Ich schließe mich der Auffassung von wfwbinder an. Derjenige, der den Hof erhalten hat, muss auch auch ohne ausdrückliche Regelung die Beerdigungskosten tragen und die Grabpflege übernehmen.

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Auch ich halte das für jederzeit möglich. Du kannst den Verzichtenden jederzeit wieder als Erbe einsetzen.

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Von einem ähnlichen Fall hörte ich schon von meiner Freundin. Die Rechtsschutz zahlt das Gerichtsgutachten.

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Ich würde dem Mieter einen Anspruch auf Erstattung geben. Denn der Vermieter kann ihm auch weis gemacht haben, dass er die Schönheitsreparaturen ausführen muss. Da gibt man eher nach und prüft auch nicht lange, wie wenn man dann weg ist von der Wohnung und dem Vermieter. Mit Abstand werden die Dinge oft viel besser und richtig gesehen. Der Vermieter ist bereichert und muss diese Bereicherung herausgeben, indem er die Kosten dem Mieter erstattet.

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Es gilt dasselbe wie bei einer Ehe. Da leben Mann und Frau, wenn sie nichts anderes vereinbart haben, im gesetztlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das gilt auch zwischen Mann und Mann und Frau und Frau, wenn sie offiziell eine Lebenspartnerschaft begründet und keine andere Regelung betreffend ihren Güterstand getroffen haben.

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Wfwbinder hat Recht. Es gilt dasselbe wie bei einem Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die überlebende Partnerin erhält insgesamt 1/2, die beiden Kinder der Verstorbenen jeweils 1/4.

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Ich würde auch nicht nochmals zahlen, da ja für den Strandkorb schon bezahlt wurde. Es wird ja nicht nach Personen gezahlt, sondern für den Platz. Ein Anspruch auf nochmalige Zahlung besteht sicher nicht.

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Das ist eine vertragliche Angelegenheit. Wenn also im Vetrag ein Rücktrittsrecht eingeräumt ist, dann gilt dieses. Über das Rücktrittsrecht muss man auch, wie ich weiß, ausdrüklich im Vetrag belehren, wenn es gelten soll. Andererseits denke ich, dass es kein Hersteller ist, bei dem die Bekannte den Nissan gekauft hat, sondern ein Händler oder eine Vertragswerkstätte. Der oder die kann oder muss aber auch in manchen Fällen ein Rücktrittsrecht einräumen. Also die Bekannte kann zurücktreten. Doch muss sie rechtzeitig den Rücktritt erklären.

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Geh zum Forstamt und frag dort nach. Eine andere Möglichkeit ist, einen Sachverständigen bei deiner Bank zu erfahren. Denn die haben ständig mit Beleihungen zu tun, so auch mit Waldgrundstücken. Mach dich also auch dort kundig. Dann gibt es auch sogenannte Feldgeschworene, die den Wert von Wiesenland und Waldgrundstücken auch feststellen und insbesondere deren Grenzen. Auch sie kennen sich in deiner Frage recht gut aus. Halte dich auch an Waldgrundbesitzer in der Nachbarschaft und an Holzaufkäufer.

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Ich würde ebenfalls den Gnom fotografieren oder was von ihm übrig geblieben ist und die Bilder der Versicherung schicken. Damit kann sicher dein Schadensersatzanspruch belegt werden, ohne dass noch weitere Nachfragen notwendig sind.

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Einen Zuschuss für eine neue Wohnung bekommst du sicherlich bzw. wird dir eine solche vom Sozialamt gestellt. Geh dort hin und stelle einen Antrag auf Wohnungsbeihilfe, da sich in der Tat durch das Kind die Lebensumstände für dich entscheidend verändern werden. Eine Arbeit kann dir nicht zugemutet werden, zumindest für die ersten 3 Jahre nicht.

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Nimm dir eine Schmerzensgeldtabelle zur Hand und suche nach vergleichbaren Fällen. Du findest mit Sicherheit einen ähnlichen Fall. Dann steht dort auch, welches Schmerzensgeld das Gericht anerkannt hat. Danach richte dich für deinen Fall.

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Die Caritas hilft dir da sicher. Gehe sogleich zu ihr.

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Der Grundstückskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. In den Vollzug ist daher der Notar zwangsläufig mitbeteiligt, so dass er gleich die weiteren Prüfungen vornehmen sollte, wie z. B. eine Grundbucheinsicht, wie das wfwbinder auch zutreffend festgestellt hat.

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Es kommt darauf an, wie schon Lissa sehr ausführlich und gründlich dargestellt hat, wer das Minuskonto eigentlich verursacht hat. Wenn dies auf den Arbeitgeber zurückführt, hat er keinerlei Handhabe, das Gehalt entsprechend zu kürzen.

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Ich meine auch, dass der Kindergartenbetreiber haftet. Denn schließlich ist es ja er, der durch seinen Betrieb für den sicheren Zugang zu sorgen hat. Er wird sicher ein Haftpflichtversicherung haben, die den Schaden sicher übernimmt.

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Da schließe ich mich der Meinung von wfwbinder an. Ein Bekannter von mir hatte auch vor nicht langer Zeit den Ausfall eines Arbeitsgeräts zu beklagen, weil es ihm durch ein Unfall beschädigt worden ist. Die Haftpflichtversicherung hatte dann auch die Mietkosten für ein Ersatzgerät ohne Weiteres gezahlt.

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Ich meine auch, das ist schon sehr fahrlässig, was da die Arbeitnehmerin gemacht hat. Mann kann doch nicht einfach soviel Geld in eine Einkaufstüte packen und auf den Tisch legen und dann einfach gehen. Ich meine, dass da die Aushilfe nicht ungeschoren davon kommt. Es sind zuviele Fragen gegen sie offen. Sie wird für den Schaden einstehen müssen.

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