Hallo,

dann hat Ihr Mann sowieso schon wahrscheinlich gegen das Meldegesetz verstoßen.

Grundsätzlich ist Ihr Mann natürlich unterhaltspflichtig für das Kind und wenn er arbeitet ist er wahrscheinlich auch leistungsfähig.

Normalerweise sollte Ihnen das Jugendamt hier mehr Unterstützung geben. Denn normalerweise kümmert sich das Jugendamt schon um die Aufenthaltsortsermittlung und verlangt von Ihrem Ex-Mann die Offenlegung seiner Einnahme. Kommt er dem nicht nach, kann das Jugendamt die Auskünfte auch beim Arbeitgeber direkt einholen.

Ein weiterer Weg wäre hier folgender:

Sie erstatten bei der Polizei eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung nach §170 StGB. Dann wird die Polizei ein Verfahren einleiten und den aktuellen Aufenthaltsort Ihres Ex-Mannes ermitteln.

Dann sollten Sie mit anwaltlicher Hilfe eine Unterhaltsklage durchführen. Dann wird Ihr Anspruch auf die Unterhaltszahlung tituliert und Sie können, wenn der Ex-Mann erneut die Zahlung verweigert eine Lohn- oder Kontopfändung durchführen.

Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Erfolg.

Viele Grüße Daniel

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Nein falsch.

Auch bei Partnerkarten erhält jede Karte ein Limit.

Das heisst wenn das gesamte Limit von der Hauptkarte 10.000 Euro beträgt werden zum Beispiel von diesen 10.000 Euro 3000 Euro abgezwackt und als Limit bei der Partnerkarte verwendet.

Dann kann der Inhaber der Hauptkarte noch über 7.000 Euro verfügen und der Inhaber der Partnerkarte über 3.000 Euro.

Wäre ja noch schöner wenn man der Frau eine Partnerkarte gibt und die das gesamte Limit, das man hat, im Beispielfall hier 10.000 Euro abräumt.

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Hallo,

Sie müssen schon noch ein wenig mehr machen als sich nur IBAN und BIC von den Mitgliedern zu besorgen.

  1. Sie müssen für den Verein, der ja anscheinend eher eine BGB-Gesellschaft ist, eine Gläubigeridentifikations-Nr. (erhalten Sie bei der Bundesbank) besorgen, ansonsten können Sie mit SEPA gar nichts einziehen.

  2. Sie benötigen die IBAN und die BIC der Vereinsmitglieder

  3. Sie benötigen ein SEPA-Basislastschriftmandat von jedem Vereinsmitglied.

  4. Sie müssen die Vereinsmitglieder vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug per Prenotification benachrichtigen, (bspw. eine SMS, E-Mail, Brief o.Ä.) in der steht, wann welcher Betrag wie oft eingezogen wird.

Nährere Infos zum Thema SEPA und Lastschriften erhalten Sie von Ihrer Bank.

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Hallo,

wenn Sie nur Überweisungen ins Ausland machen, müssen Sie nicht viel umstellen. Dann müssen Sie eben an die ausländischen Geschäftspartner mit IBAN und BIC überweisen. Zudem werden Zahlungen innerhalb des EURO-Raums einheitlich bepreist und dürfen nur noch maximal einen Tag Laufzeit zwischen den Banken im gesamten Euro-Raum haben.

Wenn Sie Lastschriften einziehen, dann sollten Sie sich eher Gedanken um SEPA machen. Dann müssen Sie tatsächlich etwas tun.

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Hallo,

die Frist für die Rückgabe von Lastschriften aus dem Einzugsermächtigungsverfahren haben sich im übrigen geändert. Daher muss ich meinen Vorrednern widersprechen:

Die Rückgabefrist wegen Widerspruch für solche Lastschriften beträgt 8 Wochen nach Rechnungsabschluss.

Zudem Fall:

Aus Sicht des Zahlungspflichtigen ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung einfacher und vor allem auch Vorteilhafter, da die Lastschrift wie oben beschrieben bis zu 8 Wochen nach Rechnungsabschluss wegen Widerspruch zurückgegeben werden kann. Bei dem Abbuchungsauftrag ist eine Rückgabe wegen Widerspruch seitens des Zahlungspflichtigen nicht möglich. Lediglich die Bank kann einen solchen mangels Kontodeckung zurückgeben. Zudem ist die Einrichtung des Abbuchungsauftrages bei der Bank des Zahlungspflichtigen mit einer Gebühr behaftet, die dieser selbst zu tragen hat.

Zwischen Firmen und Privatpersonen wird in den meisten Fällen das Einzugsermächtigungsverfahren verwendet.

Der Abbuchungsauftrag wird zu 99 % nur zwischen Firmen oder Selbständigen untereinander verwendet.

Viele Grüße Daniel

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Hallo,

ist die Pfändung inzwischen erledigt, also vollständig beglichen oder ist diese nur ausgesetzt? Wenn Sie nur ausgesetzt ist wird Ihnen die Bank keinen Dispokredit einrichten.

Das mit 2016 kann mehrfach gedeutet werden:

Es könnte sein, dass die Bank die Pfändung so lange als Negativmermal speichert und dies eine Vergabe eines Dispo ausschließt.

Desweiteren könnte durch die Pfändung ein Schufa-Eintrag ausgelöst worden sein, der auch gewöhnlich nach 3 Jahren gelöscht wird.

Aber wie schon erwähnt hilft hier ein Gespräch mit der Bank und eventuell die Einsichtnahme in die Schufa (www.meineschufa.de) am meisten.

Rechtlich haben Sie hier keine Handhabe, dass Ihnen die Bank keinen Dispo mehr einräumt. Und bei einer Pfändung ist es durchaus gerechtfertigt, dass die Bank so schnell keine Kredite mehr vergibt.

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Hallo,

bei einer Privatinsolvenz wird das Vermögen des Schuldners verwertet um die offnen Forderungen der Gläubiger so weit es geht zu begleichen.

Das Auto fällt defintiv auch in die Insolvenzmasse, wenn es sich noch lohnt das zu verwerten. Wenn es natürlich eine alte Kiste ist, die nichtmal mehr 2.000,00 Euro wert ist, wird Ihnen der Gerichtsvollzieher die Kiste auch lassen.

Ist es jedoch ein wertvolles Auto wird das auf jeden Fall gepfändet und in die Insolvenzmasse eingerechnet.

Eine Umschreibung auf die Frau klappt nicht. Da kommt man Ihnen schneller dahinter als Sie denken und strafbar machen Sie sich auch noch nach § 283 StGB Bankrott. Dann wird die Umschreibung bzw. Schenkung rückabgewickelt.

Wenn Sie das Auto nicht unbedingt zur Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit benötigen, oder es ein Auto ist, dass man durch ein "billigeres" ersetzen könne, dann ist es durchaus in Gefahr.

Da gibts auch kein links und kein rechts mehr.

Ihr Verwalter sprach ja auch, so wie Sie ihn zitieren von dem Bezahlen des Wagens. Er hat Ihrer Aussge nach nie gesagt, Sie dürfen den Wagen behalten. Klar dürfen Sie die Raten für das Auto und den Unterhalt des Autos selbst von Ihrem frei verfügbaren Einkommen bezahlen, aber das der Wagen damit nicht in die Insolvenzmasse fällt ist lange noch nicht gesagt.

An Ihrer Stelle würde ich den Insolvenzverwalter ganz klar fragen ob der Wagen in die Insolvenzmasse fällt und ob Sie ihn behalten dürfen.

Wenn er nein sagt, können Sie natürlich auch lachend damit gegen einen Baum fahren. ;)

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Alleine diese zwei Sätze der Barclaycard sagen schon alles was man davon halten kann:

"Das Barclaycard Prinzip: Heute kaufen - später zahlen." "Oder gleichen Sie Ihren Kontostand in bequemen Raten aus."

Ein Ticket erster Klasse in die Schuldenfalle.

Hatte vor kurzem eine alleinerziehende Mutter da, die meinen Schreibtisch mit Tränen unter Wasser gesetzt hat, weil Sie mit Ihrer Barclay-Card unglaubliche 20.000,00 EUR Schulden angehäuft hat und das nun in monatlichen Raten von 400,00 EUR abstottert und auf den Saldo der Kreditkarte 18,74 % effektiv p.a. Zinsen bezahlt.

Möchten Sie da auch hin?

Wenn nein, dann lassen Sie die Finger von Kreditkarten. Inbesondere von welchen mit Teilzahlungsfunktion.

Wenn Sie unbedingt eine Kreditkarte wollen, dann beantragen Sie diese bei Ihrer Hausbank. Die Kreditkarte sollte unbedingt monatlich abgerechnet werden und keine Teilzahlungsfunktion haben!

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Hallo,

die Antworten meiner Vorredner sind so leider nicht ganz richtig.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in das Ausland verlegen hat die Bank

  1. ein Problem mit dem Distanzkreditgeschäft.

  2. ein Problem, dass Sie und Ihr Hab und Gut in Deutschland nicht mehr greifbar sind und die Bank im Bedarfsfall nicht an Ihr Vermögen kommt und auch keine Zwangsvollstreckung betreiben kann.

Sie werden sich sehr schwer tun eine Bank zu finden, die da mitmacht. Denn oben genannte Gründe sind absolute Ablehnungskriterien. Ohne werthaltige Sicherheiten, die in Deutschland bei der Bank hinterlegt werden müssen oder ohne Bürgschaft geht da eher nichts.

Um Ihre Kreditwüdigkeit aufrechtzuerhalten hilft nur einen Wohnsitz in Deutschland angemeldet zu lassen. Obwohl das auch wieder nach dem Meldegesetz nicht ganz in Ordnung ist, wenn Sie länger als 180 Tage im Jahr außer Landes bleiben.

@Beachgirl: Ach wenn das Thema Kredit doch nur so einfach wäre, wie Sie sich es vorstellen, dann würde ich den ganzen Tag nur noch mit den Füßen hochgelegt im Büro dasitzen und den "genehmigt"- oder "abgelehnt"-Knopf drücken. ;)

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Hallo,

Ohne Ihre genau finanzielle Lage zu kennen, kann Ihnen das niemand sagen.

Als Richtwert können sie nehmen, ob Sie über ca 935 Euro Rente bekommen. Denn das ist der Pfändungsfreibetrag. Sollte Ihr Einkommen darunter liegen wird es schwierig hinsichtlich eines Kredites. Denn der Kreditgeber kann nur den überschüssigen Betrag über dem Pfändungsfreibetrag pfänden lassen im Falle eines Zahlungsausfalls. Sollte kein pfändbares Einkommen vorhanden sein ist es schwierig einen Kreditgeber zu finden, der dieses Risiko bereit ist zu tragen.

Viele Grüße

Daniel

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Hallo,

Die Bank hat das Kleingeld ja in diesem Sinne angenommen. Nur es wird eben nicht vor Ort, sondern Zentral gezählt und mit Valuta des Einzahlungstages am Schalter gutgeschrieben. Somit hat der Kunde keinerlei Schaden. Dieses vorgehen ist in der Praxis sehr verbreitet, da das Zählen von viel Kleingeld eben sehr zeitaufwändig und teils auch personaltechnisch nicht mehr machbar ist, zumal es in den meisten Filialen, vor allem von Privatbanken keine Münzzählmaschinen mehr gibt.

Viele Grüße Daniel

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Hallo,

darf man fragen was deine Hausbank ist?

Viele Grüße Daniel

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Hi,

schon alles dubios.

Mal ganz abegesehen davon verstößt dein Kumpel gegen ein das GWG wenn er für dich die Zahlungen abwickelt und sozusagen sein Konto für dich verwendet. Denn in jedem Kontovertrag steht dass ein Konto nur in eigener Rechnung geführt werden darf. Und er führt es somit in Rechnung Dritter für dich mit.

Das is nicht erlaubt und wenn das die Bank mitbekommt kann deinem Kumpel die Kontoverbindung gekündigt werden.

Ich schlage dir vor du eröffnest dir ein Konto und dann passiert auch sowas wie von dir beschrieben nicht, denn dann kannste alles selber überwachen usw. und gegen das GWG wird dann auch nicht verstoßen.

LG

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Hallo,

wie schon meine Vorredner erklärten hat eine Aktie ein großes Risiko und dazu ergibt sich noch ein Klumpenrisiko. Desweiteren werden Sie mit wenig Erfahrung was Börse und Co. angeht mit Aktien nicht glücklich werden. Außerdem wird bei den meisten Banken auch gar keine Beratung angeboten was den Kauf einzelner Aktien angeht. Somit wären Sie ganz auf sich alleine gestellt.

Den Vorschlag von meinen Vorrednern, einen Aktienfonds als Einstieg zu nutzen, finde ich auch recht gut. Ich würde, wenn Sie das Geld längerfristig anlegen wollen oder vielleicht auch regelmäßig was zur Seite bringen wollen, einen variabel besparbaren Fonds bieten. Dass bedeutet Sie können monatlich eine bestimmten Betrag in den Fonds sparen. Ist schon ab ca. 25 Euro mtl. möglich. Bei dieser monatlichen Besparung des Fonds können Sie noch den Cost-Average-Effekt mitnehmen, sprich Durchschnittskursbildung. Denn wenn Sie beispielsweise einmalig für 5000 Euro Fondsanteile kaufen und Sie diese dann zu einem schlechten Kurs erwerben haben Sie draufgezahlt und es benötigt erstmal viel mehr Ertrag durch den Fonds damit er das wieder reinholt. Beim varibalen Besparen des Fonds, also es werden ja monatlich für die besparte Summe, angenommen 25 Euro, Fondsanteile gekauft. So kaufen Sie ja jeden Monat. Da der Kurs schwankt bekommen Sie mal einen besseren Kaufkurs, mal einen schlechteren Kaufkurs und es bildet sich ein Durchschnittskurs mit dem Sie das Risiko von vorneherein Fondsanteile zu einem schlechten Kurs beommen zu haben, begegnen können.

Noch etwas anderes wichtiges: Achten Sie darauf ob es sich um einen geschlossenen oder offenen Fonds handelt. Denn ein geschlossener Fonds unterliegt nicht dem InvG und somit ist kein Kapitalschutz durch Sondernvermögen und auch kein jederzeitiges Rückgaberecht der Anteile vorhanden. Sollten Sie sich dennoch für einen geschlossenen Fonds entscheiden sollten Sie sehr vorsichtig sein und sich auch wirklich bis ins letztes Detail über die vertraglichen Einzelheiten des Fonds informieren.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.

Viele Grüße Daniel

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Hallo,

gibt es:

Hängt vom Tages- bzw. Wochenlimit der ec-Karte ab und natürlich auch vom Händler. Standartweise beträgt das Tageslimit einer ec-Karte 2000,- Euro.

Kann aber die Bank auf Wunsch hochsetzen.

Trotzdem wird ein Händler, vor allem bei ELV-Lastschriften ohne Zahlungsgarantie sicher kein großes Risiko eingehen. Bei den meisten Läden liegt das Limit für ELV-Zahlungen zwischen 100 und 200 Euro.

Bei ec-Cash mit Zahlungsgarantie durch PIN-Eingabe wird das Limit von der Bank in Form eines Tageslimit speziell für diese ec-Karte festgelegt.

Viele Grüße Daniel

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Hallo,

das is bei allen Banken möglich die "zentralisiert" sind.

Beispielsweise bei der VR oder Raiffeisen-Bank ist es nicht möglich. Zwar heissen die Banken deutschland weit gleich, aber werden jeweils als einzelnes sozusagen Unternehmen angesehen. So hat auch die eine Raiffeisen-Bank keinen Zugriff auf die Daten der anderen.

Bei der HypoVereinsbank beispielsweise ist es deutschlandweit das gleiche Unternehmen, das unter diesem Namen operiert.

So können Sie bei einer solchen Bank auch die Konto-Nr. behalten. Nur eben der zuständige Betreuer ändert sich.


@Wassertürmchen: Ja das ist korrekt. Ist in der Regel bei allen privaten Großbanken möglich.

Viele Grüße Daniel

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Hallo,

Jogil hat den Nagel auf den Kopf getroffen.

Seit geraumer Zeit werden Empfängername und Konto-Nr. nicht mehr abgeglichen.

Das heisst das Geld wird gebucht sofern Kto-Nr. und BLZ stimmen.

Viele Grüße Daniel

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Hallo,

also leider muss ich von der com.direct negative Erfahrungen berichten. Sowohl beruflich als auch privat hört vermehrt negative Stimmen zu dieser Direktbank. So soll ist schon in vielen Fällen die Bankverbindung seitens der com.direct ohne ersichtlichen Grund und ohne Vorwarnung plötzlich gekündigt worden. Reine Zahlungsverkehrskunden sind dort nicht sehr gerne gesehen.

Ich würde dir eine Filialbank empfehlen. Beispielsweise Raiffeisen-, VR-, Sparda-, oder Hypovereinsbank. Dort hast du auch direkte Ansprechpartner, was bei Direktbanken nicht der Fall ist. Bei Direktbanken findet auch keine Beratung statt was im Bedarfsfall sehr nachteilig sein kann.

Viele Grüße Daniel

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