Ob diese Riesterrente für Dich die richtige ist, hängt davon ab, welche Anforderungen Du an eine Riesterrente grundsätzlich stellst. Was nutzt es vermeintlich geringe Kosten zu haben, weil Du Dir ggf. Abschlusskosten einsparst, wenn auf der anderen Seite aber Punkte, die Dir wichtig sind, nicht erfüllt sind? Abschlusskosten, hier Abschlussprovision, sind nicht die einzigen Kosten, die bei einer Riesterrente berücksichtigt werden müssen. Wenn Du beim Abschluss diese Kosten einsparst, z.B. € 2.000.-, dafür aber einen Tarif hast, der bei einer Änderung Deinerseits (z.B. Beitragsfreistellung und anschließendes, späteres Weitersparen), dann mit für Dich schlechteren Spielregeln (= Rechnungsgrundlagen) fortgeführt wird, ist so ein Tarif plötzlich gar nicht mehr so günstig, wie er zunächst erschien. Prüfe also erst einmal mit den "6 Riester-Fragen" welche Anforderungen Du an eine Riesterrente hast. Anschließend kannst Du z.B. von einem Versicherungsmakler, der auf Riesterrenten spezialisiert ist und auch Alttarife diesbezüglich auswerten und vergleichen kann, feststellen lassen, ob Dein Vertrag auch wirklich alle Deine Wünsche erfüllt. Und wenn nicht, dann gibt es auch hierfür Lösungen.

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Der Gesetzgeber sieht grundsätzlich vor, dass Guthaben von einem Riester-Vertrag auf einen anderen übertragen werden können. Wichtig und gut dabei ist, dass das übertragene Kapital bei dem Vertrag, in den es eingezahlt werden soll, nicht mit zusätzlichen Abschlusskosten belastet werden darf. Es wird also praktisch "1:1" übertragen.

Aber Achtung, es gibt in Ihrem Fall einige Punkte, die geprüft werden sollten:

1.) Sie sprechen, Sie hatten parallel zwei Riester-Verträge bestehen. Dies ist natürlich grundsätzlich möglich. Es werden aber nur dann beide Verträge parallel gefördert (Zulagen und ggfs. Steuervorteile), wenn der Gesamtbeitrag zu beiden Verträgen nicht über dem maximalen jährlichen Sparbetrag von derzeit € 2.100.- p.a. liegt. Haben Sie diesen Betrag z.B. bereits bei Ihrer Riester-Rente "verbraucht", ist der Bausparvertrag kein "Riester-Bausparvertrag", sondern ein ganz normaler Bausparvertrag in er so genannten, dritten Schicht. In diesem Fall könnten Sie sich das Bausparguthaben ohne finanzielle Nachteile (außer evtl. Gebühren der Bausparkasse) auszahlen lassen. Dies sollten Sie also zunächst prüfen.

2.) Bei Ihrer bestehenden Riester-Rente sollten Sie auch einmal prüfen, ob diese alle Ihre Wünsche erfüllt. Auf dieser Seite: Werbung durch Support gelöscht finden Sie einen kurzen, interaktiven Flash-Film mit dem Sie das prüfen lassen können.

Viele Grüße

Joachim Haid

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