Darf man während der Elterzeit bei einem anderen Arbeitgeber als Teilzeitkaft arbeiten und zusätzlich eine Kleingewerbe anmelden?

3 Antworten

Ja das geht. Jedoch sind zwingend einige Formalien einzuhalten.

Lies bitte hier: http://www.heimarbeit.de/minijobs-in-der-elternzeit-das-muessen-sie-wissen/

Selbstverständlich kannst Du ein Gewerbe anmelden. Den Begriff Kleingewerbe gibt es im Übrigen nicht wirklich. Gewerbe ist Gewerbe und wird nicht durch die Größe definiert ..;-)

Umsatzsteuertechnisch gibt es den Begriff Kleinunternehmer. Dieser ist hier recht gut erläutert: https://www.gruenderlexikon.de/magazin/anhebung-der-grenze-zur-kleinunternehmerregelung-auf-20000-euro-ab-2017-2660

Danke Juergen010, İch habe es immernoch nicht ganz verstanden, es ist sehr kompliziert. Hoffe ich hab mich richtig ausgedrückt, möchte wâhrend der Elternzeit ein Nebenjob ausüben im Einzelhandel und gleichzeitig eine nebengewerbe anmelden als visagistin . İch habe ja dann sozusagen 2 nebenjobs , ob das möglich ist???? Lg Sally23

Korrekt. Das geht auf jeden Fall