Verpflichtet bist du nicht. Aber ich würde es in nächster Zeit mal mitteilen, du bist doch gut erzogen worden oder? Ausserdem wenn rauskommt das du solcher Sachen mit vorsatz zurückhälst wird das der Geschäftsbeziehung nicht gut tun. Bankgeschäfte sind Vertrauenssache, so wie du deinem Berater trauen muss, so muss er auch dir trauen können.

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Beide liegen falsch. Im Lastschriftverfahren können theoretisch teilweise eingelöst werden, aber in der Praxis wird es durch die Bank nicht gemacht.

Bei Scheckeinreichung heißt es ganz oder gar nicht.

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