Einhaltung der Widerspruchsfrist vor Auszahlung des gewährten Darlehens ?
Muss das Kreditinstitut tatsächlich die 14 Tage Frist des Widerufsrechtes abwarten, bis sie das genehmigte Darlehen auszahlt? Auch wenn ich beteuere, das ich keinen Widerspruch einlege, weil ich das Geld zur Bezahlung des Grundstückes dringend benötige. Bei anderen Dienstleistungunternehmen wird doch auch gleich gehandelt und nicht 14 Tage abgewartet. Wer kann mich dazu bitte aufklären?
3 Antworten
Eleanor:
Abweichungen von dem sonst zwingenden Widerrufsrecht nach § 495 BGB sind durch eine Vereinbarung der Parteien nur dann vorgesehen, wenn sie sich nicht zum Nachteil des Verbrauchers oder Existenzgründers auswirken (sh. § 511 BGB Kommentierung).
Wer könnte denn vor Ablauf der Widerrufsfrist sicher beurteilen, dass sich der Verbraucherkredt für dich als Kreditnehmer nicht nachteilig auswirkt?
Das KANN jede Bank machen wie sie will! Es gibt auch Banken die sofort auszahlen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Ist deren Geschäftspolitik. Wenn du es ausgezahlt bekommst hat die Bank ja dann eine Sicherheit (meist Grundschuld), vorher geht nichts.
Ich habe schon gesehen, dass in manchen Verträgen über 7% Entschädigung bei Widerruf berechnet werden.
Wenn einem Kunden ein Recht auf Widerspruch rechtlich zugestanden ist, muss die entsprechende Frist auch eingehalten werden. Woher soll die Bank zum Beispiel wissen das Sie sich Morgen nicht umentscheiden.