Steuerliche Behandlung von Tauschgeschäften?


28.03.2021, 09:43

Wie werden unentgeltliche Tauschgeschäfte bei Wohneigentum/Grundbesitz im Sinne eines Auseinandersetzungsvertrages bei dann erfolgenden Instandsetzungsarbeiten am Objekt abschreibungsmäßig steuerlich behandelt, da der Tausch laut Finanzamt als unentgeltlich eingestuft wurde, obwohl hier Wert gegen Wert getauscht wurde? D. h. nur auf entgeltlich erworbenes Grundeigentum/Wohneigentum können Abschreibungen in Ansatz gebracht werden (so die Aussage des Finanzamtes)?

2 Antworten

Danke EnnoDerDritte,

leider scheint es die Finanzbehörde anders zu sehen, da für eine unentgeltlich erworbene Sache (ein wertgleicher Objekt-Tausch) auf diesen Teil anfallende Abschreibungen nach Sicht des Finanzamtes nicht in Ansatz gebracht werdn können. Nur bei Entgeltlichkeit einer Sache, können Instandhaltungs-Abschreibungen laut Finanzamt geltend gemacht werden. Die Klärung dieses Sachverhaltes: Tauschgeschäfte sind nach Ansicht des Finanzamtes angeblich unentgeltlich, hat enormen Einfluss auf die Geltendmachung von Instandhaltungsaufwendungen, nachdem die ehemals beiden Eigentümer zweier Immobilien, jetzt Alleineigentümer einer der Immobilien sind und objektbezogene Instandhaltungen durchgeführt wurden.

Mit freundlichen Grüssen
Melz

Tauschgeschäfte können schon rein denklogisch nicht unentgeltlich sein - die Frage ergibt keinen Sinn.