannt, die Freibetragsgrenze übersteigt. Der Freibetrag liegt laut Gewerbesteuergesetz derzeit bei 24.500 EUR jährlich. Wenn du in einem Jahr also weniger als diesen Betrag erwirtschaftest, musst du keine Gewerbesteuer zahlen.
Das Gewerbe anmelden musst du aber trotzdem

Fotografen sind dann Freiberufler, wenn ihre Fotografien eine gewisse künstlerische Schaffenshöhe erreichen oder einer journalistischen Tätigkeit gleichkommt (Bildberichterstatter).
Dienen die Fotos einem Interesse des Abnehmers - Werbezwecke z. B. - dann ist dies eine gewerbliche Tätigkeit.
Dein Gewinn ist nur dann steuerfrei, wenn er nicht mehr als 410 € beträgt (im Jahr, nicht im Monat).

Du musst jeden Euro nach deinem persönlichen Grenzsteuersatz versteuern.
für nicht sexuelle Inhalte gibt es bessere Plattformen als OnlyFans.

Du musst Einkommen immer versteuern, in voller Höhe. 450 Euro Minijob gilt nur wenn du angestellt bist

Als Minijob ja, aber du hast ja keinen Minijob, sondern bist Freiberufler. Heißt: aber dem ersten Euro wird gezählt. Am Jahresende machst du eine EÜR. Dies und dein Arbeitslohn aus abhängiger Beschäftigung ergeben deine EkSt-Zahllast gem. deinen persönlichen Steuermerkmalen.
aber darf ich nicht bis zu 450 dazu verdienen im Monat ohne abgaben zu leisten?