Einen GdB zu beantragen bringt dann was wenn man auch Einschränkungen durch die Erkränkung. Einfach die Diagnose Wirbelsäulenversteifung reicht da nicht. Wenn es dir ansonsten gut geht wird es keine Einstufung geben.

Für die Einstufung ist das Versorgungsamt zuständig und es hat absolut nichts mit der Rentenversicherung zu tun.

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Die Rente wird sicher wegfallen denn mit unter drei Stunden am Woche kannst du keine Kneipe führen und wenn sie noch so klein ist.

Ob du dann erneut eine Rente bekommen wirst das kann dir hier niemand sagen denn das entscheidet alleine die DRV.

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Bis zum 19.03. muss die KK bezahlen ob sie will oder nicht. Danach gehts zum Jobcenter.

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zumindest einen Teil der Rente wird dir gestrichen werden. Rede doch mit deinem AG dass er diese wenigen € entweder zusammenfasst oder du verzichtest drauf.

Auch in deinem Interesse würde ich die 450€ nicht überschreiten weil dann wirst du ja Sozialversicherungspflichtig (außer Arbeitslosen- und Rentenversicherung)

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ich habe erlebt dass schon nach einer Woche der Folgebescheid da war und der dann unbefristet.

Wenn kein weiteres Gutachten vorgesehen ist kann es also sehr schnell gehen, aber eine Bearbeitungszeit von 6 Wochen ist durchaus üblich,

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Wenn das Sozialamt festgestellt hat dass du nicht unterhaltspflichtig bist dann hat auch dein Schwager keinerlei Ansprüche an dich.

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Ein Praktikum von unter 3 Monaten unterliegt nicht dem Mindestlohn.

Hier kannst du noch näheres dazu nachlesen. http://www.ihk-praktikumsportal.de/inhalte/Arbeitgeber/Praktikum/Rechtliche+Rahmenbedingungen/2957346/Mindestlohn.html#Praktikanten

LG Anna

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Zweimal im Jahr darfst du das doppelte verdienen, also 900€. Damit wäre der Januar schonmal gerettet.

Ansonsten würde ich mit meinem AG reden und notfalls mich um 15min mich runterstufen lassen in der Arbeitszeit. Ob du die dann unentgeltlich machst oder es bleiben lässt sei dir überlassen. Dein AG würde sich aber wahrscheinlich drüber freuen wenn du genausoviel arbeitest wie jetzt aber etwas weniger verdienst. Ab jedem Cent über den 450€ wird dir die Rente zu mind. 1/3 gekürzt.

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das Pflegegeld ist dazu da dass pflegende Personen entschädigt werden. Sollte die Sachverwalterin Probleme machen dann wenden sie sich an das kontrollierende Organ des Sachverwalters, meistens ist dies ein Notar.

Denken sie auch daran die pflegenden Personen (oder eine) an die Rentenversicherung zu melden denn für diese Arbeit werden kostenlos Beiträge angerechnet.

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Du musst in den letzten 5 Jahren mind. 36 Monate in die Rentenversicherung einbezahlt haben, Da du das aber nicht hast werden die versicherungstechnischen Voraussetzungen nicht erfüllt und du kannst dir den Antrag sparen.

LG Anna

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Das Bruttogehalt ist ausschlaggebend für die spätere Rente. Lohnsteuer spielt dabei keine Rolle.

LG Anna

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Wenn du schon seit Jahren selbständig bist so wird es wohl schon an den versicherungstechnischen Voraussetzungen scheitern... egal wie dein Gesundheitszustand ist. Ich bin damals zur Gemeinde und habe dort den Antrag ausgefüllt... es war auch relativ schnell und ohne Gutachter genehmigt... allerdings mit dem Rehabericht.

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Solltest du Kinder haben dann wird sich deine Rente erhöhen.... die Erhöhung durch die längere Zurechnungszeit gilt aber wohl nur für Neurentner.

LG Anna

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Den Anspruch gibt es nur in der GKV.

Sollte dein Kind z.B. über den Vater in der gesetzlichen versichert sein so hast du Anspruch darauf, und der Lohnausfall wird teilweise von der GKV übernommen. Sowie das Kind aber privat versichert ist besteht kein Anspruch darauf.

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Ich nehme mal an dass du eine Prepaid Kreditkarte meinst.

Soviel wie drauf ist kann ausgegeben werden... Egal wann. Die anderen Kreditkarten haben normalerweise ein monatliches Limit. z.B. 5000€

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Zweimal im Jahr darf man bis zum doppelten verdienen.

Rede also mit deinem Chef/Lohnbüro dass sie dir das Geld nur in zwei Monaten ausbezahlt wird. Falls es nicht schon zu spät ist.

LG Anna

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