Das KANN jede Bank machen wie sie will! Es gibt auch Banken die sofort auszahlen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Ist deren Geschäftspolitik. Wenn du es ausgezahlt bekommst hat die Bank ja dann eine Sicherheit (meist Grundschuld), vorher geht nichts.

Ich habe schon gesehen, dass in manchen Verträgen über 7% Entschädigung bei Widerruf berechnet werden.

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Frag die Banken vorher schriftlich, OB es überhaupt möglich ist, gegen VFE zu kündigen.

Die Banken sind dazu nicht verpflichtet, bei Bausparkassen kann man meist nur die Bauspardarlehen und nicht die Vorausdarlehen ablösen.

Einzige Möglichkeiten für dich ohne Zustimmung der Bank zu kündigen ist nach 10 Jahren oder wenn du das Besicherungsobjekt verkaufst.

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Wofür brauchst du den Kontoauszug?

Wenn es dir nur ums Prinzip geht: Die Bank hat keine Verpflichtung dir einen Kontoauszug zu erstellen, das gibt es nur bei Einlagekonten. Im Darlehensvertrag findest du eigentlich alle Infos, kommt darauf an was du etwas Wissen möchtest.

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Du könntest auch mit Ersatzsicherheiten ein Darlehen in Deutschland aufnehmen. Zum Beispiel Rückkaufswerte von Lebensversicherungen. Das Einkommen in Dollar wird hier meist nicht anerkannt (Wechselkursrisiko etc.), selbstständige Einkünfte müssen mit 2 eher 3 Jahren Bilanzen nachgewiesen werden. Ich würde es nicht nur bei Großbanken versuchen, eventuell boxt es ein Vorstand einer kleinen Regionalbank durch. Wenn die das machen wollen ist es für kleine Banken viel einfacher eine Ausnahme zu machen als für eine größere Bank. (Dienstwege/Kompetenzverteilung)

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Du kannst den Verlust im gleichen Kalenderjahr mit Gewinnen verrechnen, aber die Bank verrechnet diese nur, wenn du in diesem Jahr auch Gewinne realisiert, die aus der selben Art kommen.

Mit dem Freistellungsauftrag hat das eher nicht zu tun, den brauchst du ja für Gewinne/Zinsen.

Also wenn du sonst keine Vermögenswerte hast, kannst du den Verlust nicht verrechnen.

Interessant wäre es zu wissen, wie in 7 Jahren VL-Vertrag (40€ monatlich?) 900€ Verlust zustande kommen können... Entweder ein Schlechter Zeitpunkt zum Auflösen, was unwahrscheinlich ist da fast alle Kapitalmärkte auf Höchstständen sind... eher ein falsches Produkt? (sagt sich im Nachhinein immer so leicht ;-) )

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Das würde ich die KFZ-Versicherung von deinem Mann fragen. Wenn du das Auto gewerblich/freiberuflich, also beruflich nutzt ist es auch eine steuerliche Frage.

Grundsätzlich fahren darfst du EU weit glaube ich wie du willst.

Ob du dabei versichert bist ist eine andere Frage.

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Die Kosten des ersten Studiums kann man soweit ich weiß bis zu 4000€ p.a. absetzen. Danach gibt es keine Grenze mehr. Wenn du also als Werkstudent oder dualer Student EKSt zahlen sollst, gibt die Studiengebühren in jedem Fall in der Steuererklärung an.

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