Brille kaputt,Verursacher will nicht zahlen ,Anwalt einschalten ?Wer trägt die Anwaltskosten?

2 Antworten

Die Haftpflicht leistet nicht bei Vorsatz. Sollte es sich also um Vorsatz handeln, haftet das u. U. das Kind. Die Eltern haften niemals, da sie ja keine Aufsichtspflicht verletzt haben und haften immer nur der kann, der Schuld hat. Es könnte auch eine Haftung des Lehrers in Frage kommen (Verletzung der Aufsichtspflicht). Falls der Unfall im Unterricht passiert ist, und der Mitschüler deiner Tochter den Edding zurückgeben wollte und aus Versehen die Brille beschädigt hat, könnte es sich auch um einen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlich Unfallversicherung handeln § 8 Abs. 1 i. V. mit Abs. 3 SGB VII. Dann käme die gesetzl. Unfallversicherung dafür auf.

Grundsätzlich haftet nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch jeder für Schäden, die er einem anderen zufügt in unbegrenzter Höhe (§823ff). Kinder können aber, wenn sie ein gewisses Alter noch nicht erreicht haben, deliktunfähig sein, also für Schäden, die sie verursachen, nicht haftbar gemacht werden. In der Regel gilt das bis zum Alter von 7 Jahren (kann je Entwicklung des Kindes auch mal länger sein). Haben die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt, haften diese dann für den Schaden. Ist das Kind aber in der Schule, liegt die Aufsichtspflicht bei der Schule. Es könnte also sogar sein, dass die Schule dafür aufkommen müsste, da bin ich mir aber leider nicht zu 100% sicher, vielleicht kann das jemand anderes noch beantworten.

Mir stellen sich folgende Fragen:

1.) Wie alt ist das Kind das Deinem die Brille kaputt gemacht hat? 2.) Haben die Eltern des Kindes eine Haftpflichtversicherung?

Was Du hier schreibst, ist aber ein klassisches Haftpflichtfall der auch problemlos erstattet werden sollte. Wenn sich die Eltern hier so vehement wehren, besteht die Vermutung, dass diese keine Haftpflicht bestehen haben. Falls doch und das Kind über 7 Jahre ist, sollte es kein Problem geben und die Eltern des verursachenden Kindes können eigentlich entspannt sein (ggf. bleibt dann halt noch ein vereinbarter Selbstbehalt bei den Eltern). Bevor Du also einen Anwalt einschaltest (wozu Du natürlich das Recht hättest, die Kosten sind vom Schädiger zu tragen, sofern sich herausstellt, das dieser den Schaden auch zu vertreten hat) könntest Du das im Vorfeld vielleicht abklären. Dann geht alles schneller und mit weniger Stress für alle Beteiligten.

luisaluisa 
Fragesteller
 21.11.2011, 22:42

Danke für eure Antworten!!.Hier noch einige "Details"...... Beide Kinder sind 12 Jahre alt.Mehrmaliger Kontakt zu den Eltern führte zu Nichts.Angeblich würde deren Haftpflichtversicherung für den Schaden nicht aufkommen,da das "Verursacher-Kind"den Edding vorsetzlich (vorsetzliche Handlung) ins Gesicht meiner Tochter geworfen hat.Ich habe eher die Vermutung,dass die Familie keine Haftpflichtversicherung hat. Die Schule hat den Vorfall sofort protokolliert .Die Kinder mussten aufschreiben was passiert ist,die Eltern mussten dieses gegenzeichnen ,was die kinder geschrieben haben.Schule kommt nicht dafür auf ,da vorsetzlich gehandelt wurde! Der Schaden für das Brillenglas liegt bei 120 Euro,also auch nicht grade ein geringer Schaden .Für die Brille gibt es meinerseits keine Brillenversichung,da es sich um eine "Zweit/ Ersatzbrille handelt. ...DANKE FÜR EURE ANTWORTEN :-)

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